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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2021-06-08

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2021-06-08

Wortprotokoll

Der Entwurf des Bundesrates sah ursprünglich vor, die indirekte Presseförderung, also die Unterstützung des Prints, wie bisher weiterhin nicht zu befristen. Im Grunde genommen hat man hier eher eine Fortsetzung vorgesehen, mit einer gewissen Öffnung auch für die grossen Auflagen, aber sonst eigentlich eine Fortsetzung von bisher Bekanntem. Die Online-Förderung dagegen ist ein neues Instrument, für das der Bundesrat eine Befristung von zehn Jahren vorgesehen hat.

In der Zwischenzeit hat sich die Ausgangslage natürlich etwas geändert. Sie haben entschieden, beim Print, also bei der indirekten Presseförderung, mit dem Einbezug der Sonntags- und der Frühzustellung eine beträchtliche Ausweitung der Unterstützung um 40 Millionen Franken vorzusehen. Sie haben das Postgesetz um 70 Millionen Franken aufgestockt, was Ihnen der Bundesrat so nicht vorgeschlagen hatte. Man kann nun nicht sagen, dass das jetzt etwas völlig Neues sei, aber diese 40 Millionen Franken für die Sonntags- und die Frühzustellung kommen nun zusätzlich dazu. Das wird bekanntlich vor allem den grossen Verlagen zugutekommen.

Umgekehrt kann man sagen, dass Sie die Ausweitung nun vorgenommen haben: Sonntags- und Frühzustellung, zusätzlich 40 Millionen Franken. Jetzt kann man dieses Gesetz auch befristen, würde umgekehrt aber weiterhin auch den Online-Bereich befristen - womit sich die Frage der Fristen stellt. In einem ersten Schritt haben Sie beschlossen - ich denke, das lässt sich nachvollziehen, nachdem eben auch[NB]beim Postgesetz eine neue Ausgangslage geschaffen wurde -, auch das Postgesetz zu befristen, um die beiden Gesetze und ihre Auswirkungen dann nach einer gewissen Zeit anzuschauen und eine neue Vorlage auszuarbeiten.

Jetzt stellt sich noch die Frage: Wie lange? Der Bundesrat hatte zehn Jahre für den Online-Bereich vorgeschlagen, der Beschluss des Nationalrates liegt jetzt bei fünf Jahren für beide Gesetze. Da, glaube ich, hat Ihre Kommission schon recht, wenn sie sagt, dass fünf Jahre extrem kurz seien, um überhaupt etwas auszuprobieren, um die Wirkung überhaupt abzuschätzen. Deshalb denke ich, dass die sieben Jahre, die [PAGE 512] also irgendwo zwischen den fünf und den zehn Jahren liegen, ein guter Kompromiss sind. Sie liegen sogar etwas näher bei den fünf als bei den zehn Jahren. Ich kann das so mittragen, muss Ihnen allerdings sagen, dass es dazu noch eine Diskussion geben wird.

Sicher folgerichtig ist, dass die Evaluation nach vier Jahren vorgenommen wird, weil Sie nicht ein neues Instrument einführen und dann ein paar Tage später schon mit der Evaluation beginnen können. Das Ganze muss zuerst eine gewisse Wirkung entfalten.

Also auch hier ist ein Entgegenkommen Ihres Rates jetzt spürbar. Jetzt hoffe ich, dass Sie sich dann auf der Basis dieses Kompromisses mit dem Nationalrat finden können, der sich bisher, in der letzten Runde, auf fünf Jahre geeinigt hatte. Aber ich denke, das ist jetzt ein Angebot. Sie würden also beide Vorlagen auf sieben Jahre befristen und nach vier Jahren eine Evaluation vornehmen. Angesichts der eben doch beträchtlichen Veränderungen, die Sie an diesem Gesetz noch vorgenommen haben, insbesondere beim Postgesetz, lässt sich eine solche Befristung auch durchaus rechtfertigen.