Aebischer Matthias · Nationalrat · 2021-06-07
Aebischer Matthias · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2021-06-07
Wortprotokoll
Wie ich bereits in meinem Votum erklärt habe, wurde das nicht im Detail diskutiert. Dies ist auch ein Grund, weshalb die Kommission sich dafür ausgesprochen hat, bei der bundesrätlichen Version zu bleiben. Aber ich kann schon etwas dazu sagen.
Zu Artikel 1a: Hier besteht tatsächlich ein gewisser Widerspruch. Ich denke, es ist so zu verstehen, dass der Bundesrat keine mengenmässigen Beschränkungen mehr vorschreiben darf, im Gegenzug aber die Einhaltung der Schutzkonzepte, z. B. einer Maskenpflicht oder auch einer Abstandsvorschrift, weiterhin vorschreiben kann, wenn dies epidemiologisch als notwendig erscheint. Abstandsvorschriften wiederum würden natürlich bedeuten, dass eben z. B. nur jeder zweite Stuhl in einem Stadion besetzt würde. Diese Fragen wurden, wenn ich das Protokoll richtig im Kopf habe, von der Verwaltung zwar aufgeworfen, aber eben eigentlich von niemandem in der Kommission dann auch beantwortet.
Zu Artikel 6b: Der Begriff "allgemeine Zugangsbeschränkung" ist meines Erachtens so zu verstehen, dass keine Schliessungen mehr möglich sind, wenn nur Personen mit einem Covid-Zertifikat Zugang zu einer Veranstaltung oder Einrichtung haben. Ob dieser Begriff aber auch das Verbot von Kapazitätsbeschränkungen umfasst, wurde in unserer Kommission eben nicht abschliessend geklärt. Ich stelle einfach fest, dass Artikel 1a Absatz 2 ein Verbot für Kapazitätsbeschränkungen erst dann vorsieht, wenn die Bevölkerung ausreichend geimpft ist. Wie gesagt, diese Fragen wurden von der Verwaltung in der Kommission aufgeworfen, aber nicht abschliessend geklärt.