Würth Benedikt · Ständerat · 2021-06-02
Würth Benedikt · Ständerat · St. Gallen · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2021-06-02
Wortprotokoll
Ich muss leider meinem Kollegen aus dem Kanton St. Gallen hier etwas widersprechen. Ich glaube, wir haben keine Einschränkung der Flexibilität. Herr Bundesrat Maurer hat darauf hingewiesen, dass wir materiell eigentlich gleicher Meinung sind. Die Kommission - das muss man hier einfach anfügen - hat verschiedene Anhörungen gemacht, und das "wir" möchte ich schon mit einem Fragezeichen versehen. Wir haben natürlich Signale bekommen, speziell aus dem Bundesamt für Gesundheit, dass dieses Dreiphasenkonzept am Ende wieder mit Vorbehalten verbunden ist, dass man möglicherweise wieder Einschränkungen vollzieht. Das ist aus unserer Sicht nicht richtig, nicht sachgerecht.
Ein wesentlicher Unterschied zu den Diskussionen, die wir im März mit dem Nationalrat geführt haben, liegt auf zwei Ebenen. Erstens: Bei Artikel 1a wird weiterhin der Bundesrat die Entscheidbehörde sein. Artikel 1a Absatz 1 wird nicht geändert, der Bundesrat ist die Entscheidbehörde. Mit Absatz 2 setzen wir einen Rahmen, der materiell eben mit den Konzepten übereinstimmt, die vom Bundesrat kommuniziert wurden; wir wollen jetzt einfach, dass das, was kommuniziert wurde, auch umgesetzt wird. Das ist der erste institutionelle Hinweis im Vergleich zur Diskussion, die wir im März mit dem Nationalrat geführt haben.
Der zweite institutionelle Hinweis ist, dass der Nationalrat damals im März einen konkreten Termin für Öffnungsschritte ins Gesetz schreiben wollte. Das war natürlich ein Abenteuer, das wir als Ständerat nicht mittragen konnten. Wir schreiben hier nichts von Terminen ins Gesetz, sondern wir übernehmen die Überlegung des Bundesrates, der sagt: Wenn wir die impfwillige Bevölkerung erreicht haben, dann soll die Normalisierungsphase eintreten. Das sagt das BAG offiziell, das sagt das EDI, das sagt der Bundesrat, aber wir wollen hier Klarheit schaffen. Ich glaube, die Bevölkerung hat auch ein Anrecht darauf, dass wir das als Gesetzgeber aufnehmen und diese Klarheit schaffen.
Ich glaube, wir müssen jetzt diesen Paradigmenwechsel einleiten. Wir können keine Null-Risiko-Strategie fahren. Die Vertreter des Bundesamtes für Gesundheit haben uns erklärt, sie wollen eine Null-Risiko-Strategie fahren. Wenn wir diese Strategie fahren, werden wir noch lange mit Einschränkungen leben.
Klar, wir müssen uns impfen; das Ziel ist ja, 60 Prozent der Bevölkerung mit Impfdosen zu versorgen. Bis dahin kann es Juli werden, es kann August werden - das steht nirgends im Gesetz, das ist das inhaltliche Ziel, das wir erreichen wollen.
Dann haben wir die Genesenen, wir haben die Getesteten, und dann haben wir gesundheitspolizeilich ein Schutzniveau erreicht, das es uns erlaubt, eben auch diese Kapazitätsbeschränkungen, diese Einschränkungen in verschiedenen [PAGE 411] Grundrechten aufzuheben. Ich glaube, als Gesetzgeber darf man sich mit der Frage auseinandersetzen, wie viele Eingriffe in die Grundrechte erlaubt sind und wie viel vertretbar ist. Das ist doch eine ureigene Gesetzgebungsaufgabe! Wie gesagt, der Bundesrat bleibt als Entscheidbehörde gemäss Artikel 1a Absatz 1 nach wie vor vorgesehen, das ist völlig klar. Er kann in diesem Zusammenhang auch die Kantone involvieren und konsultieren.
Wenn ich die Meldungen aus den Kantonen höre, ist es auch klar: Man will diese Öffnungsschritte jetzt machen. Sie sind gesellschaftspolitisch nun auch angezeigt. Für uns als Gesetzgeber ist es durchaus sachgerecht, hier diese Abwägung im Bereich der Grundrechtseinschränkungen vorzunehmen.
In diesem Sinne bitte ich Sie, dem Antrag der Kommission zu folgen.