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Brunner Thomas · Nationalrat · 2021-06-09

Brunner Thomas · Nationalrat · St. Gallen · Grünliberale Fraktion · 2021-06-09

Wortprotokoll

Bei Artikel 9 gilt das Gleiche, was vorhin bereits bei Artikel 8 erläutert wurde: Ein Teil unserer Fraktion bevorzugt die klarere Formulierung der Kommissionsmehrheit, ein Teil wird der etwas geschwätzigeren Aufweichung gemäss Minderheit Wasserfallen Christian folgen.

Bei Artikel 10 geht es um die Expertenrolle. Hier muss man beachten, dass es um dynamische Prozesse geht. Es ist eine Koregulierung. Umso wichtiger ist es, dass die wesentlichen Akteure eben im Dialog bleiben. Wir folgen also der Mehrheit.

Artikel 11 ist eigentlich die Fortsetzung der Diskussion, die wir bereits zu Artikel 1 geführt haben. Die Mikrotransaktionen sind das Thema. Auch hier folgen wir der Mehrheit.

Zu Artikel 12 gibt es einen Einzelantrag eines Kommissionsmitglieds, der einerseits eine elegantere Formulierung vorschlägt, andererseits aber eine neue Bestimmung damit verknüpft. Bei dieser ist nicht ganz klar, ob es eine überflüssige Kann-Formulierung zu etwas ist, was man sowieso so tun kann, oder ob da eine Hintertür zur Vergangenheit geöffnet werden soll, die sich eben nicht so bewährt hat. Vermutlich wäre das durchaus eine Kommissionsdiskussion wert gewesen. So nachgeschoben muss man es aber eher kritisch sehen.

Zu Artikel 27a und zum Ingress ist unsere Haltung klar: Wo Suchtgefahr besteht, ist Vorsorge immer besser als Nachsorge. Dem Streichungsantrag der Minderheit Herzog Verena folgen wir nicht. Ich kann es vorwegnehmen: Als Konsequenz davon befürworten wir auch das Postulat 20.4343 der WBK-N, "Stärkung der Nationalen Strategie Sucht durch den[NB]Einbezug der Cyberabhängigkeit". Auch hier geht es um die Unterstützung von Suchtprävention. Damit erspare ich mir, dazu auch noch zu reden.

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