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Vallender Dorle · Nationalrat · 2002-12-03

Vallender Dorle · Nationalrat · Appenzell A.-Rh. · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-12-03

Wortprotokoll

Bei Artikel 69 geht es um den Zutritt zum Parlamentsgebäude, das heisst um die Frage, ob zwischen Lobbyistinnen und Lobbyisten und persönlichen Gästen der Ratsmitglieder differenziert werden soll. Der Ständerat stört sich erstens daran, dass der schwer fassbare Begriff des Lobbyisten im Gesetz und nicht in einer Verordnung festgeschrieben werden soll. Zweitens ortet der Ständerat dort Schwierigkeiten, wo es darum geht, die Lobbyisten von den persönlichen Gästen abzugrenzen, dDenn unbestritten ist, dass auch ein persönlicher Gast zugleich ein Lobbyist sein kann. Drittens möchte der Ständerat zudem die grosse Zahl der im Bundeshaus anwesenden Personen begrenzen. Der Ständerat ist der Ansicht, dass er dieses Ziel einzig über die Begrenzung der persönlichen Gäste auf zwei erreichen kann; dagegen würde die Einführung einer eigenen Kategorie von akkreditierten Lobbyisten mit einem eigenen Register zu einer Ausweitung der anwesenden Personen im Haus führen.

Immerhin hat der Ständerat unser Argument sehr ernst genommen, dass wir wissen wollen, wer im Haus mit welcher Funktion anzutreffen ist. Er hat daher in Absatz 2 eine wichtige Ergänzung vorgenommen: Neu sollen die persönlichen Gäste mit Namen unter Angabe ihrer Funktion registriert werden. Auch mit der Lösung des Ständerates wird das Hauptziel unseres Rates erreicht, nämlich mehr Transparenz.

Ihre Kommission beantragt Ihnen mit 13 zu 6 Stimmen, der Version des Ständerates zu folgen.