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Fehr Mario · Nationalrat · 2002-12-03

Fehr Mario · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2002-12-03

Wortprotokoll

Erste Bemerkung: Ich möchte festhalten, dass es für den Bundesrat keine Verpflichtung gegeben hätte, dem Parlament diese beiden Stellen in seinem Bundesbeschluss ausdrücklich zu beantragen. Er hätte diese temporären Stellen einfach im Rahmen seines Rahmenkredites vergeben können. Meines Erachtens handelt es sich deshalb um einen wünschbaren Beitrag zur Transparenz. Der Bundesrat hat uns aufgezeigt, mit welchen Mitteln er diesen Beitrag zur weltweiten Chemiewaffenabrüstung leisten möchte. Bei einer Annahme des Minderheitsantrages - das befürchte ich, Herr Borer - würde der Bundesrat wohl ein anderes Mal darauf verzichten, explizit zu sagen, wie viel Personal eine solche Aufgabe benötigt. Diesen meines Erachtens sehr wünschbaren Beitrag zur Transparenz möchte ich jedenfalls nicht missen.

Zweite Bemerkung: Selbst wenn wir diesen Artikel 2 Buchstabe f streichen, könnte der Bundesrat problemlos privatrechtlich Personen anstellen oder sie über ein Mandat für diese Aufgabe verpflichten. Die Annahme des Antrages der Kommissionsminderheit wäre deshalb so oder so ein Signal ohne Wirkung. Die Kommissionsmehrheit ist aber auch davon überzeugt, dass diese beiden Stellen bestens ausgewiesen sind. Es wäre vermessen zu glauben, dass ein Projekt dieser Grössenordnung ohne zusätzlichen Personalaufwand bewerkstelligt werden kann.

Die beiden Stellen sollen ja gerade dazu dienen, die ganze Abwicklung unseres Beitrages zur Chemiewaffenabrüstung mit hoher Professionalität sicherzustellen. Herr Schlüer hat es ja in seinem Votum gesagt, dass es bei einem solchen [PAGE 1916] Engagement auch Gefahren gibt; er hat die Korruption ausdrücklich erwähnt. Wenn man aber von diesen Gefahren ausgeht, ist es umso wichtiger, dass wir eine Person vor Ort haben, die eben vor Ort die Abwicklung unseres Beitrages zu dieser Abrüstung regelmässig überprüft, oder jemand, der zumindest regelmässig vor Ort sein kann. Es werden sich weitere Aufgaben stellen: Beispielsweise braucht es eine Vereinbarung, ein so genanntes "memorandum of understanding" mit Russland; auch die Evaluation des Projektes muss sichergestellt werden.

Ich habe in meinem Eintretensvotum auch gesagt, andere Geberstaaten wären froh, wenn die Schweiz als neutrales Land hier auch eine Koordinationsaufgabe wahrnehmen könnte. Ich glaube, dieser Aufgabe können wir uns nicht verschliessen.

Und zuletzt noch dies, Herr Borer: Herr Schlüer hat vorhin in seinem Antrag auf Rückweisung moniert, dass wir die Kontrolle sicherstellen müssen. Gerade auch zur Sicherstellung der Kontrolle dienen aber diese beiden Stellen, und ich kann deshalb nicht umhin, einen Widerspruch zwischen Herrn Schlüer und Herrn Borer festzustellen.

Diese beiden Stellen sind bestens ausgewiesen. Der Bundesrat hat uns transparent dargelegt, was wir hier in der Russischen Föderation machen wollen. Die Mehrheit der Kommission bittet Sie deshalb mit 15 zu 4 Stimmen, den Antrag Borer abzulehnen, und beantragt Ihnen daraufhin mit 18 zu 3 Stimmen, auch diesem Bundesbeschluss zuzustimmen.