Stark Jakob · Ständerat · 2021-06-07
Stark Jakob · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2021-06-07
Wortprotokoll
Ich habe beim Eintreten gesagt, dass sozusagen die Vorreiterrolle des Kantons Thurgau in Sachen Liste säumiger Prämienzahler oder eben in Sachen schwarze Liste darin liegt, dass im Thurgau von Anfang an die Städte und Gemeinden für die Übernahme der nicht bezahlten Prämien zuständig waren. Diese stellten rasch fest, dass die säumigen Prämienzahlerinnen und -zahler aus verschiedensten Gründen nicht bezahlten, obwohl sie - da muss ich meine Vorrednerin, Maya Graf, etwas korrigieren, das habe ich aus eigener Anschauung erfahren - aufgrund ihres Einkommens teilweise dazu in der Lage wären. Um die 50 Prozent der Zahlungsunwilligen könnten bezahlen, die übrigen Zahlungsunwilligen können nicht bezahlen. Das ist erstaunlich.
Es ist so, dass es Menschen gibt, die einfach ihre Sachen nicht in Ordnung halten. Dort geht es darum - deshalb hat das der Kanton Thurgau schnell gemacht -, mit einem Case-Management jede einzelne Person zu verpflichten, ihren Finanzhaushalt einmal anzuschauen, vielleicht verbunden mit einer Sanierung. Wenn eine Sanierung gelingt, übernimmt der Kanton Thurgau oft die ausstehenden Prämien oder die Vermittlung an die Sozialhilfe. Bis heute lässt sich jedoch feststellen, das hat mir das Amt für Gesundheit in Frauenfeld wieder bestätigt, dass der Eintrag in der Liste der säumigen Prämienzahler in sehr vielen Fällen das einzige Mittel ist, damit die säumigen Prämienzahler das Angebot des Case-Managements überhaupt annehmen. Das ist das Problem. Diese schwarze Liste ist das Mittel, mit dem man die Leute an den Tisch bekommt und ihnen sagt, dass sie mit uns reden und ihr Budget in Ordnung bringen müssen, wenn sie wieder alle Leistungen beziehen wollen.
Ich sage das ganz bewusst: Der Erfolg dieses Systems ist gerade in sozialer Hinsicht enorm, kann doch so vielen Personen und auch Familien geholfen werden. Auch finanziell ist der Erfolg gross, und hier muss ich meinen Vorredner Ständerat Dittli korrigieren. Ich gebe Ihnen ein Beispiel: Im Kanton Thurgau mussten die Städte und Gemeinden im Jahre 2019 Forderungen für Verlustscheine im Umfang von 3 Millionen Franken übernehmen. Die mit dem Kanton Thurgau vergleichbaren Kantone sind Solothurn, Baselland und Freiburg. Diese Kantone mussten 12 bis 15 Millionen Franken übernehmen - also der Kanton Thurgau 3 Millionen und die drei Vergleichskantone 12 bis 15 Millionen Franken. Das ist das Vier- bis Fünffache! Wollen Sie mir wirklich sagen, dass hier nichts möglich sei?
Ich bin überzeugt, zur Solidarität in der Krankenversicherung gehört auch, dass möglichst alle ihre Prämien bezahlen - auch das ist sozial. Mit der Liste säumiger Prämienzahler nach dem System des Kantons Thurgau, nämlich in Verbindung mit einem Case-Management, gelingt das eben eindrücklich. Kein anderer Kanton macht diese Verbindung, und deshalb sind auch die Resultate schlecht.
Das müssen Sie einfach auch zur Kenntnis nehmen; es darf doch nicht sein, dass die Ausgaben der Kantone für nicht bezahlte Prämien immer weiter steigen. 2019 betrugen die Ausgaben bereits 391,6 Millionen Franken. Und woher werden diese Mittel genommen? Sie werden einfach dem Prämienverbilligungstopf belastet, und sie fehlen dann bei der individuellen Prämienverbilligung, vielleicht bei Familien, die sie wirklich brauchen könnten.
Nach diesem Votum werden Sie mich verstehen: Eigentlich müsste man also die Liste säumiger Prämienzahler für alle Kantone, verbunden mit einem Case-Management, verbindlich vorschreiben. Das beantragen wir nicht. Dass aber jetzt die Minderheit der SGK-S und der Bundesrat den Kantonen sogar die Möglichkeit nehmen möchten, solche Listen zu betreiben, ist sachlich einfach nicht nachvollziehbar. Man würde diesen Kantonen untersagen, in diesem Bereich ihre soziale und ihre finanzielle Verantwortung wahrzunehmen. Das wäre völlig unverständlich und zudem extrem unföderalistisch.
Ich möchte noch etwas zum Notfallbegriff sagen. Im Kanton Thurgau haben wir das, wie es Herr Kommissionspräsident Rechsteiner richtig gesagt hat, in einer einfachen Weisung geregelt. Es geht nicht um den Notfallbegriff, den man sonst kennt; vielmehr ist er viel weiter gefasst. Und es ist genau so: Der Leistungserbringer, also in der Regel die Ärztin oder der Arzt, entscheidet, welche Behandlung als Notfall im Sinne der Liste säumiger Prämienzahler gilt, und im Zweifelsfall wird behandelt. Wir hatten diesbezüglich nie Probleme, [PAGE 493] und ich mache Sie darauf aufmerksam: Wenn doch Probleme entstanden sind, waren bei den grössten Problemen immer Krankenversicherer im Spiel - Krankenversicherer, die wiederum diese Liste säumiger Prämienzahler bekämpfen. Das kann ich zwar einfach nicht nachvollziehen, aber das ist der Fall.
Der Kanton Thurgau hat, gerade im Hinblick auf diesen ungleichen Vollzug und diese Missverständnisse, immer gefordert, dass im KVG eine einheitliche Definition erfolgt. Diese liegt nun vor, und meines Erachtens ist sie tauglich.
Ich möchte es nochmals sagen: Die Leistungserbringer werden im Zweifelsfall die Betroffenen behandeln. Aber wenn jemand mit einer Hüfte kommt, die er jetzt dann irgendwann operieren lassen möchte, dann wird wahrscheinlich halt noch drei Monate gewartet, wenn er auf dieser Liste ist. Da kann man das Case-Management machen und sieht dann, ob es geht oder nicht. Selbstverständlich muss diese Person halt zur Sozialhilfe und wird dann von der Liste entfernt, oder man kann bei ihr eine Sanierung machen, und dann geht es auch wieder vorwärts.
Ich entschuldige mich, dass ich etwas länger gesprochen habe. Aber ich hoffe, ich habe Ihnen einen gewissen Eindruck davon geben können, aus welchen Motiven dies im Kanton Thurgau so gemacht wird. Und ich bitte Sie, uns und den anderen Kantonen diese Möglichkeit zu belassen.