Herzog Verena · Nationalrat · 2021-06-08
Herzog Verena · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2021-06-08
Wortprotokoll
Die parlamentarische Initiative 18.437, die ich von alt Nationalrätin Sylvia Flückiger aus Überzeugung übernommen habe, fordert, dass Hospize im Bundesgesetz über die Krankenversicherung den Geburtshäusern gleichgestellt werden. Hospize und die Palliative Care sollen im Gesundheitswesen als ganzheitliches Betreuungsmodell für Menschen mit unheilbaren, lebensbedrohlichen oder chronisch fortschreitenden Krankheiten gestärkt werden.
Einen möglichen konkreten Schritt hierzu stellt eine Gleichstellung von Hospizen mit den Geburtshäusern im KVG dar. Das heisst konkret, dass die Leistungen aus der Grundversicherung bezahlt werden. Dadurch könnten teure stationäre Strukturen entlastet werden. Denn Hospize kommen mit weniger medizinischem Personal und weniger teurer Infrastruktur aus, was erlauben würde, günstigere Tarife zu verrechnen. Eine tiefere Base Rate ergibt sich bei Hospizen schon alleine durch die im Vergleich zum Spital tieferen schweregradbereinigten Fallkosten.
Gleichzeitig darf erwähnt werden, dass es nicht um viele Institutionen geht, wenn die Hospize wie die Geburtshäuser anerkannt werden sollen. Im April 2019 waren dem Dachverband neun Hospizbetriebe angeschlossen. Zwei davon haben bereits den Spitalstatus, wie es mit der Initiative gefordert wird. Das heisst, es wird mit Fallpauschalen abgerechnet. Die anderen haben einen Pflegeheimstatus. Genau hier, einmal mehr in der Finanzierung, liegt das Problem: Erstens schreiben die Hospize durch den Pflegeheimstatus in der Regel tiefrote Zahlen und können nur dank Spendengeldern aufrechterhalten werden. Zweitens sind die Kosten für die zu Betreuenden sehr hoch, da er oder sie die Kosten für Pension, Betreuung und einen Pflegeanteil selber bezahlen muss. Das sind rund 8000 Franken pro Monat. Das kann sich nicht jeder leisten.
Die Hospizpflege wird deshalb so teuer, weil bei der spezialisierten Betreuung von schwerstkranken, sterbenden Patienten mit einem doppelt so hohen Betreuungsaufwand gerechnet werden muss, das heisst mit 1,2 Pflegenden anstatt mit 0,6 Pflegenden pro Patient. Die Hospizeinrichtungen sind jedoch im Vergleich zu den Palliativstationen eines Spitals wesentlich günstiger, da diese Patienten zwar schwer krank, aber einigermassen stabil sind und keine teuren medizinischen Behandlungen und aufwendigen Infrastrukturen erforderlich sind. Ein Kliniktag ohne Intensivstation kostet, über den Daumen gepeilt, rund 2500 Franken, der Pflegetag im Hospiz rund 1000 Franken. Mit einem gezielten Ausbau der Hospizinfrastruktur könnte die Schweiz ihr Gesundheitssystem also massiv entlasten.
Hans-Peter Stutz, der Geschäftsführer des Dachverbandes Hospize Schweiz, äusserte in einem Interview mit Santésuisse, dass konservativ geschätzt mit jährlichen Kosteneinsparungen von rund 50 Millionen Franken gerechnet werden kann. Aber letztendlich soll es nicht primär um das Geld gehen, sondern darum, dass Menschen ihre letzten Tage in Würde und Ruhe verbringen können. Es geht auch darum, die wichtige Arbeit der Hospize anzuerkennen und ein konkretes Zeichen für die Palliative Care zu setzen.
Sowohl in der SGK-S als auch in der SGK-N ist der Handlungsbedarf im Bereich Palliative Care und somit auch im Bereich der Hospize unbestritten. Deshalb wurde nach Vorliegen des Berichtes des Bundesrates zum Thema Palliative Care von der SGK-S eine entsprechende Motion zum Gesamtthema der Palliative Care eingereicht. Diese wurde von der SGK-N einstimmig und auch von mir persönlich unterstützt. Der erfolgversprechende Lösungsansatz, Hospize mit den Geburtshäusern gleichzustellen, ist in der Motion des Ständerates aber nicht enthalten. Auch kennen wir den konkreten Entwurf des Bundesrates noch nicht. Da zudem die SGK-S am 11. August 2020 beschlossen hat, der Initiative Flückiger Sylvia keine Folge zu geben, kann die Initiative auch nicht sistiert werden.
Um dem sehr pragmatischen und guten Lösungsvorschlag der parlamentarischen Initiative, die stationären Strukturen durch die Gleichstellung von Hospizen mit Geburtshäusern zu entlasten, Nachdruck zu verleihen und somit nicht nur gut betuchten, sondern auch finanziell schlechter gestellten Patienten und Patientinnen zu ermöglichen, in Würde und Ruhe ihre letzten Tage in einem Hospiz verbringen zu können, bitte ich Sie, dieser parlamentarischen Initiative Folge zu geben.