Minder Thomas · Ständerat · 2021-06-08
Minder Thomas · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2021-06-08
Wortprotokoll
Die beiden Postulate 21.3450, "Hassreden. Bestehen gesetzliche Lücken?", und 21.3451, "Imame in der Schweiz", die Ihnen die SiK-S zur Annahme unterbreitet, würde ich gerne zusammen erläutern. Sie haben beide einen gemeinsamen Auslöser, doch sie wurden nun auseinandergerissen und zwei unterschiedlichen Departementen zugewiesen.
Die jüngsten Attentate von Morges, Wien und Lugano haben verdeutlicht, dass die Bedrohung durch den dschihadistisch motivierten Terrorismus in der Schweiz weiterhin akut ist. Um die Hintergründe und Herausforderungen besser zu verstehen und eine Standortbestimmung zur Strategie der Schweiz in der Terrorismusbekämpfung vorzunehmen, hat die SiK-S im letzten Januar ausführliche Anhörungen mit internationalen Expertinnen und Experten durchgeführt. Wir haben die österreichische Botschafterin, Vertreter von Nachrichtendienst, Polizei und Strafverfolgung ebenso wie Expertinnen und Experten aus Religion und Wissenschaft aus der Schweiz und Österreich eingeladen oder per Videokonferenz zugeschaltet.
Unser Sekretariat erstellte im Anschluss an die Anhörungen ein umfangreiches Diskussionspapier, das all die Forderungen, Ideen und Themenbereiche der Experten systematisch und in 34 Punkten auflistet. Im Folgenden ein paar Stichworte daraus: Auslandsfinanzierung von Moscheen, personelle Ressourcen des NDB, Schutz von Informanten/Whistleblowern, Informationsaustausch zwischen den Behörden, Erhöhung Strafmass bezüglich Terrorismus, Umgang mit Dschihad-Rückkehrern. Sie sehen, einige Punkte sind altbekannte Dauerbrenner; einige davon haben wir erst kürzlich aufgegriffen und verabschiedet, wie etwa das am kommenden Sonntag zur Abstimmung gelangende Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus.
Aus der erwähnten Tagung sind dann eben die vorgenannten zwei Postulate resultiert. Das erste behandeln wir heute. Ihre Kommission möchte den Bundesrat mittels Postulat beauftragen, in einem Bericht aufzuzeigen, welche Mittel bereits heute gegen das öffentliche Auffordern zu Hass bestehen, also gegen Hassreden oder Hate Speech. Das können strafrechtliche, aber auch präventive, polizeiliche oder Verwaltungsmassnahmen sein. Mit "Hassreden" ist einerseits die Verbreitung von extremistischem Propagandamaterial gemeint; das war bei uns sicherlich der Auslöser. Andererseits geht der Begriff weit über das Thema Terrorismus hinaus und schliesst den Hass, der gegen Homosexuelle, Frauen, Ausländer, Religionsangehörige usw. verbreitet wird, mit ein. Der Begriff schliesst natürlich auch den Antisemitismus ein.
In den USA hat der Kongress kürzlich ein "Stop Asian Hate"-Gesetz erlassen. Wir sind uns bewusst, dass hier die Meinungsäusserungsfreiheit tangiert sein kann. Umgekehrt gilt diese aber nicht absolut, wie ja beispielsweise die bekannte Antirassismus-Strafnorm zeigt, die kürzlich ausgedehnt wurde.
Hassreden und Hassbotschaften, auf welcher Plattform auch immer, sind in der heutigen Gesellschaft ein grosses Problem. Insbesondere glauben viele Personen, die sozialen Medien seien ein rechtsfreier Raum und es sei dort alles erlaubt. Die SiK will vom Bundesrat wissen, ob und wo gesetzgeberische Lücken bestehen.
Das Postulat wurde in der Kommission einstimmig angenommen. Der Bundesrat empfiehlt es zur Ablehnung, hauptsächlich mit dem Argument, dass er bereits einen Bericht zur Prüfung einer schweizerischen Governance von Plattformdiensten, unter anderem Suchmaschinen, Social Media oder Videoplattformen, in Auftrag gegeben habe. Das ist sicherlich löblich, und der Fokus auf den Online-Bereich ist sehr wohl opportun. Die Tragweite der Problematik wird aber nicht genügend abgedeckt. Hasspredigten in Moscheen, Stichwort An-Nur-Moschee in Winterthur, und die Distribution von Propagandamaterial auf der Strasse, Stichwort Verteilaktionen von "Lies!", sollen auch unter die Lupe genommen werden. Dies sind wir insbesondere auch den Kantonen und Gemeinden, also den kantonalen Justizdirektoren und den städtischen Sicherheitsreferentinnen, schuldig, die regelmässig mit solchen Fragen konfrontiert sind.
Die SiK-S bittet um Zustimmung.