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Germann Hannes · Ständerat · 2021-06-02

Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2021-06-02

Wortprotokoll

Die Mehrheit Ihrer WBK hält fest, dass die aktuelle Regelung bei der Kurzarbeitsentschädigung eine eigentliche Bevorzugung der tiefen Einkommen bei diesem Instrument gegenüber der Behandlung der tiefen Einkommen bei der Arbeitslosenentschädigung darstellt. Um keine falschen Anreize zu schaffen und um angesichts der angestrebten Normalisierung zu den etablierten Mechanismen zurückzukehren, sieht die Kommission in ihrer Mehrheit keinen Grund für eine weitere Verlängerung. Die Minderheit beantragt Ihnen hingegen die Verlängerung von Artikel 17a. Sie argumentiert, dass die tiefen Einkommen weiterhin überdurchschnittlich von der Krise betroffen seien und sich die Situation noch nicht entschärft habe.

Bei einem Verhältnis von 6 zu 6 Stimmen fällte der Präsident den Stichentscheid. Wir hatten auch Verständnis für die Position der Minderheit. Wir haben uns bisher ja auch immer dahintergestellt, finden aber, wir müssten jetzt irgendwann zu einem Ende kommen und einen Anreiz bieten, dass man in die Erwerbstätigkeit zurückkehrt.

Sowohl Bundesrat Ueli Maurer wie auch Boris Zürcher vom SECO haben uns auf Folgendes hingewiesen: Man stelle schon fest, dass es Schlaumeier gebe, die diese Entschädigungen kassierten und trotzdem noch Zusatzeinkünfte hätten. Das ist schön für diese Leute. Ich mag das allen gönnen, die arbeiten. Wir müssen hier aber einfach aufpassen, dass wir kein System implementieren, das zu grosse Fehlanreize für Schlaumeier bietet - ich drücke mich jetzt einmal etwas vorsichtig aus.

Wir haben uns darum entschieden, dieser Verlängerung nicht zuzustimmen. Die Argumente der Minderheit wird Ihnen Frau Baume-Schneider darlegen.

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