Weichelt Manuela · Nationalrat · 2021-06-08
Weichelt Manuela · Nationalrat · Zug · Grüne Fraktion · 2021-06-08
Wortprotokoll
Auch als Kommissionssprecherin lege ich Ihnen gerne meine persönliche Interessenbindung offen: Ich bin Vorstandsmitglied von Pallifon, einem Notfalltelefon rund um die Uhr für Menschen in der letzten Lebensphase und für ihre Angehörigen. Weiter [PAGE 1154] bin ich Botschafterin von Hospiz Zentralschweiz. Ich kenne das Anliegen also aus der Praxis.
Bei der parlamentarischen Initiative 18.437 geht es darum, die Finanzierung der in Hospizen erbrachten Leistungen zu regeln. Dazu sollen die Hospize im KVG den Geburtshäusern gleichgestellt werden, das heisst, sie müssten auf Spitallisten aufgeführt werden. Wie auch ihre Schwesterkommission im Ständerat empfiehlt die SGK-N, der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben.
Die Lösung greift für die Mehrheit der SGK zu kurz. Eine Geburt ist nicht vergleichbar mit dem Tod, obwohl beides manchmal nahe beieinanderliegt. Der Aufenthalt in den Geburtshäusern kann zeitlich eingegrenzt werden. Bei einem Hospiz oder einer Palliativabteilung in einem Spital können wir die Dauer nicht definieren. Eine zeitliche Limitierung für das Sterben ist nicht möglich. Das bedeutet, es kann keine Fallpauschalen geben. Eine Aufnahme in das KVG ist aber unabdingbar.
Die parlamentarische Initiative Flückiger Sylvia will, dass Menschen in einer gesundheitlich schwierigen Situation ihre letzten Tage in Ruhe und Würde verbringen können. Diesbezüglich ist sich die SGK-N einig. Die Mehrheit kann aber den Weg dahin, wie ihn die parlamentarische Initiative Flückiger Sylvia vorsieht, nicht unterstützen.
Die SGK-N erachtet es als zielführender, die Frage der Hospize im Gesamtkontext der Palliative Care zu betrachten. Der Bundesrat hat im September 2020 den Bericht "Bessere Betreuung und Behandlung von Menschen am Lebensende" verabschiedet. Der Bericht zeigt auf, dass Lücken bei der Finanzierung und bei der Definition des Angebots, des Bedarfs und der Koordination bestehen. Auf dieser Grundlage hat die SGK-S im letzten Oktober beschlossen, eine Motion einzureichen und den Bundesrat aufzufordern, unter Einbezug der Kantone die notwendigen gesetzlichen Grundlagen zu schaffen, damit schweizweit eine bedarfsgerechte Palliative Care gewährleistet ist. Der Ständerat hat die Motion in der[NB]Wintersession ohne Gegenantrag angenommen. Auch die SGK-N empfiehlt die Motion zur Annahme. Heute geht es jedoch noch nicht um diese Motion, sondern darum, ob wir der parlamentarischen Initiative 18.437 Folge geben oder nicht.
Es ist unbestritten, dass alle Menschen mit schweren, fortschreitenden Krankheiten ihr Recht auf ein selbstbestimmtes und würdevolles Leben bis ans Ende wahrnehmen können sollen. Die Mehrheit der SGK-N möchte aber nicht 26 verschiedene Lösungen, sondern eine schweizweit einheitliche Lösung. Die Lösung muss eine ganzheitliche Sichtweise aufweisen, also den stationären Bereich - Palliativabteilungen in einem Spital, Hospize oder Palliativabteilungen in einem Heim -, aber auch den ambulanten Teil und die Schnittstellen beinhalten.
Die Behandlung von Personen, die Palliative Care brauchen, ist mit den DRG hochgradig defizitär. Zudem fehlt im Akutspital sowohl quantitativ als auch qualitativ das entsprechende Personal, um Menschen in ihrer letzten Lebensphase zu pflegen und sie sowie ihre Angehörigen zu begleiten. Wenn Akutspitäler überhaupt eine Palliativstation haben, dann wird dort ein sehr guter Job gemacht. Sie sind aber chronisch ausgelastet. Nur gerade 12 Prozent der im Spital verstorbenen Menschen erhielten 2018 eine palliativmedizinische Behandlung. Hospiz Zentralschweiz hat im Jahr 2020 nur schon in der Zentralschweiz 81 Patientinnen und Patienten begleitet. In den ersten fünf Monaten dieses Jahres waren es bereits[NB]62. Rund 95 Prozent aller eingetretenen Patienten und Patientinnen wären ohne Hospiz in ein Akutspital eingetreten.
Ein Tag auf einer Palliativstation kostet 2500 Franken; ein Tag im Hospiz kostet 800 bis 1000 Franken. Im Hospiz muss die Hotellerie von den Patienten und Patientinnen bezahlt werden, im Spital nicht. Diese Ungleichbehandlung ist ethisch nicht vertretbar und vertieft den Graben zwischen Arm und Reich. Das Finanzierungsproblem muss dringend angegangen werden, aber ganzheitlich. Die vorliegende parlamentarische Initiative führt nach Auffassung der Mehrheit Ihrer Kommission nicht zum angestrebten Ziel.
Die SGK-N beantragt deshalb mit 16 zu 9 Stimmen, der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben.