Chiesa Marco · Ständerat · 2021-06-08
Chiesa Marco · Ständerat · Tessin · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2021-06-08
Wortprotokoll
Ihre Aussenpolitische Kommission hat an ihrer Sitzung vom 5. April 2021 einstimmig beschlossen, Ihnen zu beantragen, dass wir die Prüfung dieser Angelegenheit aussetzen. Ganz abgesehen von den einzelnen inhaltlichen Positionen zu diesem Thema, die sich sicherlich im Laufe der parlamentarischen Debatte herauskristallisieren werden, ist es sinnvoll, die Rückmeldung der Subkommission Soft Law abzuwarten, bevor man sich eingehender mit dem Thema beschäftigt.
Ich erinnere Sie daran, dass die beiden APK im ersten Quartal des vergangenen Jahres eine gemeinsame Subkommission eingesetzt haben. Diese Subkommission hat den Auftrag, eine vertiefte Analyse der Mitwirkung des Parlamentes im Bereich des Soft Law vorzunehmen und zu prüfen, ob gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht, um die parlamentarischen Mitwirkungsrechte in der Aussenpolitik auch im Zusammenhang mit Soft Law zu gewährleisten. Die Subkommission Soft Law hat spezifisch den Auftrag, die rechtliche Regelung von Soft Law zu überprüfen.
Der Migrationspakt ist wahrscheinlich ein typisches Beispiel für Soft Law. Wir sind aber nicht einmal ganz sicher, wie soft er wirklich ist. Denn gewisse Elemente davon können an der Grenze zum Hard Law sein. Auf jeden Fall geht der Bundesrat in seinem Bericht vom 26. Juni 2019 davon aus, dass die Ausprägung des Gestaltungswillens eines Soft-Law-Instrumentes unter anderem ausschlaggebend für die Verbindlichkeit des Instrumentes für den betreffenden Staat sei. Dieser Gestaltungswille ist im UNO-Migrationspakt relativ ausgeprägt. Die Subkommission hat das relativ ambitionierte Ziel, den beiden APK dazu einen Lösungsansatz vorzulegen. Sie hat die Lösung zwar noch nicht gefunden, ist aber auf gutem Weg, in der ersten Hälfte 2022 einen solchen Ansatz präsentieren zu können.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der UNO-Migrationspakt völkerrechtlich gesehen grundsätzlich Soft Law ist. Wenn wir nun darüber befinden müssen, wie sich die Schweiz in Bezug auf den Pakt positionieren soll, dann wäre es sinnvoll, zuerst zu wissen, welchen Rechtsrahmen wir bei Soft Law künftig möchten.