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Thurnherr Walter · 2021-06-08

Thurnherr Walter · Aargau · 2021-06-08

Wortprotokoll

Ich kann es kurz machen: Auch der Bundesrat ärgert sich natürlich darüber, dass es Indiskretionen gibt und dass es auch in letzter Zeit zu Indiskretionen gekommen ist. Diese Indiskretionen erschweren insbesondere die Zusammenarbeit bei der Vorbereitung von Bundesratsgeschäften, und sie untergraben das Vertrauen ins Kollegium. Das, was hier abgegangen ist, ist nicht nur kriminell, sondern zeugt auch von Charakterschwäche.

Die Regelungen zum Berufs- und Amtsgeheimnis wären eigentlich klar. Die Verletzung des Amtsgeheimnisses, von wichtigen gesetzlichen Pflichten ist ein Kündigungsgrund. Man muss allerdings aus Sicht des Bundesrates bei allem Unmut feststellen, dass kein System von Indiskretionen besteht. Logischerweise sieht man nur jene vertraulichen oder geheimen Sachverhalte, die rausgehen. Es gibt auch Dinge, die drinbleiben.

Bereits heute gibt es verschiedene Instrumente zur Vermeidung und Ahndung von Indiskretionen. Unter anderem gibt es eingeschränkte bzw. massiv eingeschränkte Einsichtsrechte bei als vertraulich bzw. geheim klassifizierten Geschäften. Einfach, damit Sie das auch einmal gehört haben: Bei als geheim klassifizierten Geschäften werden Dokumente versiegelt, zweifach in Couverts abgefüllt, vom Weibel persönlich überbracht und nur gegen Unterschrift abgegeben. Wenn Sie weitere innovative Ideen haben, wie man den Zugang zusätzlich einschränken könnte, bin ich dafür sehr offen. Aber da kommen wir dann etwas an die Grenze des Kollegialsystems. Ich habe das mit der Aufgabenteilung schon auch zur Kenntnis genommen. Es kommt aber wahrscheinlich nicht von ungefähr, dass der Motionär mit seiner grossen Exekutiverfahrung nur von Massnahmen spricht, ohne konkrete Vorschläge zu machen. Das zeugt wahrscheinlich schon davon, dass es nicht so einfach ist, hier zusätzlich innovative Massnahmen zu finden. Es ist letztlich eine Charaktersache.

Eine klare Haltung zu Indiskretionen und eine konsequente Nutzung von bereits bestehenden Instrumenten von Vermeidung und Ahndung führen unseres Erachtens weiter. Es nützt jetzt wenig, einen Bericht über die vergangenen Indiskretionen zu erstellen. Es wäre gescheiter, in Zukunft die geltenden Vorschriften anzuwenden.

Deshalb beantragt Ihnen der Bundesrat, bei allem Verständnis für das Anliegen, die Motion abzulehnen.

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