Lexipedia

Hegglin Peter · Ständerat · 2021-06-02

Hegglin Peter · Ständerat · Zug · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2021-06-02

Wortprotokoll

Gerne erstatte ich Ihnen Rechenschaft über die Prüfungshandlungen zur Rechnung 2020. Der Prüfprozess und die Berichterstattung zur Rechnung 2019 waren letztes Jahr aufgrund von Corona ungewöhnlich und ausserordentlich. Die Berichterstattung erfolgte damals erst im Dezember 2020. In diesem Jahr ist die Berichterstattung wieder ordentlich, mit der Ausnahme, dass nur der Präsident und nicht auch die Subkommissionspräsidentinnen und -präsidenten über die Kommissionsberatungen informieren und ich deshalb etwas mehr Zeit beanspruche. Von einem ordentlichen Rechnungsjahr kann ich Ihnen trotzdem nicht berichten. [PAGE 403]

Der Bundeshaushalt schloss das Jahr 2020 bei Einnahmen von 72 Milliarden Franken und Ausgaben von 88 Milliarden Franken mit einem Defizit von 15,8 Milliarden Franken ab. Budgetiert war ein Überschuss von 344 Millionen Franken. Die Ergebnisverschlechterung um 16,1 Milliarden Franken ist auf die Auswirkungen der Corona-Pandemie zurückzuführen. Der Konjunktureinbruch aufgrund der Eindämmungsmassnahmen hatte einerseits tiefere Einnahmen zur Folge, andererseits tätigte der Bund hohe ausserordentliche Ausgaben zur Bekämpfung des Coronavirus und zur Abfederung der wirtschaftlichen Auswirkungen, nämlich 14,7 Milliarden Franken.

Erlauben Sie mir einen Blick auf die einzelnen Ertragspositionen: Im Vergleich zum Vorjahr gingen die ordentlichen Einnahmen um 3,4 Prozent zurück, was in etwa dem erwarteten Rückgang des nominalen Bruttoinlandprodukts von 3,9 Prozent entspricht. Die Einnahmen aus der Mehrwertsteuer belaufen sich auf 22 Milliarden Franken und sind um 1,8 Prozent zurückgegangen. Die Abnahme ist jedoch weniger ausgeprägt als der geschätzte Rückgang des nominalen BIP, weil ein Teil der Einnahmen nicht von der Krise betroffen ist, und zwar derjenige aus den Abrechnungen von Ende 2019 sowie der ersten beiden Monate des Jahres 2020, in denen noch hohe Umsätze erzielt wurden.

Bei der direkten Bundessteuer stammen rund drei Viertel der Einnahmen aus dem Jahr 2019, weshalb diese Einnahmen um 3,8 Prozent auf 24,1 Milliarden Franken weiter zugenommen haben. Die Steuereinnahmen auf dem Einkommen der Haushalte wuchsen gegenüber dem Vorjahr um 5 Prozent. Ein Teil des Zuwachses ist durch hohe Vorauszahlungen bedingt. Die Einnahmen aus der Gewinnsteuer sind um 2,5 Prozent gestiegen.

Die Einnahmen aus der Verrechnungssteuer beliefen sich auf 5,2 Milliarden und sanken gegenüber 2019 um 3,1 Milliarden Franken oder um 37,5 Prozent. Zurückzuführen ist diese Entwicklung auf einen starken Rückgang von Dividendenzahlungen und Aktienrückkäufen.

Die Einnahmen aus den Stempelabgaben übertrafen den Vorjahreswert aber deutlich, um 12,5 Prozent. Der starke Zuwachs ist auf die Umsatzabgabe zurückzuführen. Im Jahr 2020 führte die Unsicherheit im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie zu einem starken Anstieg der Handelsaktivitäten an der Schweizer Börse und damit zu dieser Mehreinnahme.

Der Einnahmenrückgang bei der Mineralölsteuer beträgt gegenüber dem Vorjahr 6 Prozent. Das hat zwei Gründe: Zum einen wurde die für Mitte 2020 vorgesehene Erhöhung der Steuer auf Anfang 2021 verschoben. Zum andern liegt der Grund in den tiefen Verkehrsvolumen aufgrund der Massnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie.

Erstaunlicherweise liegt der Ertrag der Tabaksteuer um 3,1 Prozent oder 63 Millionen Franken über dem Vorjahr. Begründet ist dies durch den Wegfall des Einkaufstourismus und den Wegfall der Duty-free-Einkäufe. Der Zuwachs bei den nicht fiskalischen Einnahmen ist auf die Erhöhung der Gewinnausschüttung der Nationalbank zurückzuführen. Der Bundesanteil stieg um 667 Millionen. Gleichzeitig resultierten in diesem Bereich aber geringere Finanzeinnahmen aufgrund tieferer Dividendenerträge der Bundesunternehmen Post AG und Ruag.

Nun zu den Ausgaben: Im Vergleich zum Vorjahr wuchsen die Ausgaben um 16,4 Milliarden Franken auf 88 Milliarden oder um 23 Prozent. Die Ausgabenentwicklung ist geprägt von den Massnahmen zur Bewältigung der Corona-Pandemie. Die entsprechenden Ausgaben von 15 Milliarden wurden grösstenteils als ausserordentlicher Zahlungsbedarf geführt. Ohne die Corona-Massnahmen nahmen die Ausgaben für die ordentliche Staatstätigkeit im Vergleich zu 2019 um 1,4 Milliarden oder 2 Prozent zu. Wichtigster Wachstumsfaktor war das Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF), das per 1. Januar 2020 in Kraft gesetzt wurde.

Weitere wesentliche Ausgabensteigerungen betrafen die internationale Zusammenarbeit, plus 10 Prozent, den Bereich Sicherheit infolge der Weiterentwicklung der Armee, plus 7 Prozent, und geschahen aufgrund einer Einmalzahlung von 106 Millionen Franken im Zusammenhang mit der Erhöhung des Rentenalters der Berufsmilitärs und des Grenzwachtkorps.

Für die Bildung und Forschung gab der Bund rund 150 Millionen oder 1,5 Prozent mehr aus als im Vorjahr; Wachstumsschwerpunkte waren etwa die Berufsbildung, die Beiträge an die Innosuisse und die Satellitennavigationsprogramme Galileo und Egnos.

Unter Ausklammerung der Kurzarbeitsentschädigung von 10,8 Milliarden Franken und des Corona-Erwerbsersatzes von 2,2 Milliarden Franken nahmen die Ausgaben für die soziale Wohlfahrt um 4,2 Prozent zu. Am stärksten wuchsen die Ausgaben für die Altersvorsorge, nämlich um rund 900 Millionen Franken; dies vor allem wegen der Steuervorlage STAF, teils aber auch wegen der demografischen Entwicklung. Demgegenüber verzeichneten die Ausgaben für die Invalidenversicherung und den Asylbereich einen Rückgang.

Die Verkehrsausgaben haben gegenüber dem Vorjahr um insgesamt 179 Millionen Franken zugenommen. Dieses Wachstum ist vor allem auf die höhere Einlage in den Bahninfrastrukturfonds sowie die Rekapitalisierung von Skyguide zurückzuführen. Die Ausgaben im Strassenverkehr sanken dagegen aufgrund der tieferen Mineralölsteuer und der daraus resultierenden tieferen Einlage in den NAF.

Zu den Finanzen und Steuern: Während die Zinsausgaben im Vergleich zum Vorjahr wiederum zurückgegangen sind, haben die Anteile Dritter an den Bundeseinnahmen zugenommen. Dies ist auf gegenläufige Entwicklungen zurückzuführen: Einerseits stiegen die Kantonsanteile an der direkten Bundessteuer mit der Einführung der STAF um 1 Milliarde, andererseits sanken sie bei der Verrechnungssteuer aufgrund des Einnahmenrückgangs um 650 Millionen.

Der Personalaufwand stieg um 266 Millionen oder 4,6 Prozent. Der aktuelle Personalbestand beläuft sich auf 37[NB]689 Vollzeitäquivalente. Das ist ein Plus von 662 Stellen, von denen die meisten - 306 Stellen - auf das VBS entfallen.

Die effektiv getätigten Ausgaben für die Pandemie beliefen sich im Jahr 2020 auf 15 Milliarden Franken. Die grössten Ausgabenposten betreffen die Kurzarbeitsentschädigung und den Corona-Erwerbsersatz. Weitere Kosten fallen beispielsweise für A-Fonds-perdu-Beiträge und Darlehen an den Sport, die Kultur und die Medien an, für Ausgaben für medizinische Güter und Corona-Tests, Unterstützungsbeiträge an den Tourismus und die Exportförderung sowie für die Verluste aus den Solidarbürgschaften. Die Ausgaben für das Härtefallprogramm werden sich erst in der Rechnung 2021 niederschlagen.

Bewilligt waren für Corona-Massnahmen im Jahr 2020 rund 31 Milliarden Franken. Die grosse Differenz zu den effektiv getätigten Ausgaben von 50 Milliarden ist vor allem auf die Kurzarbeitsentschädigung und den Corona-Erwerbsersatz zurückzuführen, welcher wesentlich höher zu Buche schlug. Diese Mittel wurden im Frühling 2020 aufgrund der damals nur grob abschätzbaren Auswirkungen der Pandemie bemessen.

Für Bürgschaften und Garantien bewilligten wir 42,8 Milliarden Franken. Der Bund ging dann Verpflichtungen in der Höhe von 17,5 Milliarden Franken ein. Ausfälle davon belasten die Rechnung mit 60 Millionen Franken. Als Rückstellung sind unter den Eventualverpflichtungen 2,3 Milliarden Franken gebildet worden.

Einzig im Bereich Landwirtschaft und Ernährung sind die Ausgaben insgesamt auf dem Vorjahresniveau geblieben.

Noch ein paar Ausführungen zu den Nettoschulden: Diese stiegen um 15,5 Milliarden Franken an und widerspiegeln das Finanzierungsdefizit. Um den hohen Mittelbedarf für die Corona-Massnahmen zu decken, hat der Bund im Verlauf des Jahres einerseits die Verschuldung erhöht und andererseits seine flüssigen Mittel respektive sein Finanzvermögen um 8,8 Milliarden Franken reduziert. Die Liquidität war in den vergangenen Jahren aufgrund verschiedener Effekte, insbesondere im Zusammenhang mit der Verrechnungssteuer, stark angestiegen. Dank der Verwendung dieser Liquidität musste sich der Bund weniger stark neu verschulden. Die Bruttoschulden stiegen daher nur um 6,7 Milliarden an und belaufen sich per Ende 2020 auf 103,7 Milliarden Franken. [PAGE 404]

Die Verschuldungsquote stieg auf 28,2 Prozent und liegt unter der für den Euroraum wichtigen 60-Prozent-Marke. In der EU beträgt dieser Wert im Durchschnitt 101,8 Prozent. Einzig Schweden ist mit 38,3 Prozent bei einer vergleichbaren Grösse, Deutschland liegt mit rund 74 Prozent wesentlich darüber. Der nach wie vor gute Wert widerspiegelt eine verlässliche Finanzpolitik in den vergangenen Jahren und erlaubte es, im Corona-Jahr schnell und unbürokratisch finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen.

Das Eigenkapital des Bundes reduzierte sich aufgrund des Verlusts in der Berichtsperiode um 14,9 Milliarden auf noch 14,5 Milliarden Franken. Das Eigenkapital wäre noch um 6,5 Milliarden tiefer, wäre der Bahninfrastrukturfonds nicht aus der Bundesrechnung ausgegliedert worden.

Trotz des Defizits kann die Schuldenbremse eingehalten werden. Es resultierte ein ordentliches Finanzierungsdefizit von minus 1,2 Milliarden. Die Differenz zum konjunkturell zulässigen Defizit von 2,9 Milliarden ergibt einen strukturellen Saldo von 1,6 Milliarden. Damit werden die Vorgaben im ordentlichen Haushalt übertroffen. Vom strukturellen Überschuss wird der budgetierte Betrag von 419 Millionen Franken dem Amortisationskonto gutgeschrieben. Der verbleibende strukturelle Überschuss von 1,2 Milliarden fliesst auf das Ausgleichskonto, welches damit auf 29 Milliarden ansteigt.

Das Amortisationskonto ist die Statistik der Schuldenbremse für den ausserordentlichen Haushalt. Der Saldo verschlechtert sich per Ende 2020 von plus 4,3 Milliarden um 14,1 Milliarden auf minus 9,8 Milliarden Franken. Aufgrund des geltenden Finanzhaushaltgesetzes muss ein Fehlbetrag innerhalb von sechs Jahren ausgeglichen werden, wobei das Parlament die Frist erstrecken kann. Der Ausgleich eines Fehlbetrags kann mithilfe von ausserordentlichen Einnahmen oder von strukturellen Überschüssen in den Budgets erreicht werden. Diese Möglichkeiten sind angesichts des zurzeit absehbaren hohen Fehlbetrags per Ende 2021 von wahrscheinlich 25 bis 30 Milliarden Franken nicht ausreichend, weshalb eine Gesetzesrevision nötig sein wird.

Die Vernehmlassung dazu, wie der Bundesrat hier vorzugehen gedenkt, eröffnet der Bundesrat leider erst im Herbst 2021. Wir wollten die Beratung der Vorlage eigentlich schon im August dieses Jahres aufnehmen. Aufgrund der Verzögerung wird die parlamentarische Beratung dazu dann erst im Januar oder im Frühling des nächsten Jahres erfolgen können.

Die Finanzkommissionen des Parlamentes waren aufgrund der Corona-bedingten Umstände im Rechnungsjahr und bei der Prüfung der Rechnung sehr gefordert und hatten viele Zusatzsitzungen. Mit der Rechnung befassten sie sich an zwei Sitzungen.

Normalerweise unterbreitet der Bundesrat über die Nachträge I und II zum Voranschlag dem Parlament während eines Jahres Nachtragskreditbegehren zu Voranschlagskrediten und Zusatzkreditbegehren zu Verpflichtungskrediten. Erträgt ein Aufwand oder eine Investitionsausgabe keinen Aufschub und kann deshalb die Bewilligung eines Nachtragskredits durch das Parlament nicht abgewartet werden, darf der Bundesrat sie mit der Zustimmung der Finanzdelegation selbst beschliessen, also einen Vorschuss gewähren. Zwischen Mitte März und Mitte April 2020 legte der Bundesrat drei Nachmeldungen zum Nachtrag I zum Voranschlag 2020 zur Genehmigung vor. Es folgten dann noch weitere drei Nachträge und Nachmeldungen.

Überschreiten von der Finanzdelegation bewilligte Kredite 500 Millionen Franken, kann gestützt auf Artikel 28 Absatz 3 und Artikel 34 Absatz 4 des Finanzhaushaltgesetzes die Einberufung der Bundesversammlung verlangt werden. Auch der Bundesrat kann eine ausserordentliche Session verlangen. Der Bundesrat hat im vergangenen Jahr von diesem Recht Gebrauch gemacht. Die von der Finanzdelegation im März und April bewilligten dringlichen Voranschlags- und Verpflichtungskredite wurden dann vom Parlament in einer ausserordentlichen Session Anfang Mai nachträglich genehmigt.

Ich glaube, das Parlament hat auch unter ausserordentlichen Umständen wie dem Lockdown und der Sistierung des Ratsbetriebs bewiesen, dass es seine Finanzhoheit wirksam wahrnehmen kann. Noch nie in ihrer 118-jährigen Geschichte hat die Finanzdelegation Kredite in einem solch gewaltigen Ausmass und innerhalb derart kurzer Zeit bewilligt.

Ich komme zu den departementalen Rechnungen, die von unseren vier Subkommissionen geprüft worden sind. Die Präsidentin und die Präsidenten der Subkommissionen rapportierten an der Sitzung vom 17. und 18. Mai 2021 ihre Prüfergebnisse unter Anwesenheit von Bundesrat Ueli Maurer. Aus den Rapporten der Subkommissionen erwähne ich stellvertretend die wichtigsten Hinweise und Bemerkungen:

In der Umsetzung der Homeoffice-Pflicht gab es bei der Umstellung anfangs gewisse Probleme und Schwierigkeiten, anschliessend funktionierte es aber gut. Der durch das Homeoffice verminderte Büroraumbedarf dürfte auch für die Zukunft Auswirkungen haben. Die Kommission erwartet, dass der Bundesrat diese Entwicklung in seine Büroraumplanung einbezieht und diese entsprechend anpasst.

Ich komme zu den Behörden und Gerichten: Das Disziplinarverfahren gegen den ehemaligen Bundesanwalt beschäftigte auch unsere Kommission. Sie erwartet, dass die durch die Nichtwahl des Bundesanwalts entstandene Vakanz schnell beseitigt wird, damit komplexe Untersuchungsverfahren und strategische Entscheidungen, wie z. B. zu Informatikprojekten, nicht verzögert werden.

Weiter unterstützt unsere Kommission die Empfehlung der Aufsichtsbehörde, dafür zu sorgen, dass Ferienguthaben innerhalb des laufenden Jahres bezogen werden und die Auszahlung von nicht bezogenen Ferien zu verhindern ist. Eine solche Empfehlung gilt natürlich für die gesamte Bundesverwaltung.

Corona machte sich auch beim EDA bemerkbar. Indem weniger Visa nachgefragt wurden, fiel der entsprechende Ertrag um 60 Prozent tiefer aus. Die Corona-bedingte Aufwertung des Schweizerfrankens wirkte sich positiv auf die Personalkosten aus, weil die Löhne in der Landeswährung bezahlt werden. Gefordert war das EDA auch mit der Rückführung von gestrandeten Schweizerinnen und Schweizern aus den verschiedenen Auslanddestinationen.

Aufgrund eines Nachtragskredites von 400 Millionen Franken und des verschlechterten wirtschaftlichen Umfelds stieg die APD-Quote auf 0,48 Prozent und erreichte damit fast den vom Parlament definierten Zielwert von 0,5 Prozent.

Das Departement des Innern war im Corona-Jahr finanziell und personell speziell gefordert. Das unbekannte Virus mit den nicht abschätzbaren Auswirkungen erschwerte eine genaue Planung und Vorbereitung und verlangte oft flexible und unorthodoxe Beschlüsse. Die Koordination mit den verschiedenen Akteuren im Gesundheitswesen war herausfordernd, aber schlussendlich zielführend. Um die angeordneten Massnahmen zu finanzieren, beantragte das EDI mittels Nachträgen und Nachmeldungen 6,2 Milliarden Franken. Die vom Parlament zur Verfügung gestellten Mittel wurden dann aber nur zu 41,5 Prozent beansprucht.

Mit dem Voranschlag und den Corona-bedingten Nachträgen standen dem EDI rund 25 Milliarden zur Verfügung. Der Kredit wurde dann schlussendlich um 15,3 Prozent nicht ausgeschöpft, der Aufwand erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr aber trotzdem um 3,3 Milliarden Franken.

Das EDI verwaltet zudem einen Anteil von 24 Prozent des Bundeshaushalts. Es handelt sich aber vor allem um einen Transferhaushalt. 97 Prozent der Mittel werden weitergereicht. Von den verbleibenden 3 Prozent betrafen 2,1 Prozent die Personalkosten.

Im Corona-Jahr waren auch die Ausgaben für den Asylbereich rückläufig. Aufgrund der Grenzschliessungen kam die Asylmigration im Frühjahr praktisch zum Erliegen. Es wurden 11[NB]041 Gesuche und somit 4000 Gesuche weniger als im Vorjahr gestellt. Das führte zu tieferen Kosten im Zuständigkeitsbereich des Bundes. Es resultiert ein Kreditrest von 260 Millionen Franken.

Probleme zeigten sich auch bei der Rekrutierung von Fachkräften. Pflichtbeiträge an internationale Organisationen fielen tiefer aus, weil sich der Beitritt verzögerte. Weil die Spielbanken mehrere Monate geschlossen werden mussten, fielen auch die durch die Eidgenössische Spielbankenkommission erhobenen Abgaben um 60 Millionen tiefer aus. [PAGE 405]

Weil mehrere Projekte Verzögerungen erfahren, beantragt das EJPD einerseits für das Programm zur Weiterentwicklung der Fernmeldeüberwachung 14,3 Millionen und andererseits für das Projekt Umsetzung Schengen/Dublin zweckgebundene Reserven von 3,2 Millionen Franken.

Ich komme zum VBS. Hier waren die Verteidigung, das BASPO und das BABS besonders betroffen. Mit einem Grossaufgebot an Armeeangehörigen wurden das Gesundheitswesen[NB]und der Grenzschutz unterstützt. Bei der[NB]Verteidigung[NB]hat die Armeeapotheke im Auftrag des Bundesrates in Erfüllung der Aufgaben des Bundesamtes für Gesundheit[NB]wichtige[NB]medizinische Güter wie Sanitätsmaterial und Impfstoffe beschafft. Wenn man aber von den Nachtragskrediten und den speziellen Bereichen absieht, dann zeigt sich, dass Corona nur geringfügige finanzielle Folgen auf die Aufgabenerfüllung, die Prozesse, die Systeme und das Personal im VBS hatte.

Ende 2020 hat der Bundesrat beschlossen, das Munitionslager Mitholz zu räumen. Es ist davon auszugehen, dass die Kosten in den nächsten Jahren zwischen 500 und 900 Millionen Franken betragen werden. Deshalb wurde schon im Rechnungsabschluss 2020 eine Rückstellung in der Höhe von 590 Millionen Franken vorgenommen.

Im Bereich Cyber sind die Cyberlehrgänge der Armee und der Cyberdefence Campus zu erwähnen. Ein wichtiger Meilenstein beim VBS war auch der Abschluss der Entflechtung von Ruag MRO Schweiz und Ruag International und insbesondere die Trennung der IT.

Ich komme zum EFD. Auch hier hatte die Pandemie grossen Einfluss, zum Teil auch irgendwie unerwartet, z. B. auf den Münzumlauf. Dieser ging zurück und führte erstmals zu einem Aufwand anstelle eines Ertrags. Der Umfang des ganzen Prägeprogramms des Jahres 2020 kam nicht in den Umlauf, sondern ins Lager der Nationalbank, und es mussten Rückstellungen gebildet werden.

Die Eidgenössische Steuerverwaltung konnte ihr operatives Geschäft fast in gewohntem Umfang fortsetzen, trotz Homeoffice. Sie stellt aber einen Antrag auf Bildung von Reserven von 3,2 Millionen Franken für das Data Warehouse, das 2020 nicht realisiert werden konnte.

Die Zollverwaltung prüfte auch im Corona-Jahr die Grenzübertritte, die teilweise um bis zu 90 Prozent einbrachen, und verhängte in rund 8900 Fällen Bussen wegen Verstössen gegen die Corona-Massnahmen. Ausführungen zum Projekt Dazit habe ich schon gemacht, Sie haben es vorhin gehört: Die kritischen Artikel in den Medien gaben auch bei uns Anlass für Nachfragen. Uns wurde dabei versichert, das Projekt sei gut unterwegs; es sei vor allem ein Transformationsprojekt, und es gebe auch Widerstände. Wir haben davon Kenntnis genommen, dass die GPK sich mit diesen Vorkommnissen befassen und die Angelegenheit vertieft prüfen werden.

Eine grosse Veränderung betrifft auch die Informatiksteuerung des Bundes, die man neu organisiert hat. Das Informatiksteuerungsorgan des Bundes wurde in den Bereich "Digitale Transformation und IKT-Lenkung" überführt. Die Neuaufstellung ist aber noch im Gang.

Der Gesamtaufwand des Bundes für die IT beläuft sich auf 1,38 Milliarden Franken. Davon fällt ein Grossteil, etwa ein Drittel, beim BIT an; bei der Führungsunterstützungsbasis sind es knapp 400 Millionen Franken. Bei den übrigen Leistungsbezügern belaufen sich die Kosten auf 300 Millionen Franken.

Das WBF führte die Revision des Kartellgesetzes, die Frage der administrativen Entlastung und des Bürokratieabbaus, EasyGov usw. weiter. Man führte auch die Gespräche zu Handelsabkommen weiter. Im BFI-Bereich war ein besonderes Engagement gefordert, insbesondere auch für die Aufrechterhaltung des Lehrstellenangebots.

Die vom Bund verbürgten Kredite bei der Hochseeschifffahrt betragen Ende 2020 für die verbleibenden 17 Hochseeschiffe noch rund 360 Millionen Franken. Die Reduzierung der Bürgschaften war mit weiteren Verlusten in der Höhe von 28,3 Millionen Franken verbunden. Weitere Bürgschaftsziehungen werden 2021 anstehen; entsprechende Rückstellungen sind gebildet worden.

Ich kürze ein bisschen ab und komme zum UVEK: Neben den ordentlichen Aufgaben war das UVEK mit dem Bereich Luftfahrt, dem öffentlichen Verkehr und dem Massnahmenpaket Medien befasst. Ein guter Service public war im Corona-Jahr speziell wichtig, weshalb das UVEK vor allem bei der Vertretung der Eignerinteressen gegenüber SBB, Post, Swisscom und Skyguide gefordert war.

Ich komme noch zur Corona-bedingten Verschuldung: Unsere Kommission erwartete vom Bundesrat bereits auf den kommenden Herbst eine Auslegeordnung zur Verschuldung und zu den entsprechenden Abbau- und Vorgehensplänen. Leider ist der Bundesrat diesbezüglich im Verzug. Die entsprechende Botschaft wird der Bundesrat erst nach den Sommerferien in die Vernehmlassung geben. Die parlamentarische Beratung kann deshalb erst im nächsten Frühjahr beginnen.

In diesem Zusammenhang befasste sich die Kommission mit dem Umgang mit den Zusatzausschüttungen der Nationalbank. Bereits im März empfahl die Kommission dem Bundesrat, diese nicht ordentlich zu verbuchen, sondern für die Amortisation der Corona-Zusatzverschuldung zu verwenden. In der Rechnung 2020 ist die Zusatzausschüttung von 667 Millionen Franken aber ordentlich verbucht, und es scheint, dass der Bundesrat diese auch zukünftig als ordentliche Einnahmen verbuchen möchte.

Die aktuellste Gewinnausschüttungsvereinbarung zwischen dem EFD und der SNB datiert auf den 29. Januar dieses Jahres. Sie begrenzt die Ausschüttung auf maximal 6 Milliarden Franken pro Jahr. Dieser Maximalbetrag setzt sich zusammen aus einem Grundbetrag von 2 Milliarden Franken, der ausgeschüttet wird, sofern ein Bilanzgewinn von 2 Milliarden Franken vorhanden ist. Hinzu kommen vier mögliche Zusatzausschüttungen von je 1 Milliarde Franken. Diese werden vorgenommen, wenn der Bilanzgewinn 10, 20, 30 respektive 40 Milliarden Franken erreicht.

Für die Mehrheit der Kommission ist diese Bestimmung eindeutig: Sie will den Bundesrat mit einer Motion beauftragen, die Zusatzausschüttungen immer ausserordentlich zu buchen und für den Schuldenabbau zu verwenden. Das soll auch für das Rechnungsjahr 2020 rückwirkend umgesetzt werden. Mit 8 zu 4 Stimmen hat die Kommission eine entsprechende Motion angenommen.

Insgesamt nahm die Kommission befriedigt zur Kenntnis, dass die Aufgabenerfüllung trotz Corona gut erfolgte, die gewährten Kredite verantwortungsvoll verwendet wurden und die verschiedenen Projektverzögerungen verantwortbar sind. Ich danke namens der Kommission den Gerichten, dem Bundesrat, der Verwaltung und allen Angestellten für den grossen Einsatz im vergangenen Jahr und beantrage Ihnen namens der einstimmigen Finanzkommission und in Kenntnis des Revisionsberichtes der Finanzkontrolle, den Bundesbeschlüssen I, II und III zuzustimmen.

Besten Dank, Herr Präsident, für das Verständnis für meine lange Berichterstattung.