Schmid Martin · Ständerat · 2021-06-02
Schmid Martin · Ständerat · Graubünden · FDP-Liberale Fraktion · 2021-06-02
Wortprotokoll
Ich bin nicht Kommissionspräsident, ich war einmal Präsident und habe von Christian Levrat die Aufgabe übernommen, Sie durch das Geschäft "Verrechnungssteuergesetz. Änderung (Too-big-to-fail-Instrumente)" zu führen.
Wir sind bei dieser Vorlage Zweitrat, und die hier zu behandelnde Vorlage hat unsere Kommission vorberaten. Wir empfehlen dem Rat ohne Gegenstimme, dieser zuzustimmen. Auch der Nationalrat hat der Vorlage schon mit 146 zu 0 Stimmen zugestimmt. Es hat im Nationalrat einige Enthaltungen, aber keine Gegenstimmen gegeben.
Um was geht es? Im Jahr 2013 wurden die Too-big-to-fail-Bestimmungen eingeführt. Geregelt sind diese im Bankengesetz. Wir wollten damals als Gesetzgeber verhindern, dass systemrelevante Banken im Krisenfall in Zukunft wieder mit Steuergeldern gerettet werden müssen, wie es damals bei der UBS der Fall war. Unter anderem müssen heute systemrelevante Banken - dazu gehören die Grossbanken, aber auch die Postfinance, die Kantonalbanken oder die Raiffeisenbank - höhere Eigenmittel ausweisen. Die fehlenden Eigenmittel müssen aus den regulatorischen bankengesetzlichen Gründen über eine juristische Einheit in der Schweiz emittiert werden, damit auch im[NB]Krisenfall[NB]überhaupt[NB]eine[NB]Abwicklung in der Schweiz möglich wäre.
Aufgrund des hohen Mittelbedarfes dieses verlustabsorbierenden Kapitals können bei Weitem nicht sämtliche Mittel bei inländischen Investoren beschafft werden. Es ist auch nicht das Ziel, dass nur inländische Investoren Risikoträger sind. Es ist auch im Interesse der gesamten Volkswirtschaft, dass ausländische Investoren dieses verlustabsorbierende Kapital zur Verfügung stellen. Die Beschaffung bei ausländischen Investoren ist aber auf dem Kapitalmarkt aufgrund der geltenden Verrechnungssteuergesetzgebung unattraktiv, unter anderem wegen der anfallenden Verrechnungssteuern auf den Zinszahlungen. Das wirkt sich natürlich dann auch auf die Rendite dieser ausländischen Anleger aus. Die Banken und auch die Aufsicht sagen teilweise, dass diese Änderung fast die Voraussetzung bildet, um überhaupt die regulatorischen bankengesetzlichen Voraussetzungen erfüllen zu können. Deshalb hat damals das Parlament 2013 auch das Verrechnungssteuergesetz revidiert und die entsprechenden[NB]Instrumente von der Verrechnungssteuer ausgenommen.
Die Ausnahmen galten damals für vier Jahre und wurden per 1. Januar 2017 um fünf Jahre verlängert. Die Verlängerung läuft also per Ende 2021 aus. Mit der vorliegenden[NB]Gesetzesvorlage sollen die Ausnahmen jetzt nochmals - und der Plan ist: letztmals - um fünf Jahre verlängert werden.
Eigentlich war schon vorgesehen, das Verrechnungssteuergesetz zwischenzeitlich zu revidieren und die Ausnahmen für diese Too-big-to-fail-Instrumente in einem generellen Beschluss definitiv zu regeln. Sie wissen es alle: Die Revision ist in Verzug geraten. Aber zwischenzeitlich hat der Bundesrat die Botschaft zuhanden der Räte verabschiedet. Im Rahmen dieser kommenden Revision soll dann eine definitive Lösung gefunden werden, wobei wir davon ausgehen, dass wir als Zweitrat die Revision schon in den nächsten Quartalen beraten werden. Mit dieser Reform[NB]soll[NB]die[NB]Verlängerung[NB]der[NB]Ausnahmen später obsolet werden.
Kurz zusammengefasst: Es geht bei dieser Vorlage um eine Weiterführung der bereits am 1. Januar 2013 eingeführten Ausnahmen, und zwar bis Ende 2026. Was passiert, wenn wir hier nicht zustimmen? Wenn wir nicht zustimmen würden, dann würden die Too-big-to-fail-Instrumente, welche nach dem 1. Januar 2022 ausgegeben werden, der Verrechnungssteuer unterliegen, und dann[NB]hätten[NB]wir[NB]wieder[NB]die[NB]eingangs beschriebene Problematik.
In der Kommission gab es nur wenige Fragen zu dieser Vorlage. Sie war, wie erwähnt, auch bei uns unbestritten. In der Kommission haben wir am Rande aber Diskussionen zu anderen Bankenthemen geführt. Es war damals in den Schlagzeilen, dass eine Grossbank aufgrund von zwei Geschäften doch erhebliche Verluste erlitten hatte. Diese Fragen behandeln wir nicht im Rahmen der Too-big-to-fail-Debatte, sondern dann bei den bankengesetzlichen Änderungen. Erlauben Sie mir hier aber einen Satz als persönliche Bemerkung: Gerade bei diesen Verlusten, welche die Grossbank erlitten hat, hat sich gezeigt, dass unser System der Too-big-to-fail-Bank auch funktioniert hat. Insoweit, so glaube ich, war dies also auch eine Bestätigung, dass die Systeme funktionieren. Das wurde damals bei den Anhörungen auch von der Finma bestätigt. Aber hier geht es, wie gesagt, allein[NB]um[NB]eine[NB]steuergesetzliche Frage: Es geht um die Verlängerung.
Die WAK-S ist ohne Gegenantrag auf die Vorlage eingetreten. Wir empfehlen Ihnen, auf die Vorlage einzutreten und die nationalrätliche Fassung - mit den leichten Änderungen[NB]in[NB]Bezug auf das Inkrafttreten, welche der Nationalrat gemacht hat - in der Detailberatung unverändert zu verabschieden.