Dittli Josef · Ständerat · 2021-06-07
Dittli Josef · Ständerat · Uri · FDP-Liberale Fraktion · 2021-06-07
Wortprotokoll
Das Zustandekommen der Mehrheit respektive der Minderheit zu Absatz 7 hat eine ganz besondere Geschichte hinter sich. Der Kommissionssprecher hat es kurz angedeutet, ich möchte es aber hier trotzdem noch einmal darlegen.
In der Vernehmlassungsvorlage, welche im Herbst 2019, also noch in alter Zusammensetzung der Kommission, verabschiedet wurde, hat sich eine Mehrheit der Kommission für eine Aufhebung der schwarzen Listen ausgesprochen, eine Minderheit wollte die Listen beibehalten und den Begriff "Notfallbehandlung" im KVG definieren. Dann wurde die Vernehmlassung durchgeführt. Diese ergab dann ein klares Resultat: Nebst den Leistungserbringern und Krankenversicherern sprachen sich 19 Kantone und die GDK wie auch die damalige Kommissionsmehrheit für die Abschaffung von schwarzen Listen aus. Trotzdem hat nach der Vernehmlassungsauswertung in der Kommission - allerdings in neuer Zusammensetzung - die Mehrheit bezüglich der Führung von schwarzen Listen gewechselt. Gemäss dem vorliegenden Antrag der Mehrheit der Kommission sollen die Listen säumiger Prämienzahler also nicht aufgehoben werden, sondern die Kantone sollen im Rahmen des föderalistischen Vollzugs weiterhin solche Listen führen können, wenn sie es wünschen.
Zwischenzeitlich, also Ende April 2021, liegt nun auch die Stellungnahme des Bundesrates vor. Er spricht sich gegen die schwarzen Listen aus und unterstützt die Minderheit; Herr Bundesrat Berset wird das dann sicher auch noch erläutern.
Schauen wir doch kurz auf die Schweizer Landkarte. Wer führt denn heute noch eine schwarze Liste? Am 1. Januar 2021 waren es noch sechs Kantone: Luzern, Thurgau, Aargau, St. Gallen, Tessin und Zug. Heute sind es faktisch noch fünf Kantone, denn zwischenzeitlich hat auch der Kanton St. Gallen beschlossen, schwarze Listen abzuschaffen; der St. Galler Kantonsrat hat am 17. Februar dieses Jahres eine Motion zu deren Abschaffung gutgeheissen. Sie muss jetzt natürlich noch umgesetzt werden. Der Kanton St. Gallen kam zum Schluss, dass seine schwarze Liste das anvisierte Ziel nicht erfüllt hat.
Bereits vorher hatten drei Kantone, die schwarze Listen geführt hatten, nämlich die Kantone Graubünden, Solothurn und Schaffhausen, beschlossen, die schwarzen Listen abzuschaffen, da sie nicht die gewünschten Ergebnisse brachten. Im Kanton Graubünden führte das nicht einheitliche Verhalten der Krankenversicherer zu einer Ungleichbehandlung der säumigen Versicherten. Im Kanton Solothurn hatte die Liste gemäss eigenen Angaben keine abschreckende Wirkung, denn die Zahl der säumigen Versicherten sei seit der Einführung der Liste gar gestiegen. Der Kanton Schaffhausen hat während neun Jahren eine Liste geführt und diese per 31. Dezember 2020 aufgehoben, da sie, so hiess es, mehr Aufwand als Nutzen generiert habe. Diese schwarzen Listen sind also alles andere als eine Erfolgsgeschichte.
Welches sind denn nun die Argumente, die gegen die Möglichkeit der Führung von schwarzen Listen sprechen? Ich nenne fünf:
1.[NB]Schwarze Listen führen zu einer Ungleichbehandlung der Versicherten hinsichtlich des Zugangs zur medizinischen Versorgung. Denn wer auf dieser Liste steht, erhält nur noch medizinische Notfallbehandlungen. Damit wird die medizinische Grundversorgung von wirtschaftlich und sozial schwachen Bevölkerungsgruppen gefährdet. Es gibt nun einfach Menschen, welche Mühe haben, die Krankenkassenprämie zu bezahlen, und die vor einem Schuldenberg stehen. Die Verweigerung von medizinischen Leistungen kann schwerwiegende langfristige Folgen für die Gesundheit haben. So ist auch die Zentrale Ethikkommission der Schweizerischen Akademie der Medizinischen Wissenschaften der Meinung, dass ein Leistungsaufschub, insbesondere bei Minderjährigen, nicht mit den Prinzipien der Fürsorge und der Gerechtigkeit vereinbar ist.
2.[NB]Die Führung schwarzer Listen bringt zahlreiche Umsetzungsprobleme mit sich. Da Versicherte, die auf den Listen figurieren, nur noch Notfallbehandlungen erhalten dürfen, muss der Begriff der Notfallbehandlungen definiert werden. Das ist auch im Gesetzentwurf so enthalten. Eine solche Definition ist jedoch im medizinischen Alltag wenig praxistauglich und bringt nicht mehr Rechtssicherheit. Sie wurde in der Vernehmlassung denn auch heftig kritisiert.
3.[NB]Mit den Listen soll der Druck auf die Versicherten erhöht werden, die zwar zahlungsfähig, aber zahlungsunwillig sind. [PAGE 491] Es gibt jedoch keinen Hinweis darauf, dass das Instrument der Listen geeignet ist, dieses Ziel zu erreichen. Denn im Rahmen der Arbeiten zum Vorentwurf prüfte das BAG im Auftrag unserer Kommission, ob ein Zusammenhang zwischen der Höhe der Ausstände und der Führung einer Liste säumiger Prämienzahler besteht. Insbesondere prüfte es, ob die Kantone, die eine Liste führen, weniger für Ausstände bezahlen. Das BAG kam zum Schluss, dass die entsprechende Zunahme für diese Zeitspannen über alle Kantone mit Listen sogar höher als über alle Kantone ohne Listen gewesen sei. Ein Zusammenhang zwischen den Listen und den Ausständen kann somit nicht belegt werden.
Auch andere Analysen kamen zum Schluss, dass die Listen keine positive Wirkung zeigen. Laut deren Erkenntnissen haben Prämienausstände in den Kantonen mit schwarzen Listen gleich stark zugenommen wie in den anderen Kantonen. Dies überrascht eigentlich wenig, da Zahlungsunwillige betrieben und ihre Löhne gepfändet werden können. Auf der schwarzen Liste verbleiben somit Menschen, denen schlichtweg das Geld fehlt, um die Krankenkassenprämien zu bezahlen.
4.[NB]Die Listen bringen die Leistungserbringer in eine schwierige Situation: Sie werden vor die Wahl gestellt, säumige Versicherte, die sie nicht als Notfall behandeln können, entweder abzuweisen oder vorerst unentgeltlich zu behandeln, mit dem Risiko, auf den ungedeckten Forderungen sitzenzubleiben.
5.[NB]Das Führen einer Liste der säumigen Versicherten ist mit Administration und Kosten verbunden, das wissen wir alle. Ein Nutzen jedoch kann nicht belegt werden.
Zusammenfassend kann gesagt werden, dass schwarze Listen unsozial sind, dass kein ausreichender Nutzen belegt werden kann, dass sie Umsetzungsprobleme mit sich bringen und unnötige Kosten und Administration verursachen. Eine deutliche Mehrheit der Kantone inklusive der GDK wünscht eine Abschaffung der schwarzen Listen, womit die Bedeutung des föderalistischen Arguments nicht mehr gross sein kann.
Gestützt sowohl auf die Vernehmlassungsergebnisse als auch auf die ablehnende Haltung des Bundesrates, bitte ich Sie, der Minderheit zu folgen.