Schneider Meret · Nationalrat · 2021-06-07
Schneider Meret · Nationalrat · Zürich · 2021-06-07
Wortprotokoll
Gestützt auf das Covid-19-Gesetz vom 25. September 2020, hat der Bund ein breites ausserordentliches Massnahmendispositiv zur Abfederung der negativen wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie aufgestellt. Das Fortschreiten der Impfkampagne ermöglicht die lang ersehnte Rückkehr zur Normalität, was uns Grüne und wohl auch die gesamte Schweizer Bevölkerung sehr freut.
Es liegt uns also hier eine Vorlage im Einklang mit der vom Bundesrat beschlossenen Transitionsstrategie mit drei Pfeilern vor. Der erste Pfeiler ist die Normalisierung, das heisst die Rückkehr zu den ordentlichen Massnahmen. Der zweite Pfeiler ist die Begleitung des Strukturwandels, und der dritte Pfeiler ist die Revitalisierung. Diese drei Pfeiler haben zum Ziel, die Erwerbstätigen und die Unternehmen mit den ordentlichen Instrumenten der Wirtschaftspolitik bestmöglich zu unterstützen.
Im Covid-19-Gesetz sind die meisten ausserordentlichen Abfederungsinstrumente bis Ende 2021 befristet. Trotz dem geplanten Ausstieg schafft dies die Sicherheit, dass die Hilfen weiterhin vorhanden wären, falls sie noch benötigt würden. In zwei Fällen jedoch würde die Hilfe Mitte Jahr enden: bei den Erwerbsausfallentschädigungen und den A-Fonds-perdu-Beiträgen für den Mannschaftssport. Ohne Gesetzesanpassung müssten diese Erwerbsausfallentschädigungen Ende Juni eingestellt werden. Trotz den Lockerungen ist jedoch davon auszugehen, dass es auch in der zweiten Jahreshälfte 2021 noch zu Erwerbsunterbrüchen aufgrund behördlich angeordneter Massnahmen kommen wird, z. B. wenn es zu Quarantänemassnahmen kommt. Daher muss die Geltungsdauer der Erwerbsausfallentschädigung verlängert werden.
Besonders wichtig ist für uns Grüne hier der Antrag bei Artikel 17 Absätze 2bis und 3 bezüglich der Verlängerung der hundertprozentigen Kurzarbeitsentschädigung für geringe Einkommen bis Ende 2021. Gemäss SECO-Zahlen von heute waren im März 2021 noch immer 340[NB]000 Personen wegen Corona in Kurzarbeit. Die Arbeitslosigkeit steigt jedoch nicht, sondern sinkt sogar leicht, d. h., Menschen werden zurzeit nicht entlassen. Vielmehr kehrt, wer nicht mehr in Kurzarbeit ist, in den Job zurück. Es ist davon auszugehen - und das ist begrüssenswert -, dass dies auch für viele dieser 340[NB]000 Menschen der Fall sein wird.
Letztlich geht es nun darum, dass alle Menschen, die wegen Corona weiterhin nicht ihrer Arbeit nachgehen können und auf Kurzarbeitsentschädigung angewiesen sind, nicht in die Armut abrutschen. In der Schweiz leben rund 700[NB]000 Personen in Armut, und noch einmal so viele leben knapp über [PAGE 1106] dem Existenzminimum. Die Zweiten sind genau jene Personen, die vorher knapp über die Runden kamen. Der Wegfall von 20 Prozent ihres Einkommens ist für sie nicht verkraftbar, und sie fallen in Armut. Abgesehen davon, dass Menschen in Armut mit physischen und psychischen Problemen zu kämpfen haben, sind auch, rein volkswirtschaftlich gesehen, die Folgekosten für den Staat sehr viel höher, wenn diese Menschen in Armut fallen. Es kommt uns also auch finanziell sehr viel günstiger zu stehen, jetzt während dieser paar Monate hundert Prozent Kurzarbeitsentschädigung zu bezahlen, statt später vielleicht jahrelang die Kosten für die Sozialhilfe zu decken.
Als Letztes komme ich kurz zu den diversen Minderheitsanträgen, die konkrete Daten und Öffnungsschritte ins Gesetz schreiben wollen. Es ergibt absolut keinen Sinn, ein Datum ins Gesetz zu schreiben. Wir müssen mit diesem Gesetz grösstmögliche Flexibilität gewährleisten, um anpassungs- und handlungsfähig zu bleiben. In Belgien wurde kürzlich im Staatsblatt ein Spargelrezept in einem Gesetz entdeckt. Ein Sachbearbeiter hatte es versehentlich hineinkopiert. Es gibt Dinge, die gehören einfach nicht ins Gesetz geschrieben. Zum einen sind das Spargelrezepte, zum andern sind es konkrete Daten und Lockerungsschritte, wobei das Spargelrezept immerhin zeitloser und beständiger wäre als gewisse hier beantragte Massnahmen.
Ich bitte Sie also, sämtliche Minderheitsanträge abzulehnen, die eine Aufhebung der Maskenpflicht oder der Homeoffice-Situation zu einem bestimmten Zeitpunkt fordern.