Guggisberg Lars · Nationalrat · 2021-06-07
Guggisberg Lars · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2021-06-07
Wortprotokoll
Gemäss Nachtrag I zum Voranschlag 2021 soll der Bund den Kantonen einen Beitrag von 64 Millionen Franken als Anschubfinanzierung für die Ausweitung der repetitiven Corona-Testung ausrichten. Begründet wird dies mit zusätzlichen Aufgaben bei den Kantonen. Ist es tatsächlich angebracht, dass der Bund den Kantonen weitere Millionenbeiträge als Anschubfinanzierung ausbezahlt?
Um diese Frage schlüssig beantworten zu können, lohnt sich ein Blick auf die Rechnungen des Bundes und der Kantone im Jahr 2020. Beim Bund ist die finanzielle Grosswetterlage katastrophal. Es resultierte, wie gesehen, ein rekordhohes Finanzierungsdefizit von rund 16 Milliarden Franken sowie ein Schuldenanstieg um 6,6 Milliarden Franken. Gleichzeitig scheint aber bei 21 von 26 Kantonen die Sonne. Ihre Rechnungen weisen 2020 teils erhebliche Ertragsüberschüsse auf: in Zürich rund 500 Millionen, in Basel-Stadt, im Aargau und in Zug rund 300 Millionen, in Luzern 212 Millionen, in St. Gallen 179 Millionen, im Thurgau und in Schwyz rund 100 Millionen Franken. Insgesamt belaufen sich die Ertragsüberschüsse aller Kantone per saldo auf rund 1,4 Milliarden Franken.
Gemäss Berechnungen der Eidgenössischen Finanzverwaltung trägt der Bund 90 Prozent der Covid-19-Sonderausgaben in der Höhe von 40 Milliarden Franken - 90 Prozent! Die restlichen 10 Prozent tragen die Kantone. Unter diesen Umständen kann es doch nicht sein, dass für eine Anschubfinanzierung in der Höhe von 64 Millionen Franken nun wieder der Bund das Portemonnaie öffnen soll. Eine faire und angemessene Opfersymmetrie sieht definitiv anders aus. Wir sind nicht gegen die Ausweitung der repetitiven Testung, finden aber, dass die Kantone diese 64 Millionen Franken selber tragen sollen. Man könnte meinen, der Bund alleine habe ein Interesse daran, dass die einschneidenden Corona-Massnahmen endlich ein Ende nehmen. Dabei ist das Interesse der Kantone mindestens so gross. Die Kantone brauchen hoffentlich keinen zusätzlichen Anreiz durch eine Anschubfinanzierung, um solche Testungen durchzuführen. Wir verlangen, dass die verschiedenen Ebenen in unserem bewährten Staatssystem angemessen und fair an der Übernahme der Kosten der Pandemie partizipieren.
Ich komme zu unserem zweiten Minderheitsantrag betreffend die Anrechnung der Beiträge für die Initiative "Access to Covid-19 Tools Accelerator" an das EDA-Budget. Wir sind nicht grundsätzlich dagegen, dass sich die Schweiz an dieser globalen Initiative beteiligt, damit Entwicklungsländer bei der Pandemiebekämpfung vorankommen. Wir sind aber klar der Auffassung, dass es möglich sein muss, auch die verbleibenden 226 Millionen Franken im EDA-Budget zu kompensieren. Zum einen haben wir seit Jahren einen erheblichen Zuwachs der Ausgaben bei der internationalen Zusammenarbeit, zum andern gab es letztes Jahr pandemiebedingt zusätzliche, hohe Nachtragskredite - auch für die humanitäre Hilfe. Schliesslich hatten wir 2020 Minderausgaben in der Rechnung, und im laufenden Rechnungsjahr 2021 sind weitere Minderausgaben zu erwarten. Wir schlagen hier zur Kompensation bewusst das gesamte EDA-Budget und nicht einfach nur die humanitäre Hilfe vor, damit möglichst viele Kompensationsmöglichkeiten offenstehen.
Helfen Sie mit, bei den Ausgaben masszuhalten, und stimmen Sie unseren Minderheitsanträgen zu.