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Stark Jakob · Ständerat · 2021-06-07

Stark Jakob · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2021-06-07

Wortprotokoll

Eine Versicherung funktioniert ja so: Die versicherte Person bezahlt eine Prämie und erhält dafür beim Eintretensfall die vereinbarte Leistung. Bei der Krankenversicherung ist das anders. Die versicherte Person erhält die vereinbarte Leistung auch dann, wenn sie die Prämie nicht bezahlt hat. Damit die Versicherer damit nicht übermässig belastet werden, müssen ihnen die Kantone 85 Prozent der ausstehenden Forderung bezahlen, sobald nach erfolglosen Betreibungen ein Verlustschein ausgestellt worden ist. Dadurch sinkt die Motivation der Versicherer, die Forderung weiterhin geltend zu machen. Dies zeigt sich in entsprechend tiefen Rückerstattungen an die Kantone, die zudem nur 50 Prozent der gesamten Forderung zurückerhalten.

Der Kanton Thurgau hat deshalb im Jahre 2016 eine Standesinitiative eingereicht und verlangt, dass die Verlustscheine an die Kantone abgetreten werden, wenn diese 90 Prozent der Forderung übernehmen.

Es ist erfreulich, dass die SGK-S zusammen mit dem Bundesrat jetzt die entsprechende Änderung des KVG vorschlägt. Denn es ist so, wie es der Bundesrat in seiner Stellungnahme schreibt: "Da die Kantone über die Steuerdaten der Versicherten verfügen, können sie besser als die [PAGE 489] Versicherer beurteilen, bei welchen Versicherten und zu welchem Zeitpunkt eine erneute Betreibung angezeigt ist." Zudem sind sie auch motivierter als die Versicherer, weil sie die Hauptlast der nicht bezahlten Prämien zu tragen haben.

Die Ironie der Geschichte ist nun aber, dass die Minderheit der SGK-S zusammen mit dem Bundesrat die Vorlage dazu benutzen will, den Kantonen die Möglichkeit zur Führung der Listen säumiger Prämienzahler (LSP) zu verbieten, indem sie beantragt, Artikel 64a Absatz 7 KVG zu streichen. Diese Bestimmung wurde seinerzeit auch vom Kanton Thurgau angeregt und von seinen Standesvertretern eingebracht. Der Grund liegt darin, dass im Kanton Thurgau die Städte und Gemeinden für die Übernahme der nicht bezahlten Krankenkassenprämien zuständig sind.

Mehr dazu möchte ich dann in der Detailberatung ausführen. Ich danke Ihnen für Eintreten und bitte Sie dann aber, in Bezug auf die Liste säumiger Prämienzahler der Mehrheit zuzustimmen.