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Kutter Philipp · Nationalrat · 2021-06-03

Kutter Philipp · Nationalrat · Zürich · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2021-06-03

Wortprotokoll

Medienfreiheit und Medienvielfalt sind wichtig für unser Land. Es ist auch weitgehend unbestritten, dass die einheimischen [PAGE 1023] Verlagshäuser unter wirtschaftlichem Druck stehen, insbesondere wegen der Digitalisierung. Das vorliegende Massnahmenpaket zugunsten der Medien setzt hier an.

Wir beginnen heute mit der Differenzbereinigung. Es ist erfreulich, zu sehen, dass wir nur noch eine Handvoll Differenzen haben. Dies gesagt, muss ich darauf hinweisen, dass das Massnahmenpaket weiterhin im Grundsatz umstritten ist, speziell das neue Bundesgesetz über die Förderung von Online-Medien. Im Ständerat wurde erwähnt, dass dagegen das Referendum ergriffen werden könnte. Es stehen sich dabei weiterhin zwei grundsätzliche Haltungen gegenüber. Die einen stellen die direkte Medienförderung grundsätzlich infrage. Sie wollen maximal eine befristete Unterstützung akzeptieren, die nach einer Phase der Transformation auslaufen und deshalb nicht zu üppig ausgestattet werden soll. Die anderen sind der Überzeugung, dass die Medienförderung langfristig für den Erhalt der Medienvielfalt nötig und auch eine Frage der Fairness zwischen den grossen und den kleinen Verlagen sei. So viel zur Gesamtschau.

Nun komme ich zu den Differenzen. Wir haben total vier Differenzen:

1.[NB]Mit Artikel 26a RTVG möchte der Nationalrat den Spielraum der SRG bei Textbeiträgen einschränken. Texte sollen nur zulässig sein, wenn ein direkter Sendebezug besteht, und sie sollen in der Länge beschränkt sein. Heute gibt es eine ähnliche Regelung in der Konzession. Der Ständerat hat die Verankerung auf Gesetzesstufe abgelehnt. Die KVF-N hält mit 12 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung an Ihrem Beschluss fest. Für die Mehrheit ist die Regelung in der Konzession ungenügend. Die gesetzliche Bestimmung verlängere die Spiesse der privaten Verlage gegenüber der gebührenfinanzierten SRG. Für die Minderheit Pult ist der Artikel sachfremd und nicht stufengerecht. Sie möchte ihn daher streichen und dem Ständerat folgen.

2.[NB]Mit Artikel 76b soll der Bund neu Nachrichtenagenturen finanziell unterstützen können. Die KVF-N hat dazu Bedingungen formuliert, in der Sorge, dass das Geld sachfremd verwendet werden könnte. So hat sie in Absatz 3 festgelegt, dass während der Dauer der Finanzierung keine Dividenden ausgeschüttet werden dürfen. Der umstrittene Absatz 4 wird unterschiedlich gewertet. Die Mehrheit der Kommission und der Ständerat halten ihn für überflüssig, weil mit Absatz 3 der Abfluss finanzieller Mittel schon verhindert wird, und sie halten ihn für zu einschränkend, weil die betreffenden Nachrichtenagenturen damit keine publizistischen Leistungen im Ausland einkaufen könnten. Die Minderheit Wasserfallen Christian hingegen hält die Regelung in Absatz 3 für ungenügend und möchte zusätzlich einen Riegel vorschieben. Mit 15 zu 10 Stimmen beantragt die KVF Ihnen, Absatz 4 zu streichen und diese Differenz zum Ständerat auszuräumen.

3.[NB]In Ziffer III geht es um die Geltungsdauer dieses Gesetzes. Hier haben wir eine gewisse Geschichte hinter uns. Der Bundesrat hatte eine Befristung auf zehn Jahre beantragt, aber nur für die neuen Förderelemente. Der Nationalrat halbierte die Laufzeit auf fünf Jahre und weitete sie auf die gesamte Medienförderung aus. Der Ständerat kehrte dann zur teilweisen Befristung gemäss Bundesrat zurück. In der KVF-N war klar und unbestritten, dass die Befristung, wenn schon, für alles gelten soll, damit man nach Ablauf der Frist eine Auslegeordnung vornehmen kann. Man ist sich einig, dass die heutige Förderung konzeptionell nicht optimal ist.

Mit knapper Mehrheit, mit 13 zu 12 Stimmen, sprach sich die KVF sodann für eine Laufzeit von sieben Jahren aus. Die Mehrheit ist der Ansicht, dass fünf Jahre doch eine relativ kurze Zeit sind, um zu erkennen, wie ein Gesetz wirkt. Die Evaluation müsste ja schon nach drei Jahren einsetzen. Sie ist daher der Ansicht, dass man hier auf sieben Jahre gehen und damit einen Schritt auf den Ständerat zugehen könnte. Die Minderheit Christ sieht das Paket weiterhin als Soforthilfe, die möglichst kurz wirken soll. Die Medienwelt verändere sich rasch, die aktuelle Medienförderung sei nicht optimal, und man müsse daher die Neuordnung raschestmöglich an die Hand nehmen.

4.[NB]Dann komme ich noch zur vierten Differenz, zu Artikel 1 Absatz 5 des Bundesgesetzes über die Förderung von Online-Medien. Hier geht es um die sogenannte Start-up-Bestimmung. Gemäss Konzept des Bundesrates ist ja ein Mindestumsatz erforderlich, damit eine finanzielle Förderung beansprucht werden kann. Mit dieser Start-up-Bestimmung wird dieses Konzept ergänzt. Jetzt können neue Plattformen bereits ab dem zweiten Jahr finanzielle Unterstützung erhalten, und zwar ohne den Mindestumsatz erreicht zu haben.

In einer ersten Runde hat die KVF-N diesen Passus unterstützt, der Ständerat hat sich klar dagegen ausgesprochen. Die KVF-N möchte an ihrer Regelung und an dieser Start-up-Bestimmung festhalten. Die Mehrheit möchte damit gezielt kleine, neue Projekte fördern und damit die Medienvielfalt weiter stärken. Aus Sicht der Minderheit Candinas wird damit das Konzept des Bundesrates infrage gestellt. Medien sollen eine gewisse Reichweite und einen gewissen kommerziellen Erfolg aufweisen. Die beschränkten finanziellen Mittel sollen zielgerichtet eingesetzt werden können, bei Medien, die eine gewisse Reichweite haben.

Im Namen der Mehrheit danke ich Ihnen für die Unterstützung ihrer Anträge.