Metzler Ruth · Bundesrat · 2002-12-04
Metzler Ruth · Bundesrat · Appenzell I.-Rh. · 2002-12-04
Wortprotokoll
Der Nationalrat hat ja bei der letzten Beratung dieses Geschäfts die Differenz zum Ständerat aufrechterhalten, damit hier noch eine andere Lösung erarbeitet werden kann. Der Ständerat hat nun einen Kompromissvorschlag beschlossen, in dem grundsätzlich festgehalten wird, dass solche Rechtsansprüche möglichst nur im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens, also im kantonalen Verwaltungsverfahren geltend gemacht werden sollen, aber ausnahmsweise eben auch nach Abschluss des Baubewilligungsverfahrens; so, wie es Ihnen die Kommissionssprecher bereits dargelegt haben.
Es geht nun noch darum, das Wort "ausnahmsweise" zu streichen. Es ist richtig, dass es aus juristischer Sicht nicht notwendig wäre. Ich empfehle Ihnen aber, dieses Wort zu belassen, und zwar aus politischen Überlegungen: um eben kundzutun, dass die Rechtsansprüche wirklich vorab im Baubewilligungsverfahren geltend zu machen sind.
Dieser Kompromiss ist für mich eine zweckmässige Lösung, und ich bitte Sie deshalb, hier die Mehrheit zu unterstützen.