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Fehr Mario · Nationalrat · 2002-12-03

Fehr Mario · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2002-12-03

Wortprotokoll

Die Sicherheitspolitische Kommission beantragt Ihnen mit 18 zu 4 Stimmen, auf diese Vorlage einzutreten und den Rückweisungsantrag der Minderheit Schlüer abzulehnen. [PAGE 1912]

Die Vorlage des Bundesrates zur Unterstützung der weltweiten Chemiewaffenabrüstung erfüllt zunächst einmal den klaren Auftrag dieses Parlamentes: Im Juni 2001 hat der Nationalrat mit 126 zu 42 Stimmen eine Motion des Ständerates überwiesen, die den Bundesrat beauftragt hat, den eidgenössischen Räten eine Botschaft zu unterbreiten, in der eine allgemeine Politik und konkrete Massnahmen der Schweiz zur Förderung der weltweiten Vernichtung chemischer Waffen formuliert werden sollen. Der Bundesrat selber wollte diesen Vorstoss damals nur in der Form des Postulates entgegennehmen; der Nationalrat hat sich aber klar und deutlich für die verbindlichere Form der Motion entschieden.

Die Motion verlangte damals auch, der Botschaft einen Finanzrahmen zur Seite zu stellen, und genau dies wird mit dieser Vorlage jetzt getan. Neben dem Bundesgesetz über die Unterstützung der Abrüstung und der Nonproliferation von Chemiewaffen ist ein diesbezüglicher Rahmenkredit von 17 Millionen Franken für die nächsten fünf Jahre vorgesehen. Prioritär sollen diese Mittel für Projekte in der Russischen Föderation verwendet werden.

Das Chemiewaffenübereinkommen von 1997 ist das einzige Abkommen, das die kontrollierte und vollständige Abrüstung einer ganzen Klasse von Massenvernichtungswaffen regelt. Dieses Abkommen schreibt die Vernichtung aller chemischen Waffen bis 2007 bzw. mit entsprechenden Verlängerungsmöglichkeiten bis spätestens 2012 vor. Bis heute haben vier Staaten offiziell den Besitz chemischer Waffen zugegeben; es sind dies die Vereinigten Staaten, die Russische Föderation, Indien und Südkorea.

Die Russische Föderation ist dabei das einzige Land, das Schwierigkeiten angemeldet hat, sein Chemiewaffenarsenal fristgerecht zu zerstören. Die Russische Föderation ist aber gleichzeitig auch die grösste Besitzerin von Chemiewaffen: In der Russischen Föderation lagern deklarierte 40 000 Tonnen Chemiewaffen, davon 32 500 Tonnen Nervengifte. Die fristgerechte Umsetzung des Übereinkommens ist wegen dieser stockenden Entsorgung in der Russischen Föderation gefährdet. Damit ist auch der ganze Abrüstungsprozess gefährdet, der durch dieses Chemiewaffenübereinkommen ausgelöst worden ist.

Zahlreiche Länder haben sich deshalb jetzt bereit erklärt, Mittel bereitzustellen, um diesen Prozess der Vernichtung von Chemiewaffen in der Russischen Föderation zu unterstützen. Dazu soll jetzt auch die Schweiz gehören. Die Schweiz engagiert sich ja schon seit längerer Zeit international für die Vernichtung von Chemiewaffen. Sie ist Vertragsstaat dieses Übereinkommens, und grundsätzlich besteht auch die Schweiz darauf, dass die Verantwortung für die konkrete Abrüstung bei denjenigen Staaten liegt, die Chemiewaffen produziert haben; so weit der Grundsatz.

Aus sicherheitspolitischen und auch aus ökologischen Gründen hat die Schweiz aber ein eminentes Interesse daran, sich dem internationalen Engagement jetzt anzuschliessen und die Vernichtung dieser sehr gefährlichen Chemiewaffen zu fördern. Die Förderung der Abrüstung ist ein sehr wichtiges Element der schweizerischen Sicherheitspolitik; die schweizerische Rüstungskontroll- und Abrüstungspolitik verfolgt nachgerade das Ziel der nationalen und internationalen Sicherheit und Stabilität auf möglichst tiefem Rüstungsniveau. In diesem Rahmen setzt sich die Schweiz für eine vollständige Vernichtung aller Massenvernichtungswaffen ein.

Die Lagerung von Chemiewaffen - gerade auch in der Russischen Föderation - ist wegen des Risikos der Weiterverbreitung bestimmter Substanzen eine Bedrohung für die internationale Sicherheit, wenn diese Substanzen beispielsweise in die Hände von kriminellen oder extremistischen Gruppen geraten würden. Für den Fall, dass so etwas passiert und ein Teil dieser Nervengifte in die Hände solcher extremistischer Gruppen gerät, braucht es wenig Fantasie, um sich vorzustellen, was geschieht. Man spricht im Zusammenhang mit Chemiewaffen ja nicht umsonst von der Atombombe des kleinen Mannes: Eine Weinflasche voll Nervengift reicht völlig problemlos aus, um dort, wo sich viele Menschen ansammeln - beispielsweise in Fussballstadien oder in U-Bahn-Stationen, wie in Japan geschehen -, ein Desaster anzurichten.

Wenn wir aber alle wissen, dass diese Nervengifte, die jetzt in Russland lagern, während der nächsten zehn bis zwanzig Jahre einsatzbereit sind, dann wird uns mit aller Deutlichkeit klar: Je länger wir zuwarten, umso grösser wird das Risiko werden, dass es zu schweren Unfällen oder kriminellen Akten kommt. Unser Beitrag im Kampf gegen den internationalen Terrorismus darf sich nicht in Worten und Erklärungen erschöpfen; wir müssen auch präventive Aktionen unternehmen. Die heute zur Diskussion stehende Vorlage ist eine solche wirkungsvolle präventive Aktion.

Einige Bemerkungen zum Rückweisungsantrag, den Herr Schlüer nachher begründen wird: Der Rückweisungsantrag sieht ja vor, ausschliesslich Dienstleistungen über das AC-Zentrum in Spiez zu erbringen. Das aber entspricht gar nicht einem Bedürfnis. Den Russen fehlt es nicht in erster Linie an Fachkompetenz, sondern an finanziellen Mitteln. Dass die Russen Fachkompetenz haben, das wissen wir leider nur allzu gut, denn sonst wären sie ja gar nicht imstande gewesen, diese Ansammlung von Chemiewaffen überhaupt zu produzieren. Die Russen brauchen finanzielle Mittel; es braucht Koordinationsaufwand. Genau hier kann die Schweiz als neutrales Land einen wesentlichen Beitrag leisten. Sie kann die anderen Geberstaaten koordinieren; sie kann dort einen wirkungsvollen Beitrag leisten. Das ist jetzt gefordert.

Der Rückweisungsantrag sieht weiter vor, diese einmalige Leistung von maximal 4 Millionen Franken dem Rahmenkredit für die Osthilfe zu belasten. Für so etwas ist aber die Osthilfe nicht vorgesehen; sie ist eben gerade nicht für Waffenabrüstung vorgesehen. Es ist auch nicht eine ausschliessliche EDA-Aufgabe, sondern es gibt verschiedene Massnahmen, beispielsweise auch des Seco, die in den Bereich der Osthilfe fallen. Eine nur einmalige Leistung wäre im Übrigen wohl eher symbolischer Natur: Sie wäre nicht nachhaltig und damit auch nicht wirkungsvoll.

Ich empfehle Ihnen, diesen Rückweisungsantrag mit Nachdruck abzulehnen.

Die hier vorgeschlagenen Beiträge in der Höhe von 17 Millionen Franken über einen Zeitraum von fünf Jahren hinweg stehen in Übereinstimmung mit dem gerade verabschiedeten Finanzplan. Die Botschaft ist erst im Bundesrat verabschiedet worden, als der Finanzplan bereits stand. Die veranschlagten Kosten sind unseres Erachtens tief, sie sind moderat. Dieser maximale Beitrag von 17 Millionen Franken entspräche etwa rund 1,5 Prozent des internationalen Engagements, was umgekehrt bedeutet, dass 98,5 Prozent der Gelder aus anderen Ländern kommen. Dort sind Amerika, Deutschland und auch die Europäische Union sehr stark engagiert. Der vom Bundesrat vorgeschlagene Beitrag ist deshalb nach Ansicht der Kommissionsmehrheit ein vertretbares Minimum, wenn man sich der ganzen Dimension dieser Aufgabe gewahr wird. Es gab durchaus Stimmen in der Kommission, die sich auch ein weiter gehendes Engagement hätten vorstellen können.

Der Bundesrat erfüllt mit seinen Anträgen, die heute auf dem Tisch des Hauses liegen, einen verbindlichen Auftrag in der Form der Motion. Es wäre sehr eigenartig, wenn wir heute dieser Botschaft, die sehr gut und umfassend ist, nicht zustimmen würden. In diesem Sinne würde nicht der Bundesrat, sondern das Parlament, das dem Bundesrat diesen Auftrag erteilt hat, an Glaubwürdigkeit verlieren. Die Gefahr, die von dieser Art von Chemiewaffen ausgeht, betrifft uns alle. Sie betrifft auch und gerade schweizerische Sicherheitsinteressen. Wir haben ein vitales Interesse an der weltweiten Chemiewaffenabrüstung; wir können uns, wie andere Länder auch, nicht aus der Verantwortung stehlen. Es besteht eine primäre Verantwortung auch der Schweiz, alles zu tun, um Schaden von der Schweiz, von ihren Bewohnerinnen und Bewohnern abzuwenden. Nehmen Sie diese Gelegenheit wahr, ein deutliches Zeichen zu setzen, ein Zeichen für Abrüstung, Sicherheit und Stabilität auch und gerade in Europa. [PAGE 1913]

Die Kommission bittet Sie mit 18 zu 4 Stimmen, auf diese Vorlage einzutreten und dem Rückweisungsantrag nicht zu folgen.