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Brenzikofer Florence · Nationalrat · 2021-06-01

Brenzikofer Florence · Nationalrat · Basel-Landschaft · Grüne Fraktion · 2021-06-01

Wortprotokoll

Die hier vorliegende Standesinitiative St. Gallen will das Schweizerische Strafgesetzbuch dahingehend ändern, dass die Verjährungsfrist für lebenslange Strafen von 30 Jahren auf unverjährbar angehoben wird. Unverjährbar sind im heutigen Strafrecht Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen, qualifizierte terroristische Handlungen sowie seit 2008 auch sexuelle oder pornografische Straftaten an Kindern. Gemäss den aktuell geltenden Bestimmungen des Strafgesetzbuches verjähren jedoch andere Straftaten, die mit lebenslanger Haft geahndet werden, nach 30 Jahren. Dies betrifft beispielsweise Mord.

Der Ständerat hat die Standesinitiative am 10. März 2020 im Rat behandelt und mit 20 zu 18 Stimmen entschieden, der Initiative keine Folge zu geben. Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates hat das Standesbegehren an der Sitzung vom 30. April dieses Jahres beraten. Die Kommission ist dem Ständerat gefolgt und lehnt diese Standesinitiative mit 13 zu 8 Stimmen ab.

Die Kommission erachtet das Prinzip der Verjährung im Strafrecht als zentral für die Wiederherstellung des Rechtsfriedens und als wichtigen Teil unseres Rechtssystems. Von diesem soll nur mit Zurückhaltung abgewichen werden. Die aktuelle Regelung trägt zusätzlich dem Umstand Rechnung, dass die strafrechtliche Beweisführung mit den Jahren immer schwieriger wird. Es besteht die Gefahr, dass der Sachverhalt nicht mehr zuverlässig aufgeklärt werden kann. Auch mit dem Beizug neuer Methoden zur Aufklärung steigt damit das Risiko eines Justizirrtums oder auch das Risiko eines Mangels an Beweisen. Die neuen technologischen Möglichkeiten bei der Aufklärung von Verbrechen führen ohne Anpassung der Verjährungsfristen zu einer besseren und schnelleren Aufklärung.

Ein weiteres Argument, welches nach Ansicht der Mehrheit gegen die Standesinitiative spricht, ist die Tatsache, dass Strafuntersuchungen für Taten, welche bereits mehr als 30 Jahre zurückliegen, mehrere Personen betreffen. Solche Untersuchungen können gerade bei schweren Verbrechen eine psychische Belastung darstellen.

Eine Kommissionsminderheit befürwortete hingegen die vorgeschlagene Änderung der Verjährungsfristen und begründete dies damit, dass die Bevölkerung 2008 für die Unverjährbarkeit von sexuellen und pornografischen Straftaten an Kindern votiert hatte.

Ich bitte Sie im Namen der Kommissionsmehrheit, der vorliegenden Standesinitiative keine Folge zu geben.