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Fehr Jacqueline · Nationalrat · 2002-12-03

Fehr Jacqueline · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2002-12-03

Wortprotokoll

Ich möchte nicht mehr auf die Geschichte und auch nicht inhaltlich auf alle Teile dieser Vorlage eingehen. Ich möchte Sie alle nur nochmals darauf aufmerksam machen, dass es sich um ein sehr heikles Geschäft handelt, das eine gewisse Sorgfalt verdient. Zu dieser [PAGE 1928] Sorgfalt gehört meines Erachtens, dass wir uns auf das beschränken sollten, was die Parlamentarische Initiative gefordert hat. Ich bitte Sie deshalb, weiter gehende Anträge nicht zu unterstützen, weil sie diese Vorlage letztlich in irgendeiner Art gefährden.

Ich gehe an dieser Stelle auf zwei Hauptpunkte ein, zu denen ich in der Detailberatung nicht mehr Stellung nehmen kann. Vorerst zum Votum von Herrn Wasserfallen und insbesondere zu seiner Forderung nach einer so genannten Grundentschädigung: Hier tritt Herr Wasserfallen im Gewand des Scheinheiligen auf. Einerseits will er gar keine Lösung und zitiert dazu den Volkswillen, und andererseits will er ausgerechnet jenen Teil wieder aufnehmen, der gerade am Volkswillen gescheitert ist, nämlich die Vermischung zwischen Erwerbsersatzlösung und Grundleistung. Wir dürfen diesen Fehler kein zweites Mal machen: Hier handelt es sich um eine Lösung, bei welcher der Erwerbsausfall versichert werden soll, den Mütter haben, wenn sie nach der Geburt ihres Kindes nicht mehr erwerbstätig sein können. Das Problem der finanziellen Unterstützung der Familien, das Herr Wasserfallen anspricht, lösen wir mit familienpolitischen Massnahmen. Die Kantone sind daran, dafür Ergänzungsleistungen einzuführen, und möglicherweise werden wir diesbezüglich auch auf Bundesebene aktiv werden. Diese Probleme müssen wir familienpolitisch lösen und können nicht eine Grundentschädigung mit einer willkürlichen Grenze von 14 Wochen dazu anbieten, denn diese Leute haben dann nicht nur während 14 Wochen ein Problem.

Zwei Bemerkungen zur Finanzierung, wovon sich die erste an Herrn Stahl richtet: Es fliesst kein einziger Rappen aus der Staatskasse in diese Lösung; es ist eine Versicherungslösung, die von den Erwerbstätigen für die Erwerbstätigen bezahlt wird. Die Staatskasse wird hier nicht belastet. Auch Herr Wasserfallen verdrängt offensichtlich immer wieder, dass die erwerbstätigen Frauen seit über 50 Jahren ihre Abgaben in diese Kasse einbezahlt haben und bisher daraus keine Leistungen beziehen konnten, ausser wenn sie als Soldatinnen im Dienst gewesen wären.

Ich bitte Sie deshalb nachdrücklich, die Anträge Wasserfallen abzulehnen.

Ich möchte auch noch auf die Frage der Adoption eingehen, und zwar aus einer heiklen Position, weil dieser Minderheitsantrag aus meiner Fraktion kommt: Ich werde mich der Stimme enthalten, weil ich überzeugt bin, dass wir uns mit dem Schritt, den wir jetzt tun, auf das beschränken sollten, was die Mehrheit beantragt. Sollte sich die Adoptionslösung trotzdem durchsetzen, bin ich der Meinung, dass der Ständerat noch einige inhaltliche Überlegungen anstellen sollte. Nach schweizerischem Recht gibt es nämlich keine direkten Adoptionen; alle Kinder sind zuerst während zwei Jahren in einem Pflegeverhältnis. Es ist deshalb nicht klar, zu welchem Zeitpunkt diese Adoptionsleistung bezahlt werden soll: Soll sie erst dann bezahlt werden, wenn aus diesen Pflegekindern Adoptivkinder werden, wenn sie also zwei Jahre in der Familie sind? Das macht meines Erachtens nicht viel Sinn. Soll die Leistung zu Beginn bezahlt werden, wenn die Kinder in diese Familie kommen? In diesem Fall ist nicht ganz klar, weshalb den einen - den mutmasslichen Adoptionskindern - etwas bezahlt werden soll, während den anderen - den mutmasslichen Dauerpflegekindern - nichts bezahlt werden soll. Diese inhaltlichen Fragen müsste der Ständerat noch klären, wenn diese Regelung aufgenommen werden sollte.

Ich bitte Sie, so nahe wie möglich bei der Fassung der SGK-Mehrheit zu bleiben und entsprechend zu stimmen und damit den besten Beitrag zu leisten, damit dieses Projekt bald in Kraft treten kann.