Lexipedia

Barrile Angelo · Nationalrat · 2021-06-08

Barrile Angelo · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2021-06-08

Wortprotokoll

Mit meiner parlamentarischen Initiative möchte ich eine Gesetzeslücke schliessen, die wohl vielen in unserem Rat gar nicht bewusst ist und auch der Kommission erst bewusst wurde, als wir darüber sprachen. Es geht darum, dass beim Familiennachzug in die Schweiz eine Ungleichbehandlung von Schweizerbürgerinnen und -bürgern gegenüber EU- und EFTA-Staatsangehörigen besteht, also wirklich eine Diskriminierung.

Von folgendem Beispiel habe auch ich erst aus den Medien erfahren. Es ging um eine Schweizerbürgerin mit einer betagten Mutter in einem Drittstaat. Sie hätte sie gerne in die Schweiz geholt. Wie es beim Familiennachzug üblich ist, hätte sie für den Unterhalt gesorgt - finanziell wäre das also gesichert gewesen - und auch eine Unterkunft bereitgestellt. Das Gesuch wurde aber abgelehnt, und zwar wurde es abgelehnt, weil die Gesuchstellerin eine Schweizerbürgerin ist. Wäre das Gesuch von einer EU- oder EFTA-Bürgerin gestellt worden, wäre es angenommen worden. Es gibt ähnliche Fälle, die auch aus den Medien bekannt sind. Demnach wollten Väter und Mütter, Schweizerinnen und Schweizer, ihre bald erwachsenen Kinder aus einem Drittstaat in die Schweiz holen, beispielsweise aus Thailand oder dem Kosovo, und konnten dies nicht tun. EU-Bürger und -Bürgerinnen könnten das hingegen tun.

Die aktuelle Diskriminierung mit der Schlechterstellung von Schweizerbürgerinnen und -bürgern gegenüber den EU-Staatsangehörigen war im Parlament ursprünglich nicht so gemeint. Als nämlich die aktuelle Gesetzesfassung bestimmt wurde, ging es darum, keine Unterschiede zwischen Schweizerinnen und Schweizern einerseits und EU-Staatsangehörigen andererseits zu schaffen. Aber die Rechtsprechung und die Praxis haben sich seither geändert. Das Bundesgericht hat im September 2009 die Praxis des Europäischen Gerichtshofs übernommen. Seither gilt: Für EU- und EFTA-Bürgerinnen und -Bürger ist ein Familiennachzug aus Drittstaaten in die Schweiz möglich, für Schweizerbürgerinnen und -bürger nicht.

Es gab 2010 auch einen Bundesgerichtsentscheid, und zwar einen Appellentscheid. Dabei stellte das Bundesgericht fest, es gebe keine sachlichen Gründe für diese Diskriminierung von Inländern und Inländerinnen. Es ist Aufgabe des Gesetzgebers, also des Parlamentes, diese zu beheben. Seither sind zwölf Jahre vergangen. Wir haben unsere Hausaufgaben immer noch nicht erledigt. Ein Vorstoss Tschümperlin vor etwa zehn Jahren wurde im Parlament abgelehnt. Jetzt ist es höchste Zeit, dass wir uns nochmals daranmachen und dafür sorgen, dass die Familienangehörigen von Schweizerinnen und Schweizern nicht weniger Rechte haben als die von anderen Staatsangehörigen.

Machen Sie es so wie die Mehrheit der Kommission, geben Sie meiner parlamentarischen Initiative Folge.