Schmid Martin · Ständerat · 2021-06-01
Schmid Martin · Ständerat · Graubünden · FDP-Liberale Fraktion · 2021-06-01
Wortprotokoll
Wir befassen uns zum zweiten Mal mit der Motion Français "Energieautonomie der Immobilien des Bundes". Die Motion will den Bundesrat beauftragen, einen Investitionsplan vorzulegen, um alle geeigneten Dach- und Fassadenflächen des Bundes innerhalb von zwölf Jahren mit Fotovoltaikanlagen auszurüsten. Weiter erhält der Bundesrat den Auftrag, die Immobilien des Bundes rascher zu sanieren und ihre Autonomie im Strombereich sicherzustellen.
Sie erinnern sich sicher an unsere Diskussion vom 10. September 2019 in diesem Rat, nach der Sie die Motion letztlich mit 36 zu 1 Stimmen ohne Enthaltungen angenommen haben. Der Bundesrat hat schon damals angekündigt, dass er bei einer Niederlage, die damals schon absehbar war, allenfalls im Nationalrat eine Ergänzung des Motionstextes beantragen werde. Das ist dann auch erfolgt. Der Nationalrat hat dann die abgeänderte Motion mit 124 zu 62 Stimmen bei 2 Enthaltungen angenommen und den Bundesrat mit dieser abgeänderten Motion eben beauftragt, einen Investitionsplan vorzulegen, um erstens spätestens bis in zwölf Jahren alle geeigneten Dach- und Fassadenflächen der Bundesverwaltung für die Produktion von Strom aus Fotovoltaik auszurüsten und zweitens auch energetische und klimatische Sanierungsarbeiten an den Immobilien des Bundes zu beschleunigen, wobei insbesondere auf die Nutzung erneuerbarer Wärme geachtet werden soll. Damit soll die Autonomie der Immobilien des Bundes im Strombereich sichergestellt werden.
Die Kommission hat dann diese Motion, nachdem sie eben wieder zu ihr gekommen ist, nochmals begutachtet. Wir unterstützen auch die Änderungen des Nationalrates. Der Kommission ist es einfach wichtig, dass der Bund selbst mit gutem Beispiel vorangeht und jetzt rasch eigentlich auch die Potenziale, die sich auf den Bundesbauten ergeben, nutzt und hier eine beispielhafte Rolle einnimmt. Ich glaube auch, dass man in der Vergangenheit noch zu wenig getan hat. Es ist der Kommission ein grosses Anliegen, dass das jetzt beschleunigt wird und sich auch die Privaten am guten Beispiel des Bundes orientieren können.
Die Kommission unterstützt also auch die Änderungen des Nationalrates am Motionstext, obwohl die Änderungen aus ihrer Sicht inhaltlich marginal sind. Es geht um die Stossrichtung, dass der Bund bei seinen Immobilien eine Vorreiterrolle einnimmt; das möchte ich hier schon auch noch zu Protokoll geben. Wir sind nie von einer ganz strengen Autonomie ausgegangen, die dann ja auch jahreszeitlich bestehen müsste. [PAGE 390] Wir wissen alle, dass das nicht realistisch ist. Aber trotzdem glauben wir, dass der Bund hier eine Vorreiterrolle einnehmen kann. Das Ziel ist, dass er seinen Bedarf, soweit das möglich ist, selbst deckt.
Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme darauf hingewiesen, dass letztlich nur 15 Prozent des gesamten Strombedarfs des Bundes durch Solar- bzw. Fotovoltaikanlagen auf den Dachflächen der Bundesbauten gedeckt werden könnten. Auch das ist akzeptierbar. Aber wir möchten, dass diese erneuerbare Energie beim Bund jetzt möglichst schnell gefördert wird, dass hier beispielhaft vorangegangen wird.
Es gibt auch noch die Diskussion über den jahreszeitlichen Bedarf. Diesen dürfen wir nicht ganz vergessen. Denn letztlich werden wir, das zeigen alle Prognosen, im Winter einen erhöhten Bedarf haben. Wenn der Bund auch bei der Winterstromproduktion eine Vorbildrolle einnehmen könnte, so wäre das sicher im Sinne aller.
Die Kommission beantragt Ihnen einstimmig, die Motion so anzunehmen, wie sie der Nationalrat abgeändert hat.