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Germann Hannes · Ständerat · 2021-06-09

Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2021-06-09

Wortprotokoll

Vor einer Woche haben wir im Ständerat das Geschäft als Erstrat beraten und sind dabei dem Bundesrat gefolgt. Wir brachten in der Kommission einige Ergänzungen am Covid-19-Gesetz an, die dann im Rat so verabschiedet worden sind. Der Nationalrat hat sich am Montagabend mit den Änderungen des Covid-19-Gesetzes betreffend Erwerbsersatz und Massnahmen im Sportbereich befasst. Auch er hat den beiden Änderungsanträgen des Bundesrates zugestimmt, der Verlängerung der Erwerbsausfallentschädigung bis Ende 2021 sowie der Aufhebung der Obergrenze für A-Fonds-perdu-Beiträge an Sportclubs der professionellen und semiprofessionellen Ligen. Damit kann definitiv verhindert werden, dass Teile des Covid-19-Hilfsdispositivs Mitte 2021, also per kommenden 30. Juni, abrupt eingestellt werden müssen.

Insgesamt hat der Nationalrat gegenüber unserer Fassung vier Differenzen geschaffen. Bei drei Differenzen haben wir uns dem Schwesterrat angeschlossen: erstens bei den Massnahmen betreffend den Sport gemäss Artikel 12b, zweitens bei der Anpassung des Gesellschaftsrechts nach Artikel 8 sowie drittens bei der Kurzarbeitsentschädigung gemäss Artikel 17a. Bei der vierten Differenz, im Kulturbereich bei Artikel 11, halten wir explizit an unserem Entscheid vom 2. Juni 2021 fest.

Zu den allgemeinen Bemerkungen noch einen Hinweis: Wir haben als Erstrat Artikel 6b eingefügt. Dieser Artikel 6b ist vom Nationalrat knapp bestätigt worden. Er lautet wie folgt: "Inhaberinnen und Inhaber des Impf-, Test- und Genesungsnachweises sind von allgemeinen Zugangsbeschränkungen ausgenommen, die Bund oder Kantone für öffentlich zugängliche Einrichtungen und Betriebe sowie Veranstaltungen erlassen oder erlassen haben."

Nun hat ein Ratsmitglied respektive ein Kommissionsmitglied die Frage gestellt, ob das überhaupt durchsetzbar sei. Es hat die Befürchtungen aufgenommen, dass es dann besonders bei Restaurants eine gewisse Unsicherheit darüber geben könnte, ob man das Schutzkonzept umgehen darf. Da besteht ein ungutes Gefühl, das offenbar auch im [PAGE 532] Nationalrat aufgekommen ist, nachdem er sich uns angeschlossen hat. Kollege Stark hat dann den Antrag auf ein Rückkommen gestellt. Wir haben diesem Rückkommen einstimmig zugestimmt. Damit könnte der Nationalrat theoretisch auf Artikel 6b zurückkommen. Allerdings haben wir dann einen Antrag auf Ergänzung in der Kommission deutlich abgelehnt. Darum erscheint Artikel 6b auch nicht auf der Fahne. Aber es scheint mir wichtig, das hier zu sagen, damit Sie dann nicht überrascht sind, wenn aus dem Nationalrat eine Differenz zu unserem Artikel 6b kommen sollte.

Damit bin ich mit meinen allgemeinen Ausführungen zu Ende und werde dann noch auf die einzelnen Differenzen eingehen.