Vallender Dorle · Nationalrat · 2002-12-03
Vallender Dorle · Nationalrat · Appenzell A.-Rh. · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-12-03
Wortprotokoll
Wir müssen die zwei Artikel 119 und 120 sauber auseinander halten. Bei Artikel 119 geht es um die Frage der Rechtswirkung einer Motion, das heisst um die Frage, wie weit, wie stark das Parlament auf den Bundesrat einwirken und eine an den Bundesrat delegierte Kompetenz wieder zurücknehmen kann, wenn der Bundesrat nicht im Sinne des Parlamentes handeln will. Bei der Frage von Artikel 120 geht es dagegen um eine Stärkung, um eine Aufwertung unserer Vorstösse, das heisst der Motionen.
Es geht also konkret um die Frage, ob eine Motion in ein Postulat umgewandelt werden können soll. Ihre Kommission hat dieses Problem noch einmal sehr ausführlich diskutiert und speziell die Meinung des Bundesrates genauer analysiert. Der Bundesrat macht geltend, dass es unbefriedigend sein kann, wenn bei der Motion im Erstrat nur ein Alles oder Nichts gegeben ist. Es ist vielmehr sehr häufig so, dass man einer Motion in den Grundzügen zustimmen will, dass es aber Details gibt, denen man nicht zustimmen kann. In dieser Sicht stellt die Umwandlungsmöglichkeit der Motion in ein Postulat für den Bundesrat eine Zwischenlösung dar.
Für den Motionär besteht aber de facto bei dieser Umwandlungsmöglichkeit auch ein Zwang, der Umwandlung zuzustimmen, wenn er nicht alles riskieren will. Wenn man jedoch das Schicksal der so genannten umgewandelten Postulate verfolgt, so stellt man fest, dass diese in der Regel nach zwei Jahren abgeschrieben werden, also letztlich nichts bewirkt haben. Dagegen sieht das Parlamentsgesetz neu vor, dass eine vom Erstrat überwiesene Motion im Zweitrat abgeändert werden kann, also etwaige erkannte Mängel behoben werden können. Der Erstrat würde nach unserer Sicht wie ein grober Filter wirken, den eine relativ geringe Zahl von Motionen passieren würde. Im Zweitrat prüft die Kommission die Motion dann eingehender und kann sie abändern, präzisieren, etwas streichen oder sie auch griffiger formulieren. Auch der Bundesrat kann mit Änderungsanträgen auf die Motion einwirken.
Ihrer Kommission liegt die Aufwertung der Motion als griffiges und effizientes Instrument des Parlamentes am Herzen. Wenn Sie also die Motion stärken wollen, dann sollten Sie für Festhalten sein. Ihre Kommission hat dies jedenfalls mit 16 zu 1 Stimmen bei 2 Enthaltungen beschlossen. Die Frage der Umwandlung hat wiederum nichts zu tun mit der Flut von Vorstössen, die im Parlament nicht behandelt werden. Es ist Aufgabe unserer Leitung, des Büros, die Vorstösse im Plenum zu traktandieren. Auch dazu haben wir jetzt im Parlamentsgesetz Vorkehrungen getroffen.