Teuscher Franziska · Nationalrat · 2002-12-03
Teuscher Franziska · Nationalrat · Bern · Grüne Fraktion · 2002-12-03
Wortprotokoll
Heute schreiben wir ein weiteres Kapitel in der langen Geschichte der Mutterschaftsversicherung. Schon manches Mal hatte ich das Gefühl, wir würden am letzten Kapitel schreiben: Immer wieder bestand Hoffnung, und immer wieder war ich in guter Erwartung, diese lange Geschichte, welche im Jahre 1945 begann, endlich abschliessen zu können. Aber immer wieder kam es anders, nie gelang uns der Schluss. Und doch bleibt mir noch ein kleiner Funken Hoffnung, dass die Mutterschaftsversicherung nicht zur unendlichen Geschichte wird; ich hoffe, dass wir bei dieser Versicherung heute mit dem Schlusskapitel beginnen können. Es würde mich besonders freuen, wenn wir heute dieses Kapitel anfangen könnten, denn heute könnte Bundesrätin Ruth Dreifuss noch in diesen Schluss einsteigen. Das sei an die Adresse aller Ewiggestrigen gerichtet, welche auch dieses Mal einen Nichteintretensantrag gestellt haben.
Das Schlusskapitel könnten wir mit dem Titel "Der Ausweg aus dem Dilemma - das Erwerbsersatzgesetz" überschreiben. Bis anhin war das Erwerbsersatzgesetz voll auf der Seite der Männer. Da leistet ein Offizier Hunderte von Diensttagen und lernt, das Vaterland zu verteidigen. Sein Aufwand wird ihm durch das Erwerbsersatzgesetz auf Franken und Rappen vergütet. Bei Mutterschaft sind die Frauen hingegen mutterseelenallein. Mütter, die Kinder zur Welt bringen, gehen beim Erwerbsersatz leer aus, obschon sie mit ihren Frauenlöhnen solidarisch den Topf der Erwerbsersatzordnung speisen - seit bald fünfzig Jahren, als das Bundesgesetz über die Erwerbsersatzordnung in Kraft trat!
Herr Wasserfallen, Sie wissen genau: Auch die Frauen haben bis anhin immer ihren Beitrag geleistet. Wenn Sie nun sagen, wir könnten uns diese Mutterschaftsversicherung nicht leisten, bringen Sie damit einmal mehr zum Ausdruck, dass Sie auf Kosten der Frauen sparen. Dazu - das muss ich sagen - werden Sie die Unterstützung der Frauen der FDP nicht haben.
Noch älter als das Bundesgesetz über die Erwerbsersatzordnung ist der Verfassungsauftrag für die Mutterschaftsversicherung. Vor fast genau 57 Jahren, am 25. November 1945, sagten die Schweizer Männer Ja zu einer Mutterschaftsversicherung. Ich weiss nicht, was die Männer damals bewog, die Mutterschaftsversicherung in die Bundesverfassung aufzunehmen; ich weiss nur eines: Es ist "Mann" gelungen, die Einführung jahrzehntelang zu bremsen und zu verhindern - das letzte Mal am 13. Juni 1999. Dieser 13. Juni soll endgültig der letzte Unglückstag in der Geschichte der Mutterschaftsversicherung gewesen sein. Denn eine Mutterschaftsversicherung ist das Mindeste, was die Gesellschaft ihren Müttern zugestehen muss.
Nun zur vorliegenden Initiative: Sie dehnt das bestehende Erwerbsersatzgesetz auf die erwerbstätigen Mütter aus. Die Vorlage ist äusserst moderat; aus grüner Sicht müsste ich eigentlich sagen: Sie ist ungenügend.
Aber auch wir von der grünen Fraktion haben uns bei der Mutterschaftsversicherung wie heute Morgen die Gewerkschafterinnen auf dem Bundesplatz dafür entschieden, lieber den "Nuggi" in der Hand zu haben, als noch einmal 57 Jahre zu warten. Für uns ist jedoch klar: Falls die Mutterschaftsversicherung in den nächsten Jahren Wirklichkeit wird, sind wir noch lange nicht am Ziel. Die Mutterschaftsversicherung muss schrittweise auf 16 Wochen ausgebaut werden und den Lohnausfall zu 100 Prozent decken. Das ist insbesondere für Frauen mit tiefen Frauenlöhnen enorm wichtig: Sie können es sich nicht leisten, dass nur 80 Prozent Entschädigung als Lohnersatz ausbezahlt wird, denn ein Fünftel weniger Lohn macht bei ihnen sehr viel aus. Es braucht aber auch einen Vaterschaftsurlaub und einen Elternurlaub. Urlaub aufgrund von Kindern wird für uns Grüne noch lange kein abgehaktes Thema sein; für eine umfassende Regelung werden wir noch lange kämpfen.
Viele Frauen staunten, dass ausgerechnet Herr Triponez, ein vehementer Gegner aller bisheriger Mutterschaftsversicherungsvorlagen, die nun zur Debatte stehende Vorlage initiiert hat. Aber nüchtern betrachtet war bei Herrn Triponez nicht die Liebe der Mütter Leitmotiv für den Vorstoss, sondern knallhartes Kalkül: Nach der Abstimmung vom 13. Juni 1999 äusserte der Bundesrat nämlich ganz klar den Willen, dass es eine Mutterschaftsversicherung für erwerbstätige Mütter geben müsse. Dabei sollten einzig und alleine die Arbeitgeber die Mutterschaftsversicherung berappen. Um Schlimmeres abzuwenden, griff Herr Triponez dann auf eine [PAGE 1929] Idee zurück, die von Frauen selber seit einiger Zeit geäussert wurde, nämlich auf den Erwerbsersatz als Finanzierungsquelle.
Die Unterstützung dieser Vorlage durch die Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen ist ökonomisch nachvollziehbar. Der Vorteil dieser Lösung ist, dass die Erwerbsersatzordnung von Arbeitgebern sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern hälftig finanziert wird. Zudem profitieren Arbeitgeber enorm davon, wenn Frauen nach dem Mutterschaftsurlaub wieder an ihren Arbeitsplatz zurückkehren, denn damit geht ihnen das Wissen nicht verloren, und sie sparen so viel Geld. Zudem sind Mütter nach einem Mutterschaftsurlaub motiviert, ihre Erwerbsarbeit wieder aufzunehmen, und motivierte und engagierte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind für die Arbeitgeber der grösste Gewinn.
Aber wie könnte es hier auch anders sein? Den Frauen wird nie etwas gegeben, wenn nicht auch die Männer davon profitieren können. So ist es auch bei der vorliegenden Mutterschaftsversicherung: Erstens werden die Arbeitgeber in vielen Branchen mit der neuen paritätischen Finanzierung der Lohnfortzahlung entlastet; zweitens sollen die Männer, wenn sie Militärdienst, Zivildienst oder Zivilschutz leisten, auch 80 Prozent Lohnausfall erhalten und nicht nur 65 Prozent wie bis anhin. Daraus resultiert eine finanzielle Entlastung der Arbeitgeber bei der EO-Grundentschädigung. Somit wird die vorliegende Vorlage für fast alle leicht verdaulich und gut verträglich, ausser - wir haben es gehört - für ein paar Stahlköpfe in diesem Parlament, welche auch diese "Mutterschaftsversicherung light" nicht schlucken wollen. Zeigen wir ihnen aber heute, dass sie mit ihrer hinterwäldlerischen Politik keine Chance mehr haben!
Zeigen wir, dass sie damit weder als Bundesratskandidat noch als Nationalrat Erfolg haben werden! Wir lassen sie am besten einfach alle ins Wasser fallen.
Die grüne Fraktion ist für Eintreten auf die Vorlage und beantragt Ihnen, den Anträgen auf Ausdehnung der Mutterschaftsentschädigung auf die Adoptiveltern zuzustimmen und hier der Kommissionsminderheit zu folgen.