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Triponez Pierre · Nationalrat · 2002-12-03

Triponez Pierre · Nationalrat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-12-03

Wortprotokoll

Im Namen der Kommissionsmehrheit ersuche ich Sie, den Minderheitsantrag Stahl, der lediglich von drei Kommissionsmitgliedern mitunterzeichnet worden ist, abzulehnen.

Es trifft zwar zu, dass nach Auffassung unserer Kommission alle erwerbstätigen Mütter, also auch jene, welche z. B. im Betrieb ihres Ehemannes quasi partnerschaftlich mitarbeiten, eine 14-wöchige Erwerbsausfallentschädigung sollen geltend machen können. Da sind wir der gleichen Meinung. Für diesen Erwerbsersatzanspruch braucht es aber nach Auffassung der Kommissionsmehrheit eben eine Referenzgrösse bzw. einen deklarierten Lohn, auf welchem auch die beitragspflichtigen AHV-Prämien zu leisten sind.

Dieses von einer klaren Kommissionsmehrheit formulierte Erfordernis wurde auch vom Bundesrat in seiner Stellungnahme unterstützt und dann noch durch eine deutlichere und konkretere Formulierung als jene, die Sie auf Ihrer Fahne finden, präzisiert - in Artikel 16b Absatz 1bis. Dies hat übrigens den positiven Nebeneffekt, dass der soziale Schutz der in den Betrieben mitarbeitenden Frauen damit zweifellos verstärkt wird. Demgegenüber könnte - darauf möchte ich Sie aufmerksam machen - der Antrag der Minderheit, der zweifellos gut gemeint ist, zu Ungleichbehandlungen und im Extremfall sogar zu Missbräuchen führen. Dies vor allem aus drei Gründen:

1. Wenn kein Barlohn ausgerichtet würde, wäre es im Einzelfall schwierig, eine konkrete Entschädigungshöhe festzusetzen, da sich ja nach unserem Konzept die Erwerbsausfallentschädigung auf 80 Prozent des ausbezahlten Lohnes belaufen soll.

2. In extremis könnte es für die Vollzugsorgane schwierig sein, eine Überprüfung vorzunehmen, ob eine Frau tatsächlich im Betrieb ihres Mannes mitarbeitet.

3. Schliesslich wurde uns seitens der Ausgleichskassen, welche dieses Gesetz ja in der Praxis umsetzen müssten, wegen offensichtlichen Vollzugsproblemen dringend davon abgeraten, auch Müttern ohne Barlohn eine Entschädigung auszusprechen.

Im Namen der Mehrheit ersuche ich Sie deshalb, den Minderheitsantrag Stahl abzulehnen.

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