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Wasserfallen Christian · Nationalrat · 2021-06-03

Wasserfallen Christian · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion · 2021-06-03

Wortprotokoll

Ich mache gleich dort weiter, wo die Vorrednerin aufgehört hat. Ja, es geht - wie Sie auf dem Screen sehen - um das Massnahmenpaket zugunsten der Medien, mit Betonung auf der Mehrzahl: Es geht um die Vielfalt der Medien. Genau deshalb ist es wichtig, und da teile ich die Meinung der Vorrednerin und der SP-Fraktion nicht, dass man die Spiesse für die privaten und privat finanzierten Medien nicht unnötig kurz macht.

Auch das ist eben im Rahmen des Medienpakets eine wichtige Diskussion: Welche Marktchancen haben die Medien? Hinlänglich bekannt ist, dass der SRG über 1 Milliarde Franken an Gebührengeldern zur Verfügung stehen. Egal ob sich viele Konsumentinnen und Konsumenten ihre Programme in Audio und Video anhören und anschauen oder nicht: Sie kriegt einfach 1,2 Milliarden Franken Gebührengelder. Bei den privaten Medien hingegen sieht die Sache anders aus. Je mehr Zuhörerinnen und Zuhörer, Zuschauerinnen und Zuschauer, Leserinnen und Leser diese Medien gewinnen können, desto mehr können sie auf dem Werbemarkt generell verdienen. Genau deshalb, sonst ist das einfach eine Verkennung der Realität, ist Artikel 26a also wichtig.

Ich habe im Ständerat leider keine Diskussion gesehen, die darüber geführt worden wäre, dass ja die privaten Medienhäuser derzeit ihre Bezahlschranken hart nach oben ziehen und versuchen, mit Klicks - mit den Leuten, die auf ihre Webseiten kommen, die ihre Artikel lesen wollen - entsprechend Geld zu verdienen. Das ist nämlich das Geschäftsmodell, das man hier, in diesem Medienpaket, auch unterstützen will. Genau deshalb ist es dann aber nicht schlau, dass die Unternehmung mit dem Namen SRG, die Institution, die mit Gebührengeldern finanziert ist und einen konzessionierten Auftrag hat - nämlich Video- und Audioproduktionen zu machen oder, anders gesagt, TV- und Radioprogramme zu veranstalten -, dann im Online-Bereich auch noch massenhaft Texte publiziert.

Nehmen Sie sich selbst als Beispiel: Wenn Sie irgendwo an eine Bezahlschranke kommen, den Artikel nicht lesen können, was machen Sie dann als Erstes? Sie gehen dorthin, wo es gratis ist oder wo der Zugang eben schon mit Gebührengeldern bezahlt ist. Sie gehen auf die SRG-Seite, und wenn dort die Information in Textform verfügbar ist, dann suchen Sie beim nächsten Mal direkt dort. Und das ist eben genau das, was wir nicht wollen. Wenn also auf der einen Seite private Medien die Bezahlschranke hochziehen, kann es nicht sein, dass auf der anderen Seite keine Spielregeln gelten.

Ja, Herr Pult, es ist richtig, dass dies in der Konzession festgehalten ist, aber nein, Herr Pult, es wird eben zu wenig genau eingehalten. Der Verband Schweizer Medien hat einmal während 24 Stunden alle Online-Artikel der SRG kopiert und in einer Zeitung abgedruckt. Dies ergab einen Text, der locker eine Tageszeitung füllte, die sogenannte "Leutschenbach-Post", wie man sie damals nannte. Das ist ja genau das Problem: Wir haben bei den SRG-Medien ein viel zu grosses publizistisches Angebot im Textbereich. Wenn auch Ihnen die Medienvielfalt am Herzen liegt, müssen Sie einfach schon dafür schauen, dass die Länge der Spiesse weniger ungleich ist, als dies heute der Fall ist.

Ich komme noch zur zweiten entscheidenden Minderheit, jener betreffend das Inkrafttreten und die Gültigkeitsdauer dieser Gesetzgebungen und Massnahmen: Also fünf Jahre sind dann schon genug! Stellen Sie sich einfach mal vor, wo die Medienwelt vor fünf Jahren war, was man vor fünf Jahren alles diskutiert hat, welches vor fünf Jahren die Marktanteile waren und was vor fünf Jahren die Nutzungen der Social-Media-Plattformen waren. Es war eine andere Welt. Wenn jetzt der Ständerat von zehn Jahren Gültigkeitsdauer spricht, dann würde das Gesetz, das wahrscheinlich etwa 2022 in Kraft treten wird, entsprechend erst 2032 wieder neu zur Debatte stehen. Da muss ich schon sagen: Im Ständerat wird ja viel über die Zukunft gesprochen, aber Dynamik sollte dann auch noch vorhanden sein.

Ich bin der Auffassung, mit fünf Jahren hat man auch etwas Druck, und der Druck ist wichtig, weil die Massnahmen, die hier jetzt einfach so präsentiert werden, zum Teil mehr, zum Teil weniger ausgereift, im einen Fall richtig sein können, im anderen Fall aber sicher auch danebenliegen werden. Deshalb ist es richtig, dass wir, auch wenn wir mit fünf Jahren Gültigkeit in die Zukunft gehen, nach drei Jahren eine Evaluation machen können, um dann die entsprechenden Lehren aus der Sache zu ziehen. Eine Frist von fünf Jahren bedeutet immerhin: Wenn man das Gesetz 2022 in Kraft treten lassen würde, wären wir immerhin bis im Jahr 2027, also doch eine ganze Weile, damit unterwegs. Fünf Jahre sind für uns ganz klar genug.

Ich bitte Sie, eben auch in Bezug auf die Einschränkungen bei den Textbeiträgen der Mehrheit zu folgen und diesen Artikel nicht zu streichen.

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