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Bregy Philipp Matthias · Nationalrat · 2021-06-02

Bregy Philipp Matthias · Nationalrat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2021-06-02

Wortprotokoll

Ich werde für die Minderheit und für die Fraktion gleichzeitig sprechen.

Wenn ein Parlament - diese Vorbemerkung sei mir erlaubt - am Dienstag einer Standesinitiative zustimmt und am Mittwoch, am Tag darauf, die entsprechende Gesetzesänderung ablehnt, dann ist das wankelmütig. Seit gestern hat sich in der Frage der Verjährung nichts geändert. Enttäuschend ist, dass wir heute den Beweis ein weiteres Mal nicht erbracht haben, dass wir unseren ersten Intentionen Folge leisten wollen.

Ich beginne mit meinem Minderheitsantrag zu Artikel 139 Ziffer 2. Ich muss gleich meine Kollegin, Frau Funiciello, korrigieren. Es geht hier nicht um den Explosionstatbestand. Diesbezüglich besteht kein Minderheitsantrag, sondern bei meinem Minderheitsantrag geht es um die Frage der Systematik der Gewerbsmässigkeit. Der Bundesrat hat die Systematik bei der Gewerbsmässigkeit vereinfacht. Der Ständerat hat dies bestätigt. Meine Minderheit will das Gleiche. Was heisst das?

Die Gewerbsmässigkeit wird neu einheitlich geregelt, und zwar in Artikel 139 Ziffer 3. Aus diesem Grund wird Ziffer 2 aufgehoben. Das bedeutet nichts anderes, als dass alle Qualifikationen zukünftig gleich geregelt werden. Damit besteht erstens eine bessere Lesbarkeit und auch eine Vereinfachung. Wenn wir Artikel 139 anschauen, dann sehen wir zweitens, dass dies auch zu einer Erhöhung des Strafmasses führt. Bis anhin war das Strafmass eine Geldstrafe von mindestens 90 Tagessätzen oder eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren. Neu wäre es eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ich lade bei dieser Bestimmung auch die SVP-Fraktion ein, gemeinsam mit der FDP-Liberalen Fraktion und der Mitte-Fraktion der Erhöhung des Strafmasses zuzustimmen.

Die Mitte-Fraktion lehnt im Übrigen alle anderen Minderheitsanträge ab. Zu den Minderheitsanträgen Funiciello ist zu [PAGE 993] sagen, dass sich die Mitte-Fraktion klar dagegenstellt, Regeln für Statistiken ins Gesetz aufzunehmen.

Zu den Minderheitsanträgen Tuena: Diese haben eine gewisse Berechtigung. Aber grundsätzlich ist das Streichen der Geldstrafe in der Konzeption schlicht und einfach falsch. Es ist eine zu starke Einschränkung der Richter. In gewissen Fällen macht eine Geldstrafe durchaus Sinn. Das ist vom Gesetzgeber so gewollt.

Zu guter Letzt zum Minderheitsantrag Geissbühler zu Artikel 181a Absatz 1bis: Auch wenn wir den Bedarf einer Verbesserung bei Zwangsheiraten anerkennen, so ist eine Beweislastumkehr im Strafrecht doch ein völlig falscher Weg. Das würde die Grundkonzeption des Strafrechts ändern.

In diesem Sinne ersuche ich Sie, bei Artikel 139 dem Antrag der Minderheit zuzustimmen und damit in diesem Bereich eine leichte Straferhöhung vorzunehmen. Insbesondere ersuche ich Sie aber, der erleichterten Systematik des Bundesrates zu folgen und alle anderen Minderheitsanträge abzulehnen.

Und ja, ich beantworte die Frage von Frau Funiciello gerne.