Brenzikofer Florence · Nationalrat · 2021-06-02
Brenzikofer Florence · Nationalrat · Basel-Landschaft · Grüne Fraktion · 2021-06-02
Wortprotokoll
Unzählige Male wurde das Strafrecht in den letzten Jahren revidiert. Bisher ist noch nie in einem Quervergleich geprüft worden, ob die Strafrahmen der Schwere der Straftaten entsprechen und ob sie in einem angemessenen Verhältnis zueinander stehen. Mit dieser Vorlage sollen im Rahmen einer Gesamtbetrachtung die notwendigen Korrekturen vorgenommen werden, die in zahlreichen parlamentarischen Vorstössen gefordert wurden.
Die Grünen unterstützen die austarierten Anpassungen. Es werden nicht völlig neue Strafrahmen geschaffen, sondern sinnvolle punktuelle Änderungen gemacht. Auch die Aufteilung in drei Gesetzentwürfe wird von der grünen Fraktion unterstützt.
Heute entscheiden wir über zwei dieser Gesetzentwürfe: Entwurf 1 sieht die Harmonisierung der Strafrahmen vor, Entwurf 2 eine Anpassung des Nebenstrafrechts an das neue Sanktionenrecht. Für uns Grüne befindet sich der wichtigste Teil der Überarbeitung in Entwurf 3, dem Sexualstrafrecht. Dieser veraltete Gesetzestext muss, über die Frage des Strafmasses hinaus, modernisiert werden.
Jetzt aber zu den Entwürfen 1 und 2, mit denen wir uns heute beschäftigen: Die Grünen sind im Grossen und Ganzen zufrieden mit der Vorlage, wie sie aus der Kommission kommt und eine Verschärfung gezielt begrenzt, wie ein Vorredner bereits gesagt hat. Wir unterstützen die Entwürfe 1 und 2, wie sie von einer Mehrheit der Kommission getragen werden. Bei drei Minderheiten in den Blöcken 1, 2 und 3 sehen wir Handlungsbedarf und werden in den jeweiligen Blöcken entsprechend darauf eingehen.
So unterstützen wir beispielsweise die Minderheit[NB]Funiciello, die eine Forderung aufgreift, wie sie unsere Ständeratskollegin Maya Graf im angenommenen Postulat 19.3618 stellte. Sie forderte damals einen Bericht zur Ursachenforschung und einen Massnahmenkatalog gegen Femizide in der Schweiz.
Im Grundsatz lehnen wir weitere Verschärfungen ab und sprechen uns für eine Harmonisierung aus, welche den Gerichten den nötigen Spielraum lässt. Den Minderheitsantrag Nidegger lehnen wir ab. Es gibt aus unserer Sicht keinen Grund, die Entwürfe zurückzuweisen. Der Ständerat hat sich eingehend mit der Vorlage befasst, ebenso unsere Kommission für Rechtsfragen. Es wurde auch dem Wunsch Rechnung [PAGE 974] getragen, mit den beiden Entwürfen ein differenziertes Instrumentarium zur Sanktionierung von Straftaten zur Verfügung zu stellen.