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Wasserfallen Christian · Nationalrat · 2021-06-07

Wasserfallen Christian · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion · 2021-06-07

Wortprotokoll

Wir von der FDP-Liberalen Fraktion haben hier in Bezug auf die Vorlage eigentlich eine relativ klare Haltung. Es geht bei dieser Vorlage darum, dass die Geltungsdauer der gesetzlichen Grundlage für die Leistung von Erwerbsausfallentschädigungen bis Ende 2021 verlängert werden soll. Das unterstützen wir. Zudem geht es auch darum, die gesetzlichen Höchstlimiten für die A-Fonds-perdu-Beiträge an die Sportclubs der professionellen und semiprofessionellen Ligen aufzuheben. Auch das unterstützen wir. Es ist in dieser Gesetzesrevision ebenfalls angedacht, dass die Einstellung der Hilfen per Mitte 2021 verhindert werden soll. Das geht auch in unsere Richtung. Was wir auch wollen, ist - das ist uns wichtig -, dass möglichst rasch wieder die Normalität im Land Einzug hält und die Einschränkungen, mit denen wir nach wie vor leben, möglichst rasch wegfallen.

Es gibt dazu viele Minderheits- und Einzelanträge, die wir allerdings nicht unterstützen können. Auf der einen Seite sind sie zum Teil völlig widersprüchlich. Auf der anderen Seite - und da bitte ich vielleicht auch Bundesrat Maurer, hier etwas Klarheit zu schaffen - ist der Bundesrat eigentlich schon in der Entscheidfindung zur Aufhebung einiger Massnahmen. Ich nenne zwei davon: Die eine ist die Aufhebung der Homeoffice-Pflicht, die andere die Aufhebung der Maskenpflicht im Freien, von der meines Wissens selbst die Covid-Taskforce gesprochen hat. Es wäre zur Klärung und für die Debatte noch hilfreich, wenn Sie in einer Art Roadmap aufzeigen könnten, wie diese Massnahmen in naher Zukunft dann entsprechend aufgehoben werden.

Aus diesen Gründen sind wir auch nicht dafür, dass wir jetzt diese Einzelanträge und Minderheitsanträge ins Gesetz aufnehmen. Denn bis dieses Gesetz dann effektiv umgesetzt ist, wären diese Entscheidungen vielleicht schon überholt.

Wir unterstützen deshalb die folgenden drei Minderheitsanträge: In den ersten Minderheitsanträgen zu Artikel 1a und Artikel 6b geht es generell darum, die Kapazitätsbeschränkungen bei öffentlich zugänglichen Einrichtungen, Betrieben und Veranstaltungen aufzuheben, wenn ausreichende Impfquoten erreicht sind. Das ist eine Bestimmung, welche im Ständerat bereits beschlossen wurde. Ich möchte hier einfach betonen: Es wird bei diesen Öffnungen keine Null-Risiko-Strategie geben. Wir haben eine hohe Impfquote, wir haben den Impfturbo gezündet, und das ist gut; es wird aber nach wie vor keine Null-Risiko-Strategie geben. Wir müssen die Lockerung also auch in dieser Art und Weise etwas vorantreiben können.

Bei Artikel 1a wird auch nichts an den Zuständigkeiten geändert. Wer zuständig ist - seien es die Kantone, die privaten Akteure oder der Bund -, wird dort geklärt, und daran wird nicht gerüttelt.

Bei Artikel 6b - das ist der ganz entscheidende Artikel, den der Ständerat schon in die Vorlage aufgenommen hat - geht [PAGE 1107] es um die Verankerung des sogenannten GGG-Ansatzes: Die Geimpften, Genesenen oder Getesteten sollen per Nachweis von allgemeinen Zugangsbeschränkungen ausgenommen werden.

Die beiden Minderheitsanträge zu den Artikeln 1a und 6b schaffen Rechtssicherheit. Die Grundrechte werden mit diesen Minderheitsanträgen deutlich weniger stark eingeschränkt, und dies ermöglicht eine rasche Rückkehr zur Normalität. Dieser GGG-Ansatz, auf den sich auch die privaten Akteure bereits einstellen, ist jederzeit umsetzbar. Seit letzte Woche zum Covid-Zertifikat kommuniziert wurde - ich weiss, dass seit heute in den entsprechenden App-Stores die Covid-Zertifikat- und Test-Apps aufgeschaltet sind -, geht es in diese Richtung. Mit diesem GGG-Ansatz kann man in die Zukunft gehen und braucht man nicht noch mehr Einschränkungen.

Ich mache hier noch die Klammerbemerkung, dass der Ständerat bei den Artikeln 1a und 6b, wie gesagt, in dieser Hinsicht bereits beschlossen hat. Wenn wir uns also das Leben etwas leichter gestalten möchten, dann würden wir uns hier am besten anschliessen. Es sind allgemeingültig formulierte Anträge, die nach dem Ansatz der Minderheit Haab zu Artikel 3g in Richtung Öffnung gehen. Das ist sicher auch in der Praxis tauglich. Ich bitte Sie also auch, diese beiden Differenzen im Sinne der Differenzbereinigung bereits hier in der ersten Runde auszuräumen und sich entsprechend dem Ständerat anzuschliessen.

Die FDP-Fraktion hat ebenfalls über Ziffer II in Bezug auf Artikel 11 zu den Kulturbeiträgen und Kulturunterstützungen diskutiert. Ja, es ist so, dass die Kulturbranche nach wie vor betroffen ist; aber wir sind mehrheitlich nicht der Auffassung, dass wir Massnahmen jetzt grundsätzlich schon auf Vorrat ins Gesetz schreiben sollten, in diesem Fall bis zum 30. April 2022. Wir möchten am Grundsatz festhalten, dass die Unterstützungsmassnahmen wirklich nur bis zum 31. Dezember 2021 gelten; denn wenn wir jetzt schon in einem Bereich eine Ausnahme machen, dann folgen andere Bereiche wieder nach. Dann gibt es wiederum gleich lange Spiesse, und das Karussell beginnt sich zu drehen. Diese Abwärtsspirale möchten wir verhindern.

Ich sage und betone es hier noch einmal: Das Ziel ist jetzt Normalität. Mit Impfquoten und Normalität hat auch der Kulturbereich wieder Perspektiven und hat diese Hilfen gar nicht mehr nötig. Deshalb sind wir dort klar der Auffassung, dass wir diese Verlängerung bis zum 30. April 2022 entsprechend nicht festlegen sollten.

Das sind vonseiten der FDP-Liberalen Fraktion momentan alle Ausführungen zu diesem Geschäft.