Germann Hannes · Ständerat · 2021-06-09
Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2021-06-09
Wortprotokoll
Hier geht es um Massnahmen im Bereich Versammlungen von Gesellschaften. Diese bereits von uns als Erstrat in Ziffer II Absatz 3 vorgenommene Änderung bezieht sich auf Artikel 8 des Covid-19-Gesetzes betreffend Massnahmen im Bereich Versammlungen von Gesellschaften. Sie ist eher technischer Natur. Dieser Passus erleichtert die elektronische Durchführung von Generalversammlungen bis zum Inkrafttreten des revidierten Aktienrechts.
Die vom BJ ursprünglich angeregte Anpassung ist nun vom BJ auch entsprechend revidiert worden. Diese verbesserte Fassung stösst auch bei uns auf ungeteilte Zustimmung.
Wir empfehlen die Annahme dieser eher formalen Nachbesserung und bereinigen damit diese Differenz.