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Graf Maya · Ständerat · 2021-06-07

Graf Maya · Ständerat · Basel-Landschaft · Grüne Fraktion · 2021-06-07

Wortprotokoll

Ich möchte Ihnen gerne beantragen, hier der Kommissionsminderheit zu folgen. Wie wir gehört haben, besteht in der Schweiz zurzeit ein Flickenteppich: ein Flickenteppich der schwarzen Listen. Nur noch wenige Kantone führen nämlich sogenannte schwarze Listen. Diese wenigen schwarzen Listen haben aber immer wieder gravierende Auswirkungen. Zu nennen sind etwa der tragische Tod eines Mannes im Kanton Graubünden, dem die Krankenkasse die Finanzierung der notwendigen Medikamente verweigert hatte, oder - wir können es immer wieder in den Medien lesen - aufgearbeitete Fälle, in denen Chemotherapien verweigert oder die Kosten im Zusammenhang mit einer Geburt nicht übernommen wurden.

Die Mehrheit geht fälschlicherweise davon aus, dass nicht bezahlte Rechnungen Ausdruck einer fehlenden Zahlungsmoral sind und nicht der steigenden Krankenkassenprämien, der Schulden und der Armut. Es ist daher nicht verwunderlich, dass sich die schwarzen Listen in dieser Hinsicht als wirkungslos erwiesen haben. Rund zehn Jahre nach Inkrafttreten von Artikel 64a KVG zeigt sich also, dass nicht die Zahlungsunwilligkeit, sondern die Zahlungsunfähigkeit der Grund dafür ist, dass gewisse Personen mit der Prämienzahlung im Verzug sind, und dass die Führung von schwarzen Listen an dieser Zahlungsunfähigkeit nichts zu ändern vermag, im Gegenteil: Schwarze Listen führten in der Vergangenheit zu sehr viel mehr Streitfällen, zu langjährigen Prozessen, zu Streitigkeiten über die Übernahme von medizinischen Behandlungskosten durch die Krankenkassen und - wie wir immer ebenfalls wieder lesen und hören können - zu gravierenden Folgen für die Versicherten selbst.

So leben beispielsweise auch Menschen mit Behinderungen oft in sehr engen finanziellen Verhältnissen. Es kann daher durchaus einmal vorkommen, dass sie ihre Krankenkassenprämien und ihre Kostenbeteiligung nicht oder eben nicht rechtzeitig begleichen. Insbesondere Menschen mit chronischen Krankheiten sind dringend darauf angewiesen, dass sie die notwendigen medizinischen Behandlungen ohne Unterbruch weiterführen können. Die schwarzen Listen verhindern dies aber immer wieder. Es verstreicht kostbare Zeit, in der sich der Gesundheitszustand der Betroffenen erheblich zu verschlechtern droht. Übrigens sind dann auch die Gesundheitskosten unter dem Strich höher, als man es wollte.

Es ist also so, dass zu den erwähnten gravierenden Folgen für die Versicherten auch die ethische Frage kommt. Wir sollten nicht vergessen, dass die aktuelle Regelung auch im Widerspruch zur Bundesverfassung steht. Sie gefährdet die medizinische Versorgung von ökonomisch schwachen Bevölkerungsgruppen und führt somit faktisch zu einer Zweiklassenmedizin, was, so finde ich, in einem der reichsten Länder der Welt eigentlich unzumutbar ist.

Heute haben wir die Möglichkeit, hier einen Schlussstrich zu ziehen. Die Mehrheit der Kantone möchte das, die GDK möchte das. Viele, viele andere Organisationen, die sich täglich mit den betroffenen Personen auseinandersetzen müssen, bitten Sie auch, hier der Kommissionsminderheit zu folgen und damit der Abschaffung der schwarzen Listen zuzustimmen.