Lexipedia

Amherd Viola · Bundesrat · 2021-06-08

Amherd Viola · Bundesrat · Wallis · 2021-06-08

Wortprotokoll

Der Bundesrat bedauert den in der Motion erwähnten tragischen Fall von Schaffhausen. Die Militärverwaltung hat daraus ihre Lehren gezogen und entsprechende Massnahmen zur zukünftigen Verhinderung solcher Fälle umgesetzt. Angehörige der Armee, die bei der Entlassung aus der Militärdienstpflicht ihre persönliche Armeepistole ins private Eigentum übernehmen wollen, müssen die gleichen Bedingungen erfüllen wie jede private Person, die in der Schweiz eine Pistole kaufen will. Wer aus irgendeinem Grund diese hohen Anforderungen an einen Waffenerwerb nicht erfüllt, erhält die Armeepistole nicht zum Eigentum.

Es ist jedoch nie möglich, ein Nullrisiko zu erreichen, wenn eine Waffe im Spiel ist. Das gilt auch für Sportlerinnen und Sportler, auf die sich die Antragstellerin bezieht. Das VBS hat aus mehreren Gründen Vertrauen in die Angehörigen der Armee. Angehörige der Armee haben gelernt, mit einer Pistole sorgfältig umzugehen, und sich dabei bewiesen. Vor der Abgabe der persönlichen Waffe werden die Angehörigen der Armee von einer bundesinternen Fachstelle beurteilt. Das Gefährdungs- und Missbrauchspotenzial wird dort abgeklärt. Bestehen ernst zu nehmende Anzeichen oder Hinweise, dass Angehörige der Armee sich selbst oder Dritte mit der persönlichen Waffe gefährden könnten oder die Waffe missbrauchen würden, dann wird keine persönliche Waffe abgegeben. Die treue Diensterfüllung und langjährige Zuverlässigkeit wird mit der Möglichkeit des Erwerbs der Armeepistole zu einem günstigen Preis symbolisch honoriert. Ein höherer Preis hätte keinen konkreten Einfluss auf einen sorgfältigeren Umgang mit der Waffe.

Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.