Würth Benedikt · Ständerat · 2021-06-08
Würth Benedikt · Ständerat · St. Gallen · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2021-06-08
Wortprotokoll
Im heutigen Wertekompass aufgeklärter Demokratien figuriert die Transparenz weit oben, wenn nicht zuoberst - zu Recht. Transparenz in den Prozessen und Inhalten schafft erst demokratische Teilhabe. Entsprechend wurden in den letzten Jahren auch die Öffentlichkeitsgesetze in Bund und Kantonen geschaffen. Wie alles im Leben lässt sich aber auch dieser Wert nicht verabsolutieren. Dem hat auch das Parlament als Gesetzgeber Rechnung getragen.
Denn es gibt auch Ausnahmen vom Öffentlichkeitsprinzip. Diese sind in Artikel 7 des Bundesgesetzes über das Öffentlichkeitsprinzip der Verwaltung geregelt. Dort heisst es unter anderem: "Der Zugang zu amtlichen Dokumenten wird eingeschränkt, aufgeschoben oder verweigert, wenn durch seine Gewährung die freie Meinungs- und Willensbildung einer diesem Gesetz unterstellten Behörde, eines anderen legislativen oder administrativen Organes oder einer gerichtlichen Instanz wesentlich beeinträchtigt werden kann", wenn "die aussenpolitischen Interessen oder die internationalen Beziehungen der Schweiz beeinträchtigt werden können" oder wenn "die Beziehungen zwischen dem Bund und den Kantonen oder zwischen Kantonen beeinträchtigt werden können".
Und dann, das ist interessant, gibt es im Gesetz auch noch besondere Fälle, die explizit erwähnt sind. Gemäss Artikel 8 besteht "kein Recht auf Zugang zu amtlichen Dokumenten des Mitberichtsverfahrens", und "amtliche Dokumente über Positionen in laufenden und künftigen Verhandlungen sind in keinem Fall zugänglich". Das haben wir seinerzeit als Gesetzgeber festgelegt.
Ich mache diesen Einstieg in die Diskussion zur vorliegenden Motion, weil mir im Vorfeld bereits unterstellt wurde, dass ich in irgendeiner Art und Weise das Öffentlichkeitsprinzip oder das einschlägige Bundesgesetz relativieren wolle. Darum geht es überhaupt nicht. Es geht bei meiner Motion um ein Malaise, das sich schon lange präsentiert, im Corona-Jahr aber weiter verschärft hat. Dies hat der Bundesrat ja auch in seiner Stellungnahme offiziell bestätigt. Ich finde, das Parlament kann nicht einfach fatalistisch festhalten: Da kann man nichts machen. Ich spüre, dass viele von uns zwischen diesem Fatalismus und echter Verärgerung schwanken. Es geht auch mir so.
Das Malaise hat sich speziell in der Corona-Pandemie verschärft, und das ist eigentlich bemerkenswert, kommt doch einer vertrauensbildenden Kommunikation im Krisenmanagement sehr grosse Bedeutung zu. In einer Krise schafft man Stabilität mit einer möglichst einheitlichen, intern gut abgestützten Kommunikation.
In der Schweiz war es tatsächlich eine Zeit lang so, dass am Montag und Dienstag die Anträge des zuständigen Bundesrates in der Zeitung nachgelesen werden konnten. Am Dienstag hat die Taskforce getagt und ihre Einschätzung zu den mittlerweile publizierten Anträgen kommentiert. Dann hat der Bundesrat am Mittwoch Beschlüsse gefasst und diese kommuniziert, und am Donnerstag, Freitag, spätestens in der Sonntagspresse konnte man dann auch noch nachlesen, welches Regierungsmitglied wie gestimmt hat. Ich [PAGE 506] überspitze[NB]ein[NB]bisschen, aber so ganz falsch ist diese Darstellung nicht.
Ich finde, so kann man eigentlich nicht arbeiten. Das schafft kein Vertrauen, zuerst auch innerhalb des Gremiums nicht. Das schafft nicht die Basis für Kollegialität und breit abgestützte Regierungsentscheide in zentralen Fragen. Das schafft aber auch kein Vertrauen gegenüber der Bevölkerung und den Kantonen, die letztlich überwiegend für den Vollzug der vielen Corona-Beschlüsse zuständig sind und zuständig waren.
Letztlich werden so, ich sage es sehr deutlich, die letzten Sargnägel bezüglich der Konkordanz eingeschlagen. Ich meine damit nicht die arithmetische Konkordanz, über die nach den Wahlen mit mathematischen Modellen und grossem[NB]Eifer[NB]gestritten wird. Ich meine damit die inhaltliche Konkordanz. Sie gehört auch zu unserem System. Wenn die Stäbe der Departemente in ihrem Informationsmanagement letztlich nur die mediale Positionierung des eigenen Bundesrates im Fokus haben und dabei jedes Mittel recht ist, dann sind natürlich die Ergebnisse der Gesamtregierung beeinträchtigt. Dann fliegt diese Konkordanz auseinander. Dann schaffen wir auch keine grossen Reformen mehr, von der Sanierung der Sozialwerke bis zur Europafrage.
Es kann nicht sein, dass der Bundesrat am Ende eine Konferenz von sieben Departementsvorstehern ist. Eine kollegiale Konkordanzregierung muss mehr sein. Darüber müssen wir mindestens so ernsthaft nachdenken wie über die arithmetische Konkordanz. Jedenfalls ist der Zustand der inhaltlichen Konkordanz so, dass man nicht einfach zur Tagesordnung schreiten kann. Und aus dem Gesamtzusammenhang dieser Konkordanzmisere habe ich mit der vorliegenden Motion ein wesentliches Element herausgehoben: die ständigen Indiskretionen. Aufgrund der vorstehenden Überlegungen bin ich zum Schluss gekommen, dass man tatsächlich von einem "System von Indiskretionen" sprechen muss. Die Wortwahl ist sehr bewusst erfolgt. Von mir aus können Sie auch von einem Teilsystem eines verlotternden Konkordanzsystems sprechen. Aber Tatsache ist, dass aufgrund der grossen Zahl von Indiskretionen sicher nicht mehr von Einzelfällen gesprochen werden kann, welchen man mit den herkömmlichen Instrumenten von personal- und strafrechtlichen Untersuchungen und Sanktionen begegnen kann. Es braucht neue Überlegungen und Ansätze, und diese möchte ich mit meiner Motion anschieben.
Zudem finde ich, dass es nicht die Aufgabe des Parlamentes ist, im Rahmen einer Motion schon Lösungen zu präsentieren, insbesondere hier. Denn der Bundesrat muss über die Bücher gehen!
Nach Artikel 174 der Bundesverfassung ist der Bundesrat die oberste leitende und vollziehende Behörde des Bundes; er steht in der Verantwortung, er leitet die Bundesverwaltung. Die Bundesversammlung ihrerseits übt die Oberaufsicht über Bundesrat und Bundesverwaltung aus. Damit diese Oberaufsicht in diesem spezifischen Punkt besser wahrgenommen werden kann, ist es mit Bezug auf die Rolle des Parlamentes das Mindeste, was wir verlangen können, dass einmal jährlich über Zahl und Inhalt der Indiskretionen Bericht erstattet wird; das kommt im zweiten Teil meines Motionsauftrages zum Ausdruck.
Ich fasse zusammen: Das System von Indiskretionen hat einen grundlegenden negativen Einfluss auf zentrale Pfeiler unseres politischen Systems in der Schweiz. Erstens ist das Konkordanz- und Kollegialitätsprinzip beeinträchtigt, zweitens der Föderalismus und drittens auch die Vertretung schweizerischer Interessen im Ausland.
Meine Schlussbemerkungen:
1.[NB]Ich mache den Medien bei diesem Thema überhaupt keinen Vorwurf. Für sie gilt der Quellenschutz, und es ist ihnen nicht zu verübeln, wenn sie versuchen, für ihr Geschäft von diesem Malaise zu profitieren.
2.[NB]Es ist nicht so, dass ich eine Zustimmung des Bundesrates erwartet habe. In diesem Sinne bin ich vom negativen Antrag des Bundesrates nicht überrascht. Ich verstehe auch, dass es schwierig ist, gegen mangelnde Integrität anzukämpfen. Darum geht es schlussendlich! Trotzdem erwarte ich vom Bundesrat, dass er mit neuen und innovativen Massnahmen tätig wird. Zumindest sollte er sich solche nun überlegen.
In diesem Sinne ist es nicht einfach nur ein Schuss vor den Bug aus dem Parlament. Nein, ich meine, so kann es nicht weitergehen. Es muss etwas passieren.
In diesem Sinne bitte ich Sie, diese Motion anzunehmen.