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Markwalder Christa · Nationalrat · 2021-06-02

Markwalder Christa · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion · 2021-06-02

Wortprotokoll

Als wir im Mai 2017 hier im Rat die Motion unserer Kommission berieten, die dem Bundesrat den Auftrag geben wollte, dem Parlament eine Vorlage zur Harmonisierung der Strafrahmen vorzulegen, sagte der damalige Kommissionspräsident, Jean Christophe Schwaab, hier im Plenum:

"Euripide écrivait dans 'Les Atrides' que l'attente d'un bien est déjà un plaisir. Le message que votre Commission des affaires juridiques, à l'unanimité, demande au Conseil fédéral de produire, c'est un peu 'L'Arlésienne', c'est un peu Godot: cela fait longtemps qu'on l'attend et, à force de l'attendre, l'attente finit par ne plus être un plaisir." (BO 2017 N 852)

Doch erst einmal im Parlament angekommen, hat uns diese Vorlage mehr beschäftigt und beansprucht als ursprünglich erwartet - so sehr, dass aufgrund der Beratungen der ständerätlichen Subkommission das Sexualstrafrecht in eine eigene Vorlage abgetrennt wurde und noch einmal in eine Vernehmlassung ging, die erst kürzlich beendet wurde. Diese Vorlage wird später im Parlament separat beraten.

Die Wert- und Moralvorstellungen unserer Gesellschaft haben sich seit dem Inkrafttreten des StGB am 1. Januar 1942 in einigen Bereichen stark verändert. In einigen Bereichen ist das gesellschaftliche Bedürfnis zur Sanktionierung strafbarer Handlungen gesunken, in anderen stark gestiegen, insbesondere im Bereich von Delikten gegen Leib und Leben. Mitgemeint sind hier auch Artikel 285 zu strafbaren Handlungen gegen Polizei und Blaulichtorganisationen oder die Bereiche Sexualdelikte und Kinderpornografie. Letztere wurden, wie erwähnt, in eine separate Vorlage ausgelagert. Die Strafrahmen im Besonderen Teil des StGB sollen nun erstmals seit dessen Inkrafttreten einer Überprüfung des Rechtsgüterschutzes unterzogen werden. Insbesondere nach der Revision des Sanktionenrechts im Allgemeinen Teil des StGB ist dies nötig und sinnvoll; es wurde eigentlich schon damals in Aussicht gestellt.

In den letzten Jahren wurden wir mit vielen parlamentarischen Vorstössen aufgrund konkreter Ereignisse, konkreter Verbrechen konfrontiert, die diese umfassende Überprüfung mit auslösten. Seitens der FDP-Liberalen Fraktion folgten wir in den Beratungen stets unseren liberalen Grundwerten mit Fokus auf die verfassungsmässigen Rechte, das Verhältnismässigkeitsprinzip, die EMRK-Garantien sowie das richterliche Ermessen.

Wir lehnen deshalb alle überschiessenden Forderungen nach Strafverschärfungen ab, wollen auch keine erneute Revision des Allgemeinen Teils des StGB, wie sie in verschiedenen Anträgen in Block 1 gefordert wird, und stellen uns in einer Minderheit gegen die Abschaffung der Strafbarkeit der Beleidigung ausländischer Staaten. Das Strafrecht ist aus unserer Sicht immer die Ultima Ratio. Es kann und soll nie dazu dienen, all unsere gesellschaftlichen Probleme zu lösen. Die initiierten Präventionsprojekte zur Verhinderung von Straftaten haben wir stets unterstützt.

Ebenso unterstützen wir nun diese vorliegende Revision und bitten Sie, darauf einzutreten und die beiden Minderheitsanträge Nidegger auf Rückweisung abzulehnen.