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Stark Jakob · Ständerat · 2021-06-07

Stark Jakob · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2021-06-07

Wortprotokoll

Eine Vorbemerkung: Dieser Antrag meiner Minderheit II auf 2 Prozent stipuliert in Bezug auf die Frage nach einem Ja oder Nein zur Ersatzabgabe gar nichts. Er beschränkt sich rein auf die Höhe der sogenannten Investitionspflicht. Der Bundesrat hat dafür mindestens 4 Prozent vorgeschlagen. Der Nationalrat hat sich für höchstens 1 Prozent entschieden.

Der Antrag der Minderheit II lässt den Spielraum, den die Wörter "mindestens" oder "höchstens" eröffnen, weg, um Klarheit zu schaffen, und er schlägt eben genau 2 Prozent vor.

Das ergibt gemäss den Berechnungen im BAK-Zusatzbericht vom 20. April 2021 einen jährlichen Ertrag von 14 Millionen Franken. Gegenüber dem heutigen Ertrag von 4 Millionen Franken ist dies eine Steigerung von 250 Prozent. Ich glaube, dass dies dem Schweizer Filmschaffen doch sehr gute Perspektiven eröffnet. Ein Wachstum auf 29 Millionen Franken gemäss Antrag des Bundesrates, also eine Steigerung um 525 Prozent, scheint uns dagegen übertrieben. Zudem wird ja dann in vier Jahren evaluiert, ob die Höhe angemessen ist oder nicht. Zudem entlastet, das möchte ich Ihnen zu bedenken geben, eine Höhe von 2 Prozent die sprachregionalen und nationalen TV-Anbieter, und das ist doch sehr wesentlich.

Im Sinne eines massvollen und sachgerechten Kompromisses beantrage ich Ihnen im Namen der Minderheit II, die Investitionspflicht auf 2 Prozent festzulegen. Sie wäre damit etwa gleich hoch wie in Deutschland oder in Belgien.