Burkart Thierry · Ständerat · 2021-06-03
Burkart Thierry · Ständerat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2021-06-03
Wortprotokoll
Erlauben Sie mir eine kurze Replik auf vorhin Gesagtes. Herr Kollege Jositsch, ich stelle fest, dass Sie den Abstimmungskampf bereits etwas eröffnet haben. Das sei Ihnen zugute gehalten. Das ist auch legitim. Aber ich meine, dass Sie es sich argumentativ etwas gar einfach machen. In diesem Artikel 22b steht nicht: "Die vorgenannten Artikel sind nicht mehr anwendbar, wenn es dem Bundesrat gerade so passt." Das ist quasi die Grundlage Ihrer Argumentation, und das ist nicht so. Sie haben es selber gesagt. Es gibt vordefinierte Kriterien, die zugegebenermassen einigermassen offen gehalten sind. Sie haben aus der Botschaft zitiert. In dieser steht aber erstens ganz klar "in einem klar abgegrenzten Bereich" und zweitens "mit dem Fokus auf die Interessen der Landesverteidigung unseres Landes". Das heisst, dass natürlich gewisse Schranken gegeben sind, die in Artikel 22b Absatz 1 Literae a und b auch klar umschrieben sind.
Ja, es ist so, ich habe es gesagt: Es gibt in diesen Kriterien eine gewisse Offenheit. Wenn wir das Beispiel der Autobahn jetzt schon mehrfach bemüht haben, dann lassen Sie mich [PAGE 444] noch das sagen: Für Blaulichtfahrten der Polizei, der Feuerwehr oder der Ambulanz ist auch nicht bis ins Detail geregelt, wann diese gemacht werden dürfen. Vielmehr gibt es dort auch eine gewisse Offenheit und damit eine Möglichkeit zur Abwägung des Einzelfalles. Wir können als Gesetzgeberinnen und Gesetzgeber nicht bereits jetzt jeden Einzelfall abdecken, den es in Zukunft vielleicht irgendwann einmal geben könnte. Das ist nun einmal gesetzgeberisch nicht möglich und daher auch nicht nötig.
Wenn von Kollegin Gmür die Notverordnungsklausel der Bundesverfassung bemüht wird, muss ich Ihnen Folgendes sagen: Wir sind nach dem letzten Jahr vielleicht etwas gebrannte Kinder und haben sehr viel mit dieser Notverordnungsklausel erlebt. Die Klausel ist aber wirklich nur für absolute Sonderfälle, die dieses Land betreffen, vorgesehen, eben zum Beispiel für Pandemien oder für kriegerische Situationen, wie sie leider im letzten Jahrhundert halt auch schon vorgekommen sind. Die Notverordnungsklausel ist aber nicht für die Kriegsmaterialausfuhr im Einzelfall vorgesehen. Man kann nicht nach Belieben auf die Notverordnungsklausel der Bundesverfassung zurückgreifen. Das ist nicht die Idee des Verfassunggebers, und wir sollten das gerade hier im Ständerat auch entsprechend berücksichtigen.
Diese Klausel ist also kein Salto rückwärts. Diese Klausel in Artikel 22b sagt nicht, dass alles, was vorher ist, nicht anwendbar sei. Sie sagt vielmehr, dass im Einzelfall Ausnahmen gewährt werden können, und zwar nicht durch irgendjemanden, sondern durch den Bundesrat unter Benachrichtigung der entsprechenden Kommissionen des Parlamentes innerhalb von 24 Stunden. Alleine das zeigt schon, dass die Voraussetzungen doch relativ hoch gesteckt sind und dass man nicht einfach so mir nichts, dir nichts Ausnahmebewilligungen geben kann.
Wenn wir diesen Artikel 22b gemäss Antrag der Minderheit annehmen würden, dann müssten wir auch ehrlich sein und sagen, dass wir damit keinen indirekten Gegenvorschlag hätten, der diesen Namen auch verdient, sondern dass wir dann einen direkten Umsetzungsvorschlag hätten. Das ist nicht zu hundert Prozent, einverstanden, aber quasi zu nahezu hundert Prozent die Umsetzung der Initiative. Ich meine schon, dass es so etwas wirklich nur sehr selten gegeben hat. Im Gegenteil kommt man den Initianten sogar noch entgegen und sagt - das ist aus systematischen Gründen noch nachvollziehbar -, dass man den wirklich grossen Fehler, den die Initiative hat, nämlich die Regelung auf Verfassungsstufe, korrigiert. Man bringt die Regelung auf Gesetzesstufe, womit man die Initiative eigentlich noch verbessert. Ich kann Ihnen sagen: Ein so weites Entgegenkommen gegenüber Initiativen, nein, sogar ein Überschiessen durch diesen Rat, hat es meines Erachtens wahrscheinlich noch nie oder nur sehr selten gegeben.
In diesem Sinne bitte ich um Ablehnung des Minderheitsantrages und um Unterstützung des Mehrheitsantrages und damit um die Formulierung eines indirekten Gegenvorschlages, welcher diesen Namen auch verdient.