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Strahm Rudolf · Nationalrat · 2002-12-03

Strahm Rudolf · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2002-12-03

Wortprotokoll

Das letztgenannte Argument von Herrn Wandfluh ist jetzt natürlich hinfällig geworden. Wir haben ohnehin Differenzen zum Ständerat, und das Geschäft muss sowieso nochmals zurück. Es geht um den Fonds in Artikel 61, um den Berufsbildungsfonds, der von Verbänden errichtet werden kann. Es geht in diesem Artikel darum, [PAGE 1911] dass der Bundesrat die Möglichkeit hat, solche Branchenvereinbarungen für allgemein verbindlich zu erklären. In diesem Rahmen geht es jetzt um die Festlegung der Quoten, die erreicht werden müssen, damit eine Verbandsvereinbarung für allgemein verbindlich erklärt werden kann. Darum geht es.

Jetzt will Herr Wandfluh dem Ständerat folgen. Ich muss sagen, dass Herr Wandfluh schon in den letzten Runden hier vorne diesen gewerblichen Branchenfonds bekämpft hat. Jetzt kommt er in Konsequenz seiner ablehnenden Haltung natürlich wieder nach vorn und will nicht einschwenken. Bis vor kurzem galt die Bedingung, dass 50 Prozent der Arbeitgeber und 50 Prozent der Arbeitnehmer organisiert sein müssen, damit z. B. ein Gesamtarbeitsvertrag für allgemein verbindlich erklärt werden kann. Mit den bilateralen Verträgen ist die Quote von 50 auf 30 Prozent gesenkt worden, und zwar für beide Seiten. Es gelten nun für Arbeitgeber und für Arbeitnehmer 30 Prozent. Wir haben im Nationalrat zwei Mal mit deutlichem Mehr diese Quote von 30 Prozent für beide Seiten angenommen, und zwar in Analogie zu den flankierenden Massnahmen der bilateralen Verträge.

Nun hat der Ständerat aus unerfindlichen Gründen plötzlich eine Teilung vorgenommen und gesagt, es brauche die Hälfte der Arbeitgeber, aber nur einen Drittel der Arbeitnehmerschaft. Erstens ist es ungerecht, wenn wir für Arbeitgeber und Arbeitnehmer ungleiche Quoten vorsehen, also die Hälfte bzw. einen Drittel, wie es der Ständerat beschlossen hat, und zweitens ist es nicht kompatibel mit den je 30 Prozent, die in den bilateralen Verträgen vorgesehen sind. Deswegen bitte ich Sie, hier an Ihrem Beschluss festzuhalten und die Regelung mit zwei Mal 30 Prozent durchzuziehen. Es hat keine umfassende Bedeutung; es hat nur dort eine Bedeutung, wo ein Verband eine Allgemeinverbindlicherklärung will.

Ich muss Ihnen nochmals in Erinnerung rufen, wer diese Fonds wollte. Es waren nicht wir; es war nicht der Bundesrat: Es waren die gewerblichen Branchenverbände, die diese Fonds wollten. Wir haben diese gewerblichen Branchenverbände unterstützt, weil wir uns gesagt haben, dass sie mit der Bezahlung der Einführungskurse viel für die Berufsbildung tun und dass es auch ihr Recht ist, Trittbrettfahrer einzubinden.

In diesem Sinne bitte ich Sie, an Ihrem Beschluss festzuhalten und den Minderheitsantrag Wandfluh abzulehnen.