Herzog Eva · Ständerat · 2021-06-02
Herzog Eva · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2021-06-02
Wortprotokoll
Ich möchte an die Ausführungen unseres Kommissionspräsidenten ganz am Schluss anknüpfen. Ich gehöre zu der Minderheit, die nicht jetzt schon Entscheide fällen wollte, wie wir mit dem Schuldenabbau umgehen.
Ich möchte mich dazu kurz äussern. Wir hören ja Verschiedenes: Bundesrat Ueli Maurer hat vorhin gesagt, bis Ende 2021 könnten uns durch Corona zusätzliche Schulden von bis zu 30 Milliarden Franken entstehen. Manchmal hören wir aber auch, eigentlich sei das alles nur Statistik. Grundsätzlich würden das Ausgleichs- und das Amortisationskonto Statistiken der Schuldenbremse für den ordentlichen bzw. ausserordentlichen Haushalt darstellen; sie zeigten einfach den kumulierten Stand der Ausgaben und Einnahmen seit 2007 bzw. seit 2010, also quasi einfach die Schuldenbremse-Rechnungsführung. Es sei also nur Statistik.
Aber trotzdem ist es natürlich mehr als Statistik, insbesondere deshalb, weil es ja auch Regeln gibt, wie mit allfälligen Fehlbeträgen auf diesen Konten umgegangen werden muss. Auf dem Amortisationskonto, wo die ausserordentlichen Ausgaben und Einnahmen verrechnet werden, müssen Fehlbeträge innert sechs Jahren abgebaut werden; es wurde schon [PAGE 406] gesagt. Fehlbeträge auf dem Ausgleichskonto müssen, wenn sie 6 Prozent der Ausgaben überschreiten - aktuell wären das knapp 5 Milliarden Franken -, jedoch in drei Jahren über Kürzungen des Ausgabenplafonds abgebaut werden. Unterschiedliche Regeln und eine Veränderung dieser Regeln wie auch eine Verrechnung der beiden Konten - dazu komme ich noch - bedingen eine Gesetzesänderung.
Auch wir haben bereits etliche Vorstösse gemacht. Diese haben wir zum Teil eingereicht, zum Teil in der Kommission diskutiert, zum Teil noch zurückgestellt. Der Nationalrat hat schon viele Vorschläge gemacht und sich auch damit auseinandergesetzt.
Ich würde eine Gesamtschau vorziehen. Ausserdem würde ich es wirklich vorziehen, erst dann Entscheide zu treffen, wenn wir mehr über die Kosten wissen, die noch auf uns zukommen. Nur um es klarzustellen: Ich habe keinen Minderheitsantrag gestellt, das Dargelegte wurde so in der Kommission beschlossen. Ich vertrete also keine Minderheit.
Trotzdem möchte ich hier zuhanden der weiteren Diskussion etwas klar sagen: Es ist schon wichtig, sich bewusst zu werden, wie hoch bzw. wie rekordtief die Schulden der Schweiz sind. Im Jahr 2020 betrug die Bruttoschuldenquote des Bundes 14,7 Prozent und die Nettoschuldenquote 10 Prozent. Wenn wir die Bruttoschulden für die ganze Schweiz betrachten, also alle drei Ebenen zusammengenommen, was ebenfalls wichtig ist, dann sind es 28,2 Prozent. Im gleichen Zeitraum lagen die Bruttoschulden im EU-Raum bei 101,8 Prozent, obwohl die Maastricht-Kriterien, die Sie alle kennen, die Grenze bei 60 Prozent ziehen.
Solche Zahlenvergleiche finde ich auch für die Entwicklung in der Schweiz wichtig. 1990 betrug die Bruttoschuldenquote 10,4 Prozent, auf dem Höhepunkt im Jahr 2003 waren es 25,3 Prozent, und heute liegt die Quote bei 14,7 Prozent. Ich könnte nun also sagen: Wo bitte liegt das Problem?
Im Rahmen der Legislaturplanung haben wir auch schon Beschlüsse gefasst. Wir haben gesagt, der Bundesrat solle eine Gesetzesänderung zum Umgang mit den Corona-Schulden vorlegen und dabei auf Entlastungsprogramme und Steuererhöhungen verzichten, was eigentlich eine klare Ansage ist.
Ich komme nun zum Zeitplan. Bundesrat Ueli Maurer hat uns vorgestellt, wie der Bundesrat vorgehen möchte. Wir hatten schon vor einem Jahr das Gefühl, wir müssten jetzt dann bald entscheiden. Da immer wieder neue Ausgaben dazukamen und die Krise länger dauerte, war es richtig, denke ich, dass man darauf verzichtet hat, schon ein Konzept vorzustellen. Es dürfte also bis zum Sommer 2022 dauern, bis der Erstrat dann ein solches Konzept für den Schuldenabbau behandelt.
Können wir so lange warten? Aufgrund der rechtlichen Grundlagen auf jeden Fall. Für den Abbau von Fehlbeträgen auf dem Amortisationskonto besteht zwar eine Frist, aber diese beginnt immer wieder neu zu laufen, wenn weitere ausserordentliche Ausgaben dazukommen. Wir haben also keine Eile. Man kann sich aber auch mit Fug und Recht fragen, ob überhaupt der Druck besteht, diese Schulden abzubauen. Der Zahlenvergleich, den ich oben genannt habe, deutet eigentlich nicht darauf hin. Auch eine zusätzliche Verschuldung wegen Corona von bis zu 30 Milliarden Franken bis Ende 2021 stellt für unseren Staatshaushalt überhaupt kein Problem dar, für uns nicht und erst recht nicht im Vergleich mit unseren Nachbarländern.
In der Kommission hat Bundesrat Ueli Maurer ganz grob drei Optionen vorgestellt, wie man vorgehen könnte: Die erste Option wäre, gar nichts zu tun; die zweite, die Schulden sofort innerhalb der gesetzten Frist abzubauen; die dritte, einen Teil mit dem Ausgleichskonto zu verrechnen und den Rest mit Kreditresten über eine verlängerte Frist, also von länger als sechs Jahren, abzubauen. Was der Bundesrat machen wird, hat er natürlich noch nicht gesagt. Diese Optionen möchte ich hier kurz kommentieren.
Die erste Option - nichts zu tun - ist eine absolut valable Option. Seit Einführung der Schuldenbremse haben wir 26,8 Milliarden Franken Schulden abgebaut. Die Bruttoschuldenquote ist von 25,3 auf 14,7 Prozent gesunken. Der Finanzplan bis 2024 zeigt, dass das ordentliche Finanzierungsergebnis wieder ausgeglichen sein wird, und wir können stark davon ausgehen, dass wieder Kreditreste im durchschnittlichen Umfang von einer Milliarde Franken anfallen werden. Wir werden also wieder Schulden abbauen. Man könnte es vereinfacht so darstellen: Die Schuldenbremse mit ihren antizyklischen Merkmalen wurde eingeführt, um in guten Zeiten für schlechte Zeiten zu sparen, und das funktioniert ausgezeichnet. Sie hat uns den Spielraum gegeben, um diese Krise zu bewältigen. Gar nichts zu tun, ist also kein Zeichen von Faulheit oder Feigheit angesichts unangenehmer Entscheide, sondern im Mechanismus der Schuldenbremse angelegt.
Die zweite Option - alles sofort abzubauen - ist keine Option. Sie widerspricht den Beschlüssen des Parlamentes in der Legislaturplanung.
Die dritte Option wird ja dann wohl die sein, auf die wir uns irgendwie einigen, die der Bundesrat vielleicht vorschlägt und die wir hier in allen möglichen Varianten beraten werden: eine Teilverrechnung und eine Erstreckung der Frist, bis mit den Kreditresten die Schulden abgebaut sind. Es ist eine absolut valable Option.
Was ich damit ausdrücken möchte: Wir sind in der Schweiz in einer ausserordentlich guten Lage. Es wäre ökonomisch sinnvoll, eine Option wie die dritte zu ergreifen, also eine Gesetzesänderung und eine Verrechnung vorzunehmen und dann einfach die Schulden in einer verlängerten Frist quasi automatisch über die Kreditreste abbauen zu lassen. Das Vorgehen wäre der tiefen Verschuldung der Schweiz adäquat und angepasst und würde die Erholung der Wirtschaft nach der Corona-Krise nicht abwürgen.