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Gross Andreas · Nationalrat · 2002-12-03

Gross Andreas · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2002-12-03

Wortprotokoll

Es geht hier um die Existenz von einer Liste oder von zwei Listen derjenigen, die Zugang zum Parlament haben. Einerseits wissen Sie, dass wir das Recht haben, zwei Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu benennen, die Zutritt zum Parlament haben. Das möchten wir aufrechterhalten. Wir sind auch bereit - das ist ein kleiner Irrtum auf der Fahne -, die Ergänzung des Ständerates hier einzufügen, dass wir nicht nur die Namen dieser Personen, sondern auch ihre Funktionen nennen müssen, damit eine öffentlich zugängliche Liste über sie geführt werden kann. Dieses Festhalten unserer Minderheit bezieht sich aber nur auf den Absatz 1bis und nicht auf den Absatz 2.

In Absatz 1bis geht es um etwas ganz anderes: Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter - und das wird in Zukunft noch [PAGE 1918] vermehrt der Fall sein, wo wir sie auch offiziell entsprechend entlöhnen werden können - sind keine Lobbyisten, auf jeden Fall nicht notwendigerweise und auf jeden Fall nicht in ihrer Mehrheit. Der Beschluss unseres Rates bezog sich aber nicht auf die Mitarbeiterinnen, sondern auf die wirklichen Lobbyisten. Das ist an sich kein ehrenrühriger Beruf, sondern es gehört zum Parlament wie das Amen in die Kirche, seit es Parlamente gibt. Aber wichtig ist, dass diese Lobbyisten als Lobbyisten bekannt sind und dass sie nicht sozusagen durch die Hintertüre über einen Mitarbeiterstatus Zugang finden, sondern als klar deklarierte Lobbyisten. In diesem Sinne sollten sie als Lobbyisten auf einer Liste öffentlich zugänglich sichtbar gemacht werden, damit Transparenz hergestellt wird, damit man weiss, wer aus welchem Grund, in welchem Interesse auch das Gespräch mit anderen Parlamentarierinnen und Parlamentariern sucht.

Ich finde, dass die Argumentation des Ständerates und auch der Mehrheit, wenn die Mitarbeiter in ihrer Funktion, in ihrem persönlichen Mitarbeiterstatus genannt werden müssten, dies dann die Liste der Lobbyisten ersetze, irreführend ist. Sie unterstellt, dass jeder Mitarbeiter von uns ein Lobbyist ist, was gar nicht der Fall ist und in der Regel überhaupt nicht der Fall sein wird. Deshalb sind es zwei verschiedene Paar Stiefel. Man sollte die zwei verschiedenen Paar Stiefel nicht miteinander vertauschen und nicht miteinander verwechseln. Deshalb bitten wir Sie, hier ganz entschieden an unserem ursprünglichen Beschluss festzuhalten, dass über die im Parlament zugelassenen Lobbyisten ein öffentlich einsehbares Register geführt wird. Diese Idee wird nicht ersetzt durch die Tatsache, dass der Ständerat die Mitarbeiter- und Mitarbeiterinnenliste durch die Funktionen der Personen ergänzt.

Ich bitte Sie, hier der Minderheit und nicht der Mehrheit zu folgen.