Wasserfallen Christian · Nationalrat · 2021-06-09
Wasserfallen Christian · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion · 2021-06-09
Wortprotokoll
In diesem Block geht es um wirklich organisatorische Dinge respektive darum, wie man die Kontrollen ausgestaltet.
Ich greife bei Artikel 9 ein Anliegen der Branche hinsichtlich der Selbstregulierung auf. Es geht darum, dass wir bei den Kontrollen im Videospiel- und Filmbereich eine pragmatische und praxisnahe Umsetzung ermöglichen. Deshalb sollten wir das Prinzip der Selbstkontrolle einführen, statt dass, wie dies jetzt ausgestaltet ist, der Bund alles vorschreibt. Die Kontrollen sollen flexibel und vor allem auch praxisnah ausgestaltet werden, unter Nutzung der Erfahrungen, die die entsprechenden Organisationen schon gemacht haben. Genau diese Praxiserfahrungen werden letztlich darüber entscheiden, ob diese Regulierung überhaupt Sinn macht oder nicht. Es kommt selten gut, wenn man als Bundesgesetzgeber versucht, in einer Art Glashaus eine Regulierung zu beschliessen. Auch die Aufsichtsfunktion sollte man viel schlanker und liberaler gestalten, damit man seitens des Bundes nicht wieder zu viele Auflagen macht.
Es scheint mir auch wichtig zu sein, dass all die Organisationen, die jetzt mit diesen Kontrollfunktionen beauftragt sind, wiederum unter der Aufsicht des Bundes stehen. Diese Aufsichtsfunktion soll sich aber wirklich nur auf die Aufsicht beschränken und nicht zu sehr im Detail regeln, wie genau man alles vollziehen muss: Das haben die Organisationen besser im Griff als der Bundesgesetzgeber.
In Artikel 10 werden sehr hohe Anforderungen an die Jugendschutzorganisationen gestellt. Sie müssen zum Beispiel gesamtschweizerisch tätig sein. Wenn Jugendschutz der Hauptzweck der Organisation sein muss, wird weder auf die regionalen Bedürfnisse eingegangen, noch wird eine gewisse Flexibilität ermöglicht. Auch hier sollten wir etwas flexibler sein und auch die sprachregionale Ausgestaltung ermöglichen.
Ich komme gleich noch zu Artikel 11, "Allgemeine Anforderungen an die Jugendschutzregelungen". Mir ist einfach aufgefallen: Wenn man Artikel 11 durchliest, sieht man, dass eine enorme Regulierungsdichte vorhanden ist. Vor allem die Buchstaben e bis j gehen wirklich und eindeutig zu weit. Problematisch scheint mir auch Buchstabe b zu sein, in dem der Umgang mit Filmen und Videospielen, die bereits vor Inkrafttreten der Jugendschutzregelung auf dem Markt waren - es ist also eine klassische Rückwirkungsklausel -, beschrieben wird: Sie müssen nachreguliert werden.
Sie müssen sich einmal vorstellen, was das bedeutet! Alle Produkte, die im Bereich Videospiele und Filme schon vor Inkrafttreten dieser Gesetzgebung auf dem Markt waren, müsste man dann analog dieser Gesetzgebung nachträglich regulieren. Das ist auch für diejenigen, die diese Produkte anbieten, stossend. Man sollte gerade in diesen dynamischen Bereichen nicht versuchen, mit Rückwirkungsklauseln alle möglichen Produkte nachträglich zu regulieren. Das verstösst auch gegen Treu und Glauben, weil die Anbieter diese Produkte nach der gängigen Gesetzgebung auf den Markt gebracht haben. Eine Rückwirkungsklausel ist hier völlig übertrieben, nicht zuletzt deshalb, weil eine globale Rahmengesetzgebung gemacht werden soll, um im Videospiel- und Filmbereich den Jugendschutz auszugestalten. Ich bitte Sie, hier auf die Rückwirkungsklausel zu verzichten.
Generell sollte man hier flexiblere Regelungen vornehmen. Die Regulierungsdichte ist enorm: Das geht von der Deklaration von Anlaufstellen, die Beanstandungen aller Altersklassifizierungen ermöglichen, bis hin zu einer Kampagne zur Information der Öffentlichkeit.
Ich kann mir hier einen kleinen Seitenhieb gegen den Bundesrat nicht verkneifen: Wenn man im Bereich des 5G-Mobilfunks, einer Schlüsseltechnologie der Zukunft, eine Informationskampagne erwartet, dann wird abgewunken und gesagt, das sei überhaupt nicht nötig. Hier, in einem Bereich, wo es nicht wahnsinnig wichtig ist, gibt es eine Information der Öffentlichkeit, wahrscheinlich noch mit einer Bundeskampagne! Ich verstehe wirklich nicht, dass man hier so weit gehen kann.
Ich bitte Sie, diese verschiedenen Mikroregulierungen zu streichen.