Baader Caspar · Nationalrat · 2002-12-02
Baader Caspar · Nationalrat · Basel-Landschaft · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2002-12-02
Wortprotokoll
Die SVP-Fraktion beantragt Ihnen, beim bisherigen System zu bleiben. Wir hätten für einen Systemwechsel grosse Sympathie gehabt, aber nur, wenn gleichzeitig der Schuldzinsabzug im bisherigen Umfang von 50 000 Franken und vor allem der unbeschränkte Abzug für Gebäudeunterhaltskosten beibehalten worden wären. Dann wäre es effektiv eine Massnahme zur Förderung von Wohneigentum gewesen. Die von der nationalrätlichen [PAGE 1881] Kommission vorgesehenen Abfederungsmassnahmen sind unseres Erachtens aber klar ungenügend, und zwar zum einen beim Schuldzinsabzug: Dieser ist nicht mehr generell möglich, sondern nur noch für Ersterwerber mit 7500 Franken pro Jahr beziehungsweise 15 000 Franken pro Jahr für ein Ehepaar. Zudem ist er erst noch beschränkt auf zehn Jahre, wobei bereits nach fünf Jahren eine Reduktion von je 20 Prozent pro Jahr erfolgt.
Zum andern betrifft es auch die Gebäudeunterhaltskosten. Sie können nur noch abgezogen werden, wenn sie höher als 4000 Franken sind, und dann sind sie erst noch auf 5000 Franken pro Jahr beziehungsweise auf einmal 45 000 Franken innert fünf Jahren beschränkt. Damit werden vor allem Eigentümer älterer Liegenschaften, welche einen grösseren Sanierungsbedarf haben, benachteiligt. Der unbeschränkte Unterhaltskostenabzug stimuliert auch das Baugewerbe. Wir brauchen nicht teure staatliche Impulsprogramme, wie sie von der linken Seite gefordert werden. Hier hätten wir eine Massnahme, die organisch ins System passt.
Beim vorgeschlagenen Systemwechsel können wir nicht mitmachen. Ziel der Wohneigentumsförderung und -besteuerung muss eine breitere Streuung des Grundeigentums sein, also eine Erhöhung der Eigentumsquote; vor allem junge Personen und junge Familien sollen leichter zu Eigentum gelangen können. Der vorliegende Systemwechsel fördert aber ganz klar wohlhabende Eigentümer, deren Liegenschaften nicht mehr mit Hypotheken belastet sind. Dies ist relativ klar ersichtlich, wenn Sie vom durchschnittlichen Eigenmietwert von 14 000 Franken pro Jahr ausgehen und diesem die Kosten eines Neuerwerbers gegenüberstellen. Die durchschnittlichen Unterhaltskosten machen 4000 Franken aus, und dann müssen Sie langfristig noch den Zins für eine Hypothek von 400 000 bis 500 000 Franken zu 5 Prozent in Abzug bringen können; d. h., es gibt noch Schuldzinsen von 20 000 bis 25 000 Franken.
Wenn Sie diese drei Positionen einander gegenüberstellen, dann zeigt sich klar, dass gerade Neuerwerber negative Liegenschaftsrechnungen haben und dass sie etwa 10 000 bis 15 000 Franken Schuldzinsen nicht mehr abziehen können. Es ist eine Illusion zu glauben, dass eine Familie in der Zeit, in der sie Kinder hat und in der sie auch ein Haus erwirbt, also in den kritischen zehn Jahren, noch in der Lage ist, gleichzeitig auch die Hypothek abzubezahlen, es sei denn, sie erhalte eine Schenkung oder Erbschaft.
Davon geht aber im Prinzip das Modell unseres Rates mit dem degressiven Schuldzinsenabzug aus. Vor allem auch für die Landwirtschaft wäre ein Systemwechsel katastrophal. Heute versteuert die Landwirtschaft einen Eigenmietwert, der auf dem Ertragswert als Basis beruht, und kann auf der anderen Seite die Schuldzinsen nominell in Abzug bringen. Bei einem Systemwechsel würde dieser Eigenmietwert auf Ertragswertbasis aber wegfallen und würden auch die Schuldzinsen nur während der ersten zehn Jahre abgezogen werden können.
Es geht uns darum, dass wir mit der Wohneigentumsbesteuerung auch Wohneigentumsförderung betreiben. Aus dieser politischen Zielsetzung heraus lehnt die SVP-Fraktion den Systemwechsel ab und steht zur Verbesserung des bisherigen Systems.