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Amherd Viola · Bundesrat · 2021-06-08

Amherd Viola · Bundesrat · Wallis · 2021-06-08

Wortprotokoll

Der Bundesrat nimmt die Bedrohung durch gewalttätigen Extremismus sehr ernst, unabhängig davon, ob sie von rechten, linken oder anderen extremen Kreisen ausgeht. Der Nachrichtendienst des Bundes verfolgt die Entwicklung der Bedrohungslage laufend. Gewalttätige extremistische Aktivitäten sind im Nachrichtendienstgesetz definiert als Bestrebungen von Organisationen oder Personen, die die demokratischen und rechtsstaatlichen Grundlagen ablehnen und zum Erreichen ihrer Ziele Gewalttaten verüben, fördern oder befürworten.

Der Tierrechtsextremismus ist kein neues Phänomen in der Schweiz. 2018 hat der Nachrichtendienst des Bundes jedoch eine Zunahme von gewaltsamen Aktionen dieser Gruppen festgestellt.

Au total, on a enregistré cette année-là 41 événements violents pour des dommages se montant à une somme d'environ 200[NB]000 francs. Ces événements se sont produits pour la plupart en Suisse romande. Il s'agissait d'actes de violence, comme la déprédation ou la destruction de miradors de chasse, ou de dommages matériels causés à des boucheries. A fin 2018, une personne dirigeante du groupe responsable de la majorité de ces événements violents a été arrêtée.

Ab 2019 ging die Zahl der gewaltsamen Ereignisse wieder zurück. Im Jahr 2019 wurden zehn solche Ereignisse festgestellt; im Jahr 2020 waren es vier. Für das Jahr 2021 hat der NDB bis Mitte Mai zwei Ereignisse beobachtet. Es zeigt sich, dass die Szene des gewalttätigen Tierrechtsextremismus aktuell ruhig ist und deutlich weniger gewaltsame Aktionen als im Jahr 2018 begeht. Eine erneute Zunahme kann aber nicht ausgeschlossen werden.

Bei konkreten Anhaltspunkten für gewalttätige extremistische Tätigkeiten einer Person oder Organisation ergreift der NDB geeignete präventive Massnahmen. Gemäss Nachrichtendienstgesetz sind dies beispielsweise Beobachtungen an öffentlichen und allgemein zugänglichen Orten oder präventive Ansprachen. Alle nützlichen Informationen leitet der NDB an seine Partner weiter, darunter die kantonalen Sicherheitsbehörden und die Strafverfolgungsbehörden.

Das Gesetz erlaubt es dem NDB ausschliesslich dann, extremistische Milieus zu beobachten, wenn diese gewalttätig sind, also Gewalt verüben, fördern oder befürworten. Gegen Exponenten gewalttätig-extremistischer Gruppierungen darf der NDB jedoch keine genehmigungspflichtigen Beschaffungsmassnahmen einsetzen.

Der Bundesrat hat das VBS mit einer Revision des Nachrichtendienstgesetzes beauftragt. Im Rahmen dieser Gesetzesrevision kann das Parlament eine allfällige Verschärfung der Massnahmen gegen gewalttätigen Extremismus prüfen und genehmigungspflichtige Beschaffungsmassnahmen auch in diesem Bereich vorsehen. Das Parlament wird darüber diskutieren können.

Die Forderung des Motionärs wird mit der heutigen Praxis bereits umgesetzt. Deshalb beantragen wir die Ablehnung der Motion.