Stark Jakob · Ständerat · 2021-06-07
Stark Jakob · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2021-06-07
Wortprotokoll
Der Bundesrat lehnt einen Aufschub der Auszahlung der Säule-3a-Gelder zum Zwecke der Finanzierung der Alterspflegekosten rundweg ab. Damit verschliesst er sich einem innovativen Ansatz, der einen gewissen, sicher nur kleinen Beitrag zur Lösung des Problems der steigenden Pflegekosten leisten und den Staat eben entlasten könnte. Ich erlaube mir einige Bemerkungen zu den Argumenten des Bundesrates.
Zu Antwort 1: Die Fixierung der Altersgrenze aller drei Säulen der Altersvorsorge auf siebzig Jahre muss meiner Meinung nach angesichts der Flexibilisierung des Rentenalters und der steigenden Lebenserwartung irgendwann sowieso überdacht und angepasst werden. Wenn das Kapital der Säule 3a zweckgebunden für spätere Pflegekosten erhalten bleibt, so entspricht das meiner Meinung nach voll und ganz dem Vorsorgezweck dieses Kapitals.
Zu Antwort 2: Der Unterschied zwischen dem Aufschub der Auszahlung und der Auszahlung ist, dass keine jährlichen Vermögenssteuern fällig werden, sodass ein Anreiz zur Sicherung der Pflegekostenfinanzierung entsteht. Dass nur wenige Personen eine Säule 3a besitzen, bezweifle ich. Aber selbst wenn dies so wäre, könnte ein positiver Effekt für die Finanzierung der Pflegekosten erzielt werden. Es geht mir im Übrigen nicht um eine Ausweitung der Säule 3a im Sinne des zitierten Berichtes, sondern nur um eine zweckgebundene Fristverlängerung des Vorsorgekapitals.
Zu Antwort 3: Betreffend die monierte steuerliche Ungleichbehandlung ist festzuhalten, dass dies moderiert werden könnte und das Kapital bei einer späteren Auszahlung ganz normal besteuert würde. Bezüglich der Entlastung der Ergänzungsleistungen ist festzuhalten, dass auch hier sicherlich jeder Beitrag willkommen ist, nach dem Sprichwort: "Kleinvieh macht auch Mist."
Schliesslich zu Antwort 4: Hier möchte ich festhalten, dass der Bundesrat die steuerliche Privilegierung zu negativ darstellt, hängt sie doch von den konkreten Ausführungsbestimmungen ab. Zudem ist es augenscheinlich ein Widerspruch, von grossen steuerlichen Mindereinnahmen auszugehen, wenn andererseits betont wird, wie wenig verbreitet das Säule-3a-Kapital sei. [PAGE 498]
So wage ich abschliessend zu hoffen, dass der Bundesrat seine rigide Haltung zur Verlängerung der Säule-3a-Auszahlungsfrist irgendwann nochmals überdenken möge.