Berset Alain · Bundesrat · 2021-06-07
Berset Alain · Bundesrat · Freiburg · 2021-06-07
Wortprotokoll
Encore un débat assez passionné! Ich möchte damit beginnen, zu erklären, wieso wir über Absatz 7 diskutieren. Herr Stark hat es auch schon einmal erwähnt: Man würde von der Situation profitieren, und man würde noch etwas bewirken, was nicht vorgesehen war. Ich glaube aber, die Kommission hat diesen Absatz 7 auch ergänzt, um die Regelung zu präzisieren. Ich werde später auf die Frage zu Absatz 7 zurückkommen.
Was in dieser ganzen Debatte bleibt, ist eine sehr grosse Konstanz des Bundesrates. Seit zwanzig Jahren wird immer wieder gesagt - und das war wirklich noch ziemlich lange vor meiner Zeit! -, dass eine Liste nicht funktioniert, dass das nicht der richtige Weg ist, um hier etwas Gutes zu tun. Ja, es gibt Probleme; ja, wir müssen sie angehen; und ja, diese Standesinitiative Thurgau hat das Thema wirklich einmal gepusht - zu Recht! Wir machen da ziemlich viel, das ist richtig. Doch die Liste, und das sagt der Bundesrat seit bald zwanzig Jahren, ist nicht das richtige Mittel. Ich werde erklären, wieso die Liste uns nicht als geeignet erscheint, um die Situation zu verbessern.
Zuerst muss ich aber auch noch einmal erwähnen, dass sich die GDK und 19 Kantone in einer gesundheitlichen Angelegenheit einig sind - das ist schon viel. Dazu kommt auch noch die FMH, die auch damit einverstanden ist, dass man Absatz 7 aufhebt. Dazu kommen, und das ist fast - wie kann man das nennen? - ein Wunder in der Gesundheitspolitik, noch die zwei Organisationen der Versicherer. Das heisst, die Leistungserbringer, sämtliche Versicherer, 19 Kantone und die GDK finden, dass eine Liste nicht funktionieren kann. Klar, man darf nach wie vor behaupten, sie funktioniere hervorragend. Es sind aber schon ziemlich viele gegenteiliger Ansicht, und wenn es nicht ein Wunder ist, dann eine Art heilige Allianz - ich weiss es nicht.
Es kommt in der Gesundheitspolitik ziemlich selten vor, dass sämtliche Versicherer, 19 Kantone, die GDK und die FMH einer Meinung sind. Alle diejenigen, die mit Gesundheitspolitik zu tun haben, wissen das so gut wie ich. Diese Einigkeit kommt nicht von irgendwo, sie besteht einfach, weil die Regelung nach Absatz 7 nicht gut funktionieren kann, auch weil man den Leistungserbringern eine riesige Verantwortung überträgt, die ziemlich schwierig zu übernehmen ist.
Man muss auch sehen, dass die Streichung der Bestimmung seitens des Bundesrates seiner Überzeugung entspricht, die er schon immer, von Anfang an, hatte. Der Zusatz, den die Kommission zu Absatz 7 gemacht hat, sagt alles; diesen müssen wir noch anschauen.
Im geltenden Recht steht, dass die Kantone eine Liste erfassen dürfen, die nur den Leistungserbringern, der Gemeinde und dem Kanton zugänglich ist. Allein darüber kann man schon diskutieren, denn damit ist die Liste, die viele Leute umfasst, schon fast öffentlich. Trotzdem funktioniert es nicht, weil nicht klar ist, was in dieser Fassung mit der Formulierung "mit Ausnahme der Notfallbehandlungen" genau gemeint ist.
Die Kommission hat das Ganze in der Folge etwas präzisiert: "Eine Notfallbehandlung liegt vor, wenn die Behandlung nicht aufgeschoben werden kann. Dies ist der Fall, wenn die versicherte Person ohne sofortige Behandlung gesundheitliche Schäden oder den Tod befürchten muss oder die Gesundheit anderer Personen gefährden kann." Was bedeutet das?
Von der Covid-Zeit her wissen wir: Unnötige Operationen werden verschoben und hoffentlich nie durchgeführt, bzw. notwendige, aber nicht dringliche Operationen werden verschoben. Was passiert in dieser Situation? Man verschlimmert ganz einfach die Situation der betroffenen Leute. Und was passiert, wenn man die Situation der betroffenen Leute verschlimmert? Es wird teurer. Für wen wird es teurer? Für den Prämienzahler und die OKP. Deswegen kann es schlichtweg nicht funktionieren! Wenn schon, sollte man am Ende sagen: Okay, die Leute sind ausgeschlossen, mit allen Konsequenzen. Aber niemand will das!
Wenn man aber verschiebt, verschiebt und nochmals verschiebt? Ich habe es nie bzw. äusserst selten gesehen, dass die Verschiebung bzw. Nichtdurchführung einer notwendigen Operation die Situation verbessert hätte. Das ist oder wäre quasi ein Wunder, und bekanntlich passieren Wunder in der Gesundheitspolitik ziemlich selten.
Gerade deswegen kann es nicht funktionieren. Spätestens seit dem Zeitpunkt, als die Kommission diesen Zusatz geschrieben hat, weiss man, dass es nicht funktionieren kann. Fünfzehn Jahre nach den ersten Behauptungen sieht sich der Bundesrat in seiner Haltung bestätigt: Nein, es kann nicht funktionieren! Zum gleichen Schluss kommen auch sämtliche Tarifpartner, Versicherer, Leistungserbringer, die medizinischen Fachangestellten, 19 Kantone und die GDK.
Diese Geschichte hat nicht wahnsinnig viel mit dem Föderalismus zu tun. OKP bezahlen zwar alle, wenn auch in verschiedenen Prämienregionen, trotzdem ist es eine nationale Gesetzgebung. Es ist auch so gewollt und angestrebt worden. Klar, sich mal flexibel zu zeigen, ist schon eine [PAGE 494] Möglichkeit. Aber in dieser Sache, bei der es sich nicht bestätigt hat, dass es funktionieren kann, denken wir, dass man die entsprechende Bestimmung streichen sollte.
Für uns ist es die falsche Antwort auf ein reales Problem: Es geht um Leute, die einfach nicht bezahlen wollen oder können. Das Problem ist real, die Antwort darauf falsch. Die Frage ist vielmehr: Was kann man in dieser Situation tun?
Ein Teil der Antwort findet sich in der Stellungnahme des Bundesrates zur Initiative des Kantons Thurgau. Vielleicht braucht es mehr, aber sowohl der Bundesrat wie auch sehr viele andere Akteure haben gesehen, dass es nicht gut funktioniert. Natürlich darf man anderer Meinung sein, aber es ist nicht nur eine Frage der Meinung - es funktioniert einfach nicht!
Daher unterstützen wir die Minderheit Dittli und ihren Streichungsantrag.