Pult Jon · Nationalrat · 2021-06-03
Pult Jon · Nationalrat · Graubünden · Sozialdemokratische Fraktion · 2021-06-03
Wortprotokoll
Wie Sie der Fahne entnehmen können, hat wiederum eine knappe Mehrheit der Kommission beschlossen, den neuen Artikel 26a ins RTVG aufzunehmen. Sie will damit die SRG in ihren Online-Aktivitäten per Gesetz einschränken. Dieses Ansinnen ist sachfremd, nicht stufengerecht und zum Nachteil der Gebührenzahlenden, also der Bevölkerung.
Sachfremd ist diese Regelung, weil es bei dieser Vorlage explizit um die Förderung privater Medien geht und eben nicht um die Regelung der SRG. Diese beiden Dinge zu vermischen, ist politisch nicht opportun und inhaltlich nicht gerechtfertigt.
Nicht stufengerecht ist dieser Gesetzesartikel, weil die Online-Aktivitäten der SRG schon in der Konzession klar geregelt und beschränkt sind. Schon heute gelten für die SRG Zeichenbeschränkungen für bestimmte Bereiche und ein striktes Verbot von Online-Werbung. Diese bestehende Regelung in der Konzession ist das Ergebnis von Verhandlungen zwischen den Verlegern und der SRG.
Auch in Zukunft wird der Dialog zwischen den Akteuren entscheidend sein. Bundesrätin Sommaruga hat vorgestern im Ständerat angekündigt, dass sie diesen Dialog organisieren und befördern wird, auch für die Zukunft. Genau so soll es doch sein: Ein Konsens unter den Akteuren der Medienbranche ist aus sachlicher Sicht zweckmässig und aus liberaler Warte einer gesetzlichen Regel klar vorzuziehen. Ohne Not gesetzgeberisch tätig zu werden, ist die Definition der Überregulierung. Bleiben wir darum beim bewährten System des Dialogs innerhalb der Branche und bei einer anschliessenden Regelung des Konsenses in der Konzession!
Zum Nachteil der Gebührenzahlenden ist der neue Artikel 26a darum, weil er ausgerechnet dort zu einem Abbau des SRG-Angebots führt, wo die SRG die Privaten real kaum konkurrenziert, nämlich zum Beispiel in den Bereichen Bildung und Kultur. Diesen Abbau sollten wir wirklich nicht beschliessen!
Auch generell, kann man sagen, erwartet das Publikum der SRG zu Recht ein Angebot, das seinen [PAGE 1017] Nutzungsgewohnheiten entspricht. Oder, wie es Ständerat Stefan Engler als Sprecher der einstimmigen Kommission in unserem Schwesterrat sagte: "Die Kommission liess sich davon überzeugen, dass eine weitergehende Restriktion im Gesetz sich nicht mit dem Informationsanspruch gegenüber dem öffentlichen Medienhaus vereinbaren liesse und damit auch nicht mit dem Anspruch der Hörerinnen und Hörer bzw. der Zuschauerinnen und Zuschauer auf eine ausgewogene Berichterstattung, die auch den Service-public-Ansprüchen genügt." (AB 2021 S 367) Herr Engler hat recht: Diese Restriktion im Gesetz lässt sich nicht mit den Ansprüchen der Gebührenzahlenden vereinbaren.
Ich bitte Sie, der Kommissionsminderheit, aber vor allem auch dem einstimmigen Ständerat zu folgen und diese wirklich unnötige Differenz heute zu bereinigen.